Nebenkosten Bescheinigung

Begonnen von Hecht28, 30. Dezember 2022, 20:20:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hecht28

Guten Tag habe eine Frage habe Nebenkostenabrechnung Bein jobcenter eingereicht haben sie übernommen. 
Wie immer. Jetzt wollen sie aber vom Vermieter eine Bescheinigung das ich ihm die Nebenkosten weiter gebe.
Das geht sie doch nix an ich habe ja vertrag mit Vermieter.
Er braucht mir ja keine auszustellen.
Oder sehe ich das falsch?

eifelbahner

Einfache Lösung:
Bei Überweisung den Nachweis ausdrucken, wenn du Homebanking hast, andernfalls den entsprechenden Kontoauszug ausdrucken/vorlegen und
bei Barzahlung vom Vermieter quittieren lassen und davon eine Kopie einreichen

Hecht28

Ja ok aber muß ich es dem jobcenter vorlegen?

Ottokar

Nein. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung fordern kann.
Zudem würde mit der Forderung der Sozialdatenschutz umgangen, wonach der Mieter dem Vermieter gegenüber nicht offenbaren muss, dass er Sozialleistungen bezieht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hecht28

Ja so dachte ich es mir auch.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hecht28 am 30. Dezember 2022, 20:20:14Oder sehe ich das falsch?
Nein

Diese Forderung ist Schwachsinn.
Wenn man nett sein will kann man denen eine Info zukommen lassen, ich möchte auf keinen Fall das der VM vom Hartz IV Bezug erfährt.

eifelbahner

Zitat von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 17:37:59Wenn man nett sein will kann man denen eine Info zukommen lassen, ich möchte auf keinen Fall das der VM vom Hartz IV Bezug erfährt.

Bei keinem von mir vorgeschlagenen Verfahren erfährt der Vermieter vom Jobcenter, allerdings erleichtert es einem unter Umständen den Umgang mit diesem.

Hary

Im Grunde hat dein Vermieter ja ein Schreiben geschickt aus dem hervorgeht, dass deine Nebenkosten steigen. Dies sollte eigentlich genügen. Wenn das Jobcenter wissen möchte, ob du die gewährten Kosten für Unterkunft auch zahlst, dann reicht ein Kontoauszug der entsprechenden Monate, aus denen hervorgeht dass du gezahlt hast.