Einladung zum 10.01.2023

Begonnen von Andre, 05. Januar 2023, 16:23:32

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BigMama

Eine Potenzialanalyse und eine Integrationsstrategie sind nicht über Briefpost zielführend zu klären sonder nur in einem Gespräch.

Aber das weißt du sicherlich selbst, klammerst dich aber an jeden Strohhalm um nicht einen Gesprächstermin wahrzunehmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

götzb

Das niemand auf die Zwangsgespräche scharf ist, sollte einleuchten.
Und absolut sinnlos oder sogar Schikane in Bezug auf die Situation des TE.

(Gemeinsame) Potenzialanalyse und eine Integrationsstrategie ist so ein Wortmüll, vor allen wenn bekannt ist, das eine sinnvolle Integration nicht möglich ist.

Die meisten Jobcenter sind umso mehr auch geschuldet der Situation durch Corona und letziger Veränderungen mehr als vernünftig, und verschonen Kunden mit Vorladungen, vor allen wenn es offensichtlich keinen Sinn macht.



Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Neanderthaler

Mein SB hat mal erzählt, dass er nach Dienstzeit (also rein privat) bei "besonderen Spezis" Briefe persönlich in den Briefkasten steckt, um a) den Breifkasten zu prüfen, weil wohl bei manchen voll, um b) zu prüfen, ob er täglich geleert wird.
Schwupps, hatte ich paar Monate später eine normale Einladung mit einer Woche Abstand im Kasten und dann nach 5 Tagen einen Brief OHNE Briefmarke und ohne Stempelzeugs, dass sich der Termin auf einen Tag vorher, also auf den nächsten (!) Tag verschiebt.
Der wollte also absichtlich, dass ich einen Termin verpasse. Vermutlich, um dann bei der JC-Obermutti ein Fleißbienchen für eine erfolgreiche Sanktion oder irgendsowas einzuholen.

Daher freu dich über diesen weit entfernten Termin - aber traue ihm nie! Schau bis dahin weiter in den Kasten!

Ottokar

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Ist die Rechtsfoglgebelehrung überhaupt Richtig?.
imho ja

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Und darf man mich überhaupt so kurzfristig Einladen?.
Ja,zulässig ist Heute auf Morgen.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Ich Glaube mal gelesen zu haben das wen das Jobcenter von einem etwas will ein Persönliches Erscheinen nicht mehr notwendig ist weil man auch Per Post Kommunizieren kann.
Dann war es in jedem Fall eine Falschinformation.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:33:19Ist es den überhaupt Notwendig dort zu Erscheinen da man das ganze ja wie schon Geschrieben ja auch per Post geregelt werden kann?
Wie du dort lesen kannst, musst du da nicht hin, wenn du auf 10% deiner Regelleistung verzichten kannst.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34Da könnte man jetzt Wortklauberei betreiben denn die "derzeitige Situation" ist keiner der vier Einladungsgründe.
Klar könnte man das JC darauf hinweisen, dass "derzeitige Situation" kein gesetzlich normierter Meldegrund ist und man bitte einen zulässigen mitteilen soll. Dann kommt eine neue Einladung.

Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 10:57:27Die krankenmeldung schicke ich hin und ein Schreiben dazu das man mir Schriftlich mitteilen soll welches Anliegen die haben.
Wenn aus individuellen Gründen eine AU als wichtiger Grund nicht ausreicht, muss das JC darauf in der Meldeaufforderung hinweisen. Da es hier keinen solchen Hinweis gibt, sollte es auch kein Problem geben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andre

Danke Ottokar.
Also ist es ok das Jobcenter darum zu Bitten mir das Anliegen Brieflich mitzuteilen?
Zeit hätten die ja dan genug um es mir mitzuteilen.
So wie ich es Geschrieben habe wäre es ok oder sollte ich da was ändern?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Hary

Auf Verlangen der Behörde musst du wohl oder übel persönlich erscheinen, außer in festgelegten Fälle. Der Verweis auf ein mögliches Risiko auch mit irgendwas zu infizieren wird wohl auch nicht klappen. So was ist wohl eher allgemeines Lebensrisiko, dass man sich mit etwas anstecken oder sterben wird, früher oder später. Zumal du dich selbst ja schützen kannst wie Impfung, Maske, Hand-Hygiene und so weiter.

Davon abgesehen, wenn dein SB die Meinung hat, dass du nicht kooperiertst, dann wirst du bei sinnlosen Aktivitäten ganz oben auf der Liste stehen und ein SB ist geduldig, er weiß dass du irgendwann einen Fehler machst oder etwas schief läuft.

