Einladung zum 10.01.2023

Begonnen von Andre, 05. Januar 2023, 16:23:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Andre

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Hallo heute am 05.01.2023 Hatte ich einen Brief von meinem Jobcenter im Briefkasten.
Ich habe ihn hier eingestellt.
Ist die Rechtsfoglgebelehrung überhaupt Richtig?.
Und darf man mich überhaupt so kurzfristig Einladen?.
Ich Glaube mal gelesen zu haben das wen das Jobcenter von einem etwas will ein Persönliches Erscheinen nicht mehr notwendig ist weil man auch Per Post Kommunizieren kann.
Heist also das ich wen es Richtig Verstanden habe einfach Post schicken kann und sie Bitten kann mir ihr Anliegen Fragen usw per Post mitzuteilen oder liege ich da Falsch?
Weil ich ja Zur Risikogruppe gehöre (Diabetes Asthma niedriges Imunsystem) scheint mir Das auch nicht Gerade eine gute Idee zu sein.

Danke fürs Lesen im Voraus.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Ist eine ganz normale Aufforderung von einem JC.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Und darf man mich überhaupt so kurzfristig Einladen?.
Das geht sogar noch kurzfristiger :sad:

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Ich Glaube mal gelesen zu haben
Vermutlich zu Corona Zeiten.

Penny

Über die derzeitige Situation sprechen...


Ja in China ist Corona ausgebrochen  :lachen:
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

Andre

Ist es den überhaupt Notwendig dort zu Erscheinen da man das ganze ja wie schon Geschrieben ja auch per Post geregelt werden kann?
Weil es ja eh wieder zu einer Masnahmenzuweisung kommt oder ähnlichem da mus ich ja nicht Persönlich hin um sie abzuholen.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:33:19Ist es den überhaupt Notwendig dort zu Erscheinen
Naja meistens nicht, aber wer kennt das hier nicht?
Diese "Einladungen" sind fast immer Schwachsinn.

Langsam gehen die JC eben wieder in den Normalbetrieb und laden die Leute ein.

Andre

Ich würde folgenden Text an das Jobcenter schreiben.

Abs mit BGNr und Datum

Anschrift JC
z. Hd.: SB



Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB

laut oben genannter Einladung möchten Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Das die aktuelle Situation gegenseitige Unterstützung und beiderseitiges Verständnis erfordert entspricht auch meinem Wunsch mich nicht mit Covid 19 anzustecken und mich als Hochrisikopatient, mit einer über 80% höheren Ansteckungsgefahr als eine gesunde Person, in eine u.U. lebensbedrohliche Situation zu begeben.

In Zeiten in denen sogar Weiterbewilligungsanträge kein persönliches Erscheinen erfordern und auch sonst etliche Beschränkungen im täglichen Leben einzuhalten sind finde ich es als befremdlich, dass für die Abklärung meiner beruflichen Situation so ein Risiko eingegangen werden muss, um persönlich zu erscheinen. Diese Situation ist mit einem Satz erklärt und steht in keinem Verhältnis zum Ansteckungs.- und Verbreitungsrisiko.

Daher bitte ich sie auf ein pers. Erscheinen zu verzichten und Ihre Fragen über den Briefverkehr zu regeln.

Zu Ihrer Information:
An meiner Aktuellen Situation hat sich nichts geändert.

Sollten Sie ein Attest benötigen das ich zur Risikogruppe gehöre kann ich Ihnen ein Attest meines Hausarztes zu kommen lassen.
Dazu benötige ich eine Kostenübernahme bzw. Zusicherung zur Übernahme eines solchen Attestes da ich diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen kann und dieser auch nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist.

Mit freundlichem Gruß
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Musst du selbst Entscheiden aber, mit der Coronakeule wird das vermutlich nicht mehr ziehen.

Irgendwann, wirst du wohl trotzdem da hin müssen.

Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:47:45Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Da könnte man jetzt Wortklauberei betreiben denn die "derzeitige Situation" ist keiner der vier Einladungsgründe.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html
Zitat(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1.
    Berufsberatung,
2.
    Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
    Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
    Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:47:45Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB
Ob das nochmal klappt liegt wohl daran wie das JC jetzt die Zugangsregelung macht.
Also wenn du ohne Termin überhaupt nicht rein gelassen wirst und die beziehen sich dabei auf die Coronalage dann würde ich das Schreiben nochmal nutzen;
allerdings würde ich das gerade erwähnte mit einbauen und besonders hervorheben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FritzLoch

Corona zieht nicht mehr und somit hingehen, wegen mir auf Abstandsregeln achten und gerne mit FFP4 Maske, oder man wird unverhofft am Tag der Zwangsvorladung krank.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Andre

Also in dem brief wird nicht darauf angesprochen das über meine brufliche situation gesprochen wird was eigentlich reingehört.
Was heist wen die ein anliegen haben kann ich darauf bestehen das sie mir ihr anliegen per post zuschicken oder liege ich da falsch?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 17:19:19Also in dem brief wird nicht darauf angesprochen das über meine brufliche situation gesprochen wird was eigentlich reingehört.
Was heist wen die ein anliegen haben kann ich darauf bestehen das sie mir ihr anliegen per post zuschicken oder liege ich da falsch?
Du kannst auf einen zulässigen Meldegrund bestehen und
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34Da könnte man jetzt Wortklauberei betreiben denn die "derzeitige Situation" ist keiner der vier Einladungsgründe.
die derzeitige Situation ist
das es zu warm ist
zu wenig Schnee hat
und Hartz 4 jetzt Bürgergeld heisst usw. usf.....

und natürlich musst du dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34Also wenn du ohne Termin überhaupt nicht rein gelassen wirst und die beziehen sich dabei auf die Coronalage
selber vor Ort feststellen. Also persönlich (mit Beistand in dem Fall Zeuge) denn am Telefon hast du keinen Beweis.
Und wenn an der Eingangstür ein Zettel hängt das man ohne Termine keinen Zutritt bekommt dann solltest du das sogar abfotografieren
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34dann würde ich das Schreiben nochmal nutzen;
allerdings würde ich das gerade erwähnte mit einbauen und besonders hervorheben.
als Beweis für dein Schreiben als Anhang 1

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andre

Abs mit BGNr und Datum

Anschrift JC
z. Hd.: SB



Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB

laut oben genannter Einladung möchten Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Das die aktuelle Situation gegenseitige Unterstützung und beiderseitiges Verständnis erfordert entspricht auch meinem Wunsch mich nicht mit Covid 19 anzustecken und mich als Hochrisikopatient, mit einer über 80% höheren Ansteckungsgefahr als eine gesunde Person, in eine u.U. lebensbedrohliche Situation zu begeben.

In Zeiten in denen sogar Weiterbewilligungsanträge kein persönliches Erscheinen erfordern und auch sonst etliche Beschränkungen im täglichen Leben einzuhalten sind finde ich es als befremdlich, dass für die Abklärung meiner beruflichen Situation so ein Risiko eingegangen werden muss, um persönlich zu erscheinen. Diese Situation ist mit einem Satz erklärt und steht in keinem Verhältnis zum Ansteckungs.- und Verbreitungsrisiko.

Daher bitte ich sie auf ein pers. Erscheinen zu verzichten und Ihre Fragen über den Briefverkehr zu regeln.

Zu Ihrer Information:
An meiner Aktuellen Situation hat sich nichts geändert.

Sollten Sie ein Attest benötigen das ich zur Risikogruppe gehöre kann ich Ihnen ein Attest meines Hausarztes zu kommen lassen.
Dazu benötige ich eine Kostenübernahme bzw. Zusicherung zur Übernahme eines solchen Attestes da ich diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen kann und dieser auch nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist.

Auserdem wird in ihrem Schreiben nicht erwähnt das sie sich mit mir über meine Berufliche Situation unterhalten möchten.

