Rausschmiss

Begonnen von terrier, 27. November 2022, 19:21:26

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terrier

hallo ihr Lieben, mir ist da am Freitag was Blödes passiert-
Ich war in einer WBA Angelegenheit im JC, wir sind eine Optionskommune. Ich bin mit denen immer prima klargekommen, selten mal Probleme, die aber immer schnell geklärt waren.
Erster Schreck - meine gewohnte Sachbearbeiterin war nicht da, da sass eine andere in ihrem Büro. Die Vorgängerin hatte das JC verlassen. Schade!
Zweiter Schreck, sie wollte meine Begleitperson des Raumes verweisen, schroff und ohne weitere Begründung. Meine Einwand, das es sich um meinen Beistand handele akzeptierte sie nicht.
Wir sind dann in einen leichten Streit geraten, wobei ich auf meinem Recht auf einen Beistand bestand. Sie wollte uns dann beide an die Luft setzen, gelang ihr nicht, wir sind stur sitzen geblieben und haben nach der Teamleitung verlangt. Der Teamleiter war wohl nicht da und die Stellvertretung .- sass wütend vor uns.

Das Ende vom Lied, wir haben das JC verlassen, ziemlich sauer. Ich bin gleich weiter zur Bürgermeisterin aber, freitag, die war schon früh weg oder wollte keinen Stress, ich habe sie nicht erreicht. Was ratet ihr mir, was soll ich tun.
Einerseits bin ich stocksauer über das Verhalten dieser Dame, andererseits ist die Angelegenheit nicht so wichtig, das ich daraus einen Brand entfachen möchte. Mein Beistand hat erst nächste Woche freitag wieder Zeit, so das ein Besuch des Teamleiters am Montag keinen Sinn macht, wenn der überhaupt da ist.
Dumm gelaufen, oder?
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

FritzLoch

Zitat von: terrier am 27. November 2022, 19:21:26Was ratet ihr mir, was soll ich tun.

Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund Fehlverhalten des Sachbearbeiters
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ratlos

Ich würde die Bürgermeisterin direkt persönlich anschreiben, mich massiv beschweren und darauf hinweisen dass es dein Recht ist einen Beistand mitnehmen. - siehe § 13 Abs. 4 SGB X
und gleich fragen mit welchem Recht die SB das Gesetz außer Kraft setzt.
Von einem Befangenheitsantrag - auch möglich - nach § 17 Abs. 1 SGB X würde ich vorerst absehen.

terrier

Wir haben hier eine recht tatkräftige Bürgermeisterin.
Ich bin heute morgen hin  gleich um acht. Ich konnte gleich mit ihr sprechen und sie hat in meinem Beisein diese Mitarbeiterin des JC belehrt (die Bürgermeisterin war vor ihrer Wahl Leiterin des JC) und mich zu ihr geschickt. Sie war sch....freundlich und sie hat sich entschuldigt. Ich werde kommenden Freitag mit Beistand wieder bei ihr aufschlagen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ratlos

Na siehst du: Ende gut - alles gut  :smile:

Ottokar

So ist das mit Politikern, alles was denen nützt machen die sofort.
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Fettnäpfchen

terrier

Zitat von: terrier am 27. November 2022, 19:21:26Was ratet ihr mir, was soll ich tun.
Die Fahrtkostenerstattung beim nächsten Termin
Zitat von: terrier am 28. November 2022, 13:09:28Ich werde kommenden Freitag mit Beistand wieder bei ihr aufschlagen.
auch für diesen vergangenen Termin nicht zu vergessen!
Und natürlich soll dass die SB sofort ausdrucken und ausfüllen und dann von Dir unterschrieben entgegennehmen!

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

terrier

ich hab nur 300m Fussweg, da entstehen keine Fahrtkosten :cool:
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Jan Mustermann

Also ich würde eine EA beim SG beantragen in der das Gericht das JC verpflichtet Beistände bei der Wahrnehmung meiner Termine zuzulassen.

Dauer circa 30 Minuten,Wirkung gigantisch.

Ratlos

#9
Zitat von: Jan Mustermann am 26. Dezember 2022, 11:55:12Also ich würde eine EA beim SG beantragen in der das Gericht das JC verpflichtet Beistände bei der Wahrnehmung meiner Termine zuzulassen.
Könnte mir denken, dass das SG einen solchen Antrag ablehnt weil es hierfür bereits eine gesetzliche Grundlage gibt.
Wird allerdings ein Beistand vom JC generell und endgültig abgelehnt (brauchst du schriftlich schwarz auf weiß) ist eine EA geboten.
Der Anordnungsanspruch ergibt sich ebenso wie der Anordnunsgrund aus dem Gesetz.
Auf vorsätzlicher Außerkraftsetzung der Gesetzeslage solltest du zwingend eingehen.

ABER DAS HAT SICH DOCH ALLES BEREITS MIT DER ANTWORT Nr. 3 ERLEDIGT !

Lina

Ist das überall so, dass, wenn es sich um einen Optionskommune handelt, beim Bürgermeister Beschwerde eingelegt werden kann, wenn das JC unangenehm wird und Fehler macht?

Fettnäpfchen

Lina

Zitat von: Lina am 26. Dezember 2022, 12:22:32Ist das überall so, dass, wenn es sich um einen Optionskommune handelt, beim Bürgermeister Beschwerde eingelegt werden kann, wenn das JC unangenehm wird und Fehler macht?
Ja
Bürgermeister > Landrat > Regierungspräsident
vllt. ist noch was zwischen den letzten beiden, dass weiß ich nicht.

KRM geht immer.
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
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MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

horst

Zitat von: Lina am 26. Dezember 2022, 12:22:32Ist das überall so, dass, wenn es sich um einen Optionskommune handelt, beim Bürgermeister Beschwerde eingelegt werden kann, wenn das JC unangenehm wird und Fehler macht?
Für sein Recht sollte man schon kämpfen in einer Demokratie.