Probejahr abgelehnt..

Begonnen von SannyW83, 31. Januar 2023, 17:10:25

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SannyW83

Hallöchen ich habe da mal eine Frage .
Mein Partner und ich habe schon einmal zusammen gewohnt , da waren wir jedoch beide in Arbeit und haben keinerlei Unterstützung bekommen , zudem waren es nur 6 Monate . Nun sind wir aufgrund einiger Umstände noch einmal zusammengezogen. Er arbeitet nach wie vor ich bin seit 2 Monaten Arbeitssuchend.
Wir haben nun ein Probejahr beantragt , da wir ja damals keine Leistung bezogen haben.
Ist es rechtens das das Jc dennoch das Probejahr ablehnt ?
Ich bin auf der Suche und werde wohl auch nicht lange Unterstützung brauchen, dennoch stehe ich nun am 31.01 ohne Geld da. Mein Partner muss die Miete nun alleine tragen und dann haben wir ein großes Problem.
Es hat fast 2 Wochen gedauert ehe das Amt unseren Antrag bearbeitet hat und  dann erfahre ich heute an Telefon das sie das ablehnen und wir alles von meinem Freund einreichen müssen. Damit würde ich 100 Euro bekommen.. womit soll ich denn keine Fixkosten tragen ? Mein Auto , Abzahlungen etc. Ich bin verwer verzweifelt 

BigMama

Hast du keinen Snspruch auf Arbeitslosengeld I?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Zitat von: SannyW83 am 31. Januar 2023, 17:10:25Ist es rechtens das das Jc dennoch das Probejahr ablehnt ?
Nein, aber typische Vorgehensweise eines JC.

Zitat von: SannyW83 am 31. Januar 2023, 17:10:25dann erfahre ich heute an Telefon das sie das ablehnen und wir alles von meinem Freund einreichen müssen.
Beides unzulässig. Selbst wenn das JC beweisen könnte, das eine VuE vorliegt, muss es die dir zustehende Leistung ohne Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen deines Partners bewilligen, wenn du gegenüber dem JC erklärst, dass dein Partner dich nicht mit seinem Einkommen/Vermögen unterstützt. Das liegt daran, dass der Partner keine gesetzliche einklagbare Unterhaltspflicht für dich hat.
Bereite schon mal eine einstweilige Anordnung an das Sozialgericht vor.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


SannyW83

Zitat von: BigMama am 31. Januar 2023, 18:00:31Hast du keinen Snspruch auf Arbeitslosengeld I?
Leider habe ich zwar über 1 Jahr gearbeitet aber nur 11 Monate Sozialversicherungspflichtig.

@ottokar

Ja das mit dem Probejahr habe ich auch nicht von denen erfahren . Die wollten direkt alle seine Unterlagen . Und da habe ich ne Mail geschickt von wegen Probejahr . Dann sagte sie ich soll eben mit diese eine Anlage einreichen.
Und nun 11 Tage später auf meine Nachfrage dann abgelehnt .
Also meint ihr ich soll erstmal Widerspruch einlegen ? Es handelt sich im besten Fall über einen Zeitraum von  2 Monaten .. dafür nun so ein Theater ..

AlterGaul

Es gibt dieses eine Probejahr nicht. Lediglich findet nach einem Jahr eine Beweislastumkehr statt. Theoretisch kann man auch ab der ersten Minute des Zusammenzugs für einander einstehen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ottokar

Zitat von: SannyW83 am 01. Februar 2023, 07:13:37Also meint ihr ich soll erstmal Widerspruch einlegen ?
Wogegen? Gab es mittlerweile einen Ablehnungsbescheid, oder eine Datenerhebung mit Mitwirkungsaufforderung?
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SannyW83

Zitat von: Ottokar am 01. Februar 2023, 10:43:40
Zitat von: SannyW83 am 01. Februar 2023, 07:13:37Also meint ihr ich soll erstmal Widerspruch einlegen ?
Wogegen? Gab es mittlerweile einen Ablehnungsbescheid, oder eine Datenerhebung mit Mitwirkungsaufforderung?

Noch ist nichts da. Aber laut der Dame am Telefon kommt eine Ablehnung der Anerkennung des Probejahrs, inklusive der Auflistung was die alles fordern zur Berechnung . Ich habe es ausgerechnet uns stehen dann ganze 100 Euro zu . Selbst wenn ich morgen meinen neuen Job anfange stehen wir diesen Monat echt schlecht da  . Gibt es für solche Problematik eine Lösung ?

Hary

Zitat von: SannyW83 am 01. Februar 2023, 14:36:21Selbst wenn ich morgen meinen neuen Job anfange stehen wir diesen Monat echt schlecht da  . Gibt es für solche Problematik eine Lösung ?

Du kannst noch ein Einstiegsgeld unter Umständen bekommen. Da könntest du dich einmal informieren.

Fettnäpfchen

SannyW83

Zitat von: SannyW83 am 01. Februar 2023, 14:36:21Noch ist nichts da. Aber laut der Dame am Telefon
Solange du noch keinen schriftlichen Bescheid hast kannst du auch keinen Widerspruch einlegen.

Für andere Fälle bei denen auf keinen Fall telefoniert werden sollte:
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN
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