Ottokar

Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 16:18:05Also ist es ok das Jobcenter darum zu Bitten mir das Anliegen Brieflich mitzuteilen?
Klar kannst du es probieren, du wirst aber wohl keine Antwort bekommen, sondern stattdessen eine Anhörung zum Eintritt einer Sanktion.
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Andre

Mein Arzt hat mich ja bis nächsten Freitag krank geschrieben.
Mit der Krankenmeldung kann ich ja gleichzeitig einen Brief mit schicken mit der Bitte mir Ihr Anliegen mitzuteilen und auf einen weiteren Termin zu verzichten.
Das ist doch kein Grund jemanden zu Sanktionieren ich habe denen ja nicht Befohlen mir das schriftlich mitzuteilen.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Hary

Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 19:57:25Mit der Krankenmeldung kann ich ja gleichzeitig einen Brief mit schicken mit der Bitte mir Ihr Anliegen mitzuteilen und auf einen weiteren Termin zu verzichten.
Eine AU bedeutet nicht, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst. Du müsstest eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung im Zweifel vorlegen. Simples Beispiel du hast einen gebrochenen Finger. Damit kannst du durchaus nicht arbeiten, es hindert dich hingegen nicht einen Termin wahrzunehmen.

In diesem Kontext wird der SB wohl annehmen dass du Wegefähig bist, aber nicht möchtest.

superMeier

Du wirst mit Sicherheit dann die nächsten 1-2 Wochen einen neuen Termin bekommen, somit hast du den Termin nur aufgeschoben. Hat es das gebracht? Deine ganzen Wünsche, dass du alles bitte nur schriftlich möchtest, kannst du dem JC sicher gerne schicken, aber das wird keine Berücksichtigung finden, so funktioniert das nämlich nicht.

Einfach zum Termin hingehen und gut ist, du kommst nicht ewig drumherum. Was soll denn das ganze Theater? Das Gespräch geht vielleicht 10-20 Minuten.

Schnuffel01

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Hary

Eine Stunde ist ja eine ordentliche Zeit. Es kommt immer auf den SB an. Die meisten haben pro Kunde 30 Minuten. Aber bei intensiver Betreuung sind 60 Minuten in Ordnung. Zumindest wenn sich ein SB mit einem Kunden ernsthaft befassen möchte, dann reichen 10 Minuten nicht. Im Grunde möchte ein guter SB sein gegenüber kennenlernen und einschätzen wie er ist, wo seine Stärken liegen, wo seine Schwächen, aber auch Interessen und Grenzen. Das dauert eben seine Zeit und setzt voraus dass sein gegenüber mitmacht.

Natürlich gibt es auch miese Mitarbeiter, genau so wie es miese Kunden gibt, die nicht mitarbeiten wollen. Gut, der Kunde der sich Gedanken macht und Zeit aufwendet, der fühlt sich oft cleverer. Aber der SB ist noch cleverer. Warum sage ich das? Der SB verdient Geld dabei, der Kunde nicht 😅

Ottokar

Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 19:57:25und auf einen weiteren Termin zu verzichten.
Genau das meine ich.
Damit drückst du gegenüber dem JC aus, keine Meldeaufforderung warnehmen zu wollen und schaffst so die Voraussetzung für eine Sanktion wegen Nichtmeldung.

Zitat von: Hary am 06. Januar 2023, 22:07:14Eine AU bedeutet nicht, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst. Du müsstest eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung im Zweifel vorlegen.
Nur wenn das JC soetwas in der Meldeaufforderung schrieb.
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 16:11:22Wenn aus individuellen Gründen eine AU als wichtiger Grund nicht ausreicht, muss das JC darauf in der Meldeaufforderung hinweisen. Da es hier keinen solchen Hinweis gibt, sollte es auch kein Problem geben.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 00:09:39Eine Stunde ist ja eine ordentliche Zeit. Es kommt immer auf den SB an. Die meisten haben pro Kunde 30 Minuten. Aber bei intensiver Betreuung sind 60 Minuten in Ordnung. Zumindest wenn sich ein SB mit einem Kunden ernsthaft befassen möchte, dann reichen 10 Minuten nicht.

man kann aber auch die Zeit mit anderen Themen füllen. Einfach mal ausquatschen dann ist eine Std.schnell herum.

superMeier

Naja, 10 Minuten war sicher etwas kurz, 1 Stunde aber sicher (meist) zu lang, lassen wir es mal 25-30 Minuten sein. Meistens gibt es doch sowieso nur die Standardfragen, dann wird irgendwas in den PC eingetippt und die Zeit ist rum, also im Normalfall nichts, wovor man sich fürchten muss.

In der Zeit, welche der Fragesteller aufwendet um die Texte zu verfassen und versucht, die JC-Mitarbeiter von der Gefährlichkeit von Corona zu überzeugen hätte er schon zig Termine hinter sich bringen können und hätte erstmal wieder seine Ruhe.

Zitat von: horst am 07. Januar 2023, 10:29:53man kann aber auch die Zeit mit anderen Themen füllen. Einfach mal ausquatschen dann ist eine Std.schnell herum.

Eben, das kommt auch etwas auf den Sachbearbeiter an, die haben auch keine Lust, mit jedem Kunden ewig zu quatschen. Außerdem gibt es auch nicht bei jedem 30 Minuten etwas zu bereden. Der Sachbearbeiter muss die Zeit eben auch irgendwie rumbringen und kann die Leute nicht nach 3 Minuten wieder rauswerfen.