Aktuelle Weisungen der BA zum Bürgergeld

Begonnen von Yasha, 29. Dezember 2022, 18:28:23

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Yasha

ZitatDurch die Einführung des § 40 Absatz 10 wird das Erstattungsverfahren nach § 50 SGB X für die Fälle geregelt, in denen Rückforderungen auf der Aufnahme einer bedarfsdeckenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beruhen

ZitatFür eine Ratenzahlung/Stundung der
jeweiligen Forderung bedurfte es in der Vergangenheit einer umfangreichen Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen  Durch die nun im Gesetz aufgenommene Regelung entfällt dies und es erfolgt eine monatliche Zahlung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes.

Weisung vom 21.12.2022 – Fachliche Weisungen zu den §§ 40, 41a Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Betrifft: Bagatellgrenze
und
Änderung bei Aufnahme einer bedarfsdeckenden Arbeit zum Erstattungsverfahren nach
 § 50 SGB X


Weiterhin gibt eine Änderung bezüglich EGV  -Anpassung Kooperationsplan:

ZitatBestehende Eingliederungsvereinbarungen sind zum 01.01.2023 nicht erneut
abzuschließen. Diese bleiben unverändert bestehen
ZitatBei Ablauf/Überarbeitung derbisherigen Eingliederungsvereinbarung muss eine neue Eingliederungsvereinbarung eine
Rechtsfolgenbelehrung nach neuer Rechtslage enthalten
ZitatDie
Anpassungen/Überarbeitungen erfolgen im Rahmen der regulären Vorsprachepraxis
ZitatBis Ende 2023 sind sukzessive im zweiten Halbjahr 2023 auslaufende
Eingliederungsvereinbarungen in Kooperationspläne zu überführen

Quelle: Weisung vom 21.12.2022 – Änderung der Fachlichen Weisungen zu §§ 31, 31a, 31b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und Fachlichen Weisungen § 32 SGB II