Mit freundlichem Gruß

So würde ich es losschicken.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Reiner1970

ich behaupte mal, dass 90% der Einladungen völlig unnötig sind. Gerade zu dieser Zeit

BigMama

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 17:49:47Abs mit BGNr und Datum

Anschrift JC
z. Hd.: SB



Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB

laut oben genannter Einladung möchten Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Das die aktuelle Situation gegenseitige Unterstützung und beiderseitiges Verständnis erfordert entspricht auch meinem Wunsch mich nicht mit Covid 19 anzustecken und mich als Hochrisikopatient, mit einer über 80% höheren Ansteckungsgefahr als eine gesunde Person, in eine u.U. lebensbedrohliche Situation zu begeben.

In Zeiten in denen sogar Weiterbewilligungsanträge kein persönliches Erscheinen erfordern und auch sonst etliche Beschränkungen im täglichen Leben einzuhalten sind finde ich es als befremdlich, dass für die Abklärung meiner beruflichen Situation so ein Risiko eingegangen werden muss, um persönlich zu erscheinen. Diese Situation ist mit einem Satz erklärt und steht in keinem Verhältnis zum Ansteckungs.- und Verbreitungsrisiko.

Daher bitte ich sie auf ein pers. Erscheinen zu verzichten und Ihre Fragen über den Briefverkehr zu regeln.

Zu Ihrer Information:
An meiner Aktuellen Situation hat sich nichts geändert.

Sollten Sie ein Attest benötigen das ich zur Risikogruppe gehöre kann ich Ihnen ein Attest meines Hausarztes zu kommen lassen.
Dazu benötige ich eine Kostenübernahme bzw. Zusicherung zur Übernahme eines solchen Attestes da ich diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen kann und dieser auch nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist.

Auserdem wird in ihrem Schreiben nicht erwähnt das sie sich mit mir über meine Berufliche Situation unterhalten möchten.

Mit freundlichem Gruß

So würde ich es losschicken.

Mit dem aufgeblähten Verweis auf Corona wirst du nur ein müdes Lächeln ernten.

Es ist zulässig, dass das JC dich einlädt um über deine berufliche Situation zu sprechen und gemeinsam in einer Potenzialanalyse deine Stärken rauszuarbeiten und eine Integrationsstrategie mit dir zu erarbeiten. Das geht nun mal nicht gut per Post.
Aus meiner Sicht ist das Fehlen des Wortes "berufliche" nicht ausschlaggebend, da klar ist um was es geht.

Mein Rat: Geh mit Beistand zum Termin und lass die "Hochrisikopatienten Karte" stecken. Die hat mittlerweile im Hinblick auf Behördenangelegenheiten keinen Wert mehr. FFP2 Maske auf und gut ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Andre

Das jobcenter kennt mich gut genug allein schon wegen all den Amtsärztlichen Terminen zu denen ich hingeschickt wurde.

Da ich heute bei meinem Arzt war wegen einer nach Untersuchungen hat der mich bis nächsten Freitag krank geschrieben.

Die krankenmeldung schicke ich hin und ein Schreiben dazu das man mir Schriftlich mitteilen soll welches Anliegen die haben.

Zeit genug hätten die ja dann.
Ein Schriftlicher Briefverkehr ist ja möglich.

Und da es ja eh ein Persönliches erscheinen mit einer Maßnahmenzuweisung oder einer Eingliederungsvereinbarung endet können die sie mir ja Per Post zuschicken.

Ich würde Schreiben: Sehr geehrte Fm.
Da ich zur Zeit bis zum 13.01.2023 krank geschrieben bin bitte ich Sie mir Ihr Anliegen Schriftlich zuzusenden.
Da ich davon ausgehe das sie alle notwendigen Daten meiner Akte entnehmen können die sie brauchen können weitere Fragen ihrerseits auf dem Postweg beantwortet werden.

Eine weitere Einladung ist nicht notwendig da ihre Fragen bzw ihr Anliegen bis zum nächsten eventuelen Termin per Post beantwortet werden kann.

Mfg:Andre
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy: