Sind Versicherungsleistungen = Einkommen?

Begonnen von feuerland, 19. Dezember 2022, 10:39:40

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feuerland

Hallo,

welche Versicherungsleistungen werden bei Hartz4 als Einkommen angesehen und dementsprechend verrechnet (20% behalten, Rest abgeben) ?

Beispiele

Krankenzusatzversicherung, Bsp. Zähne: Für Zahnersatz hat die Versicherung mir einen Betrag gezahlt, der im eigentlichen Sinne Zweckgebunden ist.

D.h. ich habe die Zahnarztrechnung beglichen und danach hat die Krankenzusatzversicherung mir einen Teil-Betrag erstattet.

Wird das Geld von der Versicherung als anrechenbares Einkommen angesehen oder nicht?

Danke für eure Meinung

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

feuerland

und da es nicht leistungsrelevant ist musst du es auch nicht melden!

Zitat von: feuerland am 19. Dezember 2022, 10:39:40welche Versicherungsleistungen werden bei Hartz4 als Einkommen angesehen und dementsprechend verrechnet (20% behalten, Rest abgeben) ?
Bei Einkommen gibt es unterschiedliche Berechnung dein Muster passt nicht.
Erwerbseinkommen momentan noch 100.- Freibetrag und vom Rest nochmal 20% für dich
bei anderem Einkommen wird alles angerechnet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Um Ärger zu sparen kannst du die Versicherung auch gleich an den Arzt zahlen lassen. Dann taucht das Geld nicht auf deinen Auszug auf und man weckt nicht die Kreativität eines Sachbearbeiter.

feuerland

direktzahlungen Versicherung -> Zahnarzt ist sicherlich der beste Weg, aber der Zug ist abgefahren.
Versicherung hat sich quergestellt und wollte nicht zahlen und ich musste mit Anwalt vorgehen. Das hat sich ewig hingezogen. Deswegen musste ich vorab den Zahnarzt bezahlen um nicht in Verzug zu geraten, bzw. mit einem Inkassofirma in konflikt zu kommen.

feuerland

danke für eure hilfe. habs grad direkt mit dem jc abgeklärt und ihr hattet recht. ist kein einkommen, aber man sollte es vorab melden, damit bei überprüfung keine unnötige abklärung entsteht. das entlastet ja auch die vom jc

Fettnäpfchen

feuerland

Zitat von: feuerland am 20. Dezember 2022, 12:12:06aber man sollte es vorab melden, damit bei überprüfung keine unnötige abklärung entsteht. das entlastet ja auch die vom jc
wer´s glaubt. Ob die vorab die überflüssige Meldung lesen die keine Beachtung findet außer sie versuchen rechtswidrig das Geld einzufordern
oder
bei Kontodurchsicht und da das selbe.

Die Arbeit bleibt die gleiche
und wenn es rechtskonform abläuft sehen die den Eingang und sagen OK Versicherungsleistung und haken das ab. Für jeglichen Mehraufwand bist also nicht du schuld sondern die Datensammelwut des JC.

MfG FN
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Hary

Zitat von: feuerland am 20. Dezember 2022, 10:18:50Versicherung hat sich quergestellt und wollte nicht zahlen und ich musste mit Anwalt vorgehen. Das hat sich ewig hingezogen. Deswegen musste ich vorab den Zahnarzt bezahlen um nicht in Verzug zu geraten, bzw. mit einem Inkassofirma in konflikt zu kommen.
Na, dass ist für dich ja ganz gut, da so ausführlich dokumentiert ist für was und warum dieses Geld dir ausgezahlt wurde :)

Im Grunde musst du es nicht melden. Melden muss man nur einen Zufluss der Leistungsrelevant ist. Dieser Zufluss ist es aber nicht, da er nicht angerechnet werden kann.