Einladung zum 10.01.2023

Begonnen von Andre, 05. Januar 2023, 16:23:32

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Hary

Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2023, 10:14:07
Zitat von: Hary am 06. Januar 2023, 22:07:14Eine AU bedeutet nicht, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst. Du müsstest eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung im Zweifel vorlegen.
Nur wenn das JC soetwas in der Meldeaufforderung schrieb.
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 16:11:22Wenn aus individuellen Gründen eine AU als wichtiger Grund nicht ausreicht, muss das JC darauf in der Meldeaufforderung hinweisen. Da es hier keinen solchen Hinweis gibt, sollte es auch kein Problem geben.

Der juristische Knackpunkt ist dabei aber am Ende ein Streit. Wenn das Jobcenter sanktioniert, dann wird man dagegen vermutlich vorgehen in einem Verfahren. Das Jobcenter wird nun sagen ein Termin wurde nicht wahrgenommen. Die andere Seite wird ausführen dass sie durch Krankheit verhindert war, worauf dass Jobcenter dies dann anzweifeln kann.

Nun muss der Vorsitzende bewerten ob ein Grund vorlag. Je nach Art der Diagnose in der AU wird er sich dann einer Ausführung anschließen.

Mit einer Bescheinigung über die Wegeunfähigkeit wäre das schnell und sicher beendet, da im Normalfall ein Jobcenter oder ein Gericht die Diagnose eines Arztes nicht anzweifelt, da dies juristisch auch nicht ungefährlich ist.

BigMama

Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 10:57:33Der juristische Knackpunkt ist dabei aber am Ende ein Streit. Wenn das Jobcenter sanktioniert, dann wird man dagegen vermutlich vorgehen in einem Verfahren. Das Jobcenter wird nun sagen ein Termin wurde nicht wahrgenommen. Die andere Seite wird ausführen dass sie durch Krankheit verhindert war, worauf dass Jobcenter dies dann anzweifeln kann.
Eine AUB ist ein wichtiger Grund einen Termin nicht wahrzunehmen. Und wie Ottokar schon schrieb muss das JC zwingend in der Einladung darauf hinweisen, dass eine AUB nicht ausreicht um die Unfähigkeit an einem Beratungstermin zu erscheinen zu belegen. Auch eine Kostenübernahme muss zugesichert sein. Im Nachgang ist solch eine Forderung rechtswidrig. Außerdem darf eine WUB (Wegeunfähigkeitsbescheinigung) nicht ohne konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung einer AUB gefordert werden.

Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 10:57:33Nun muss der Vorsitzende bewerten ob ein Grund vorlag. Je nach Art der Diagnose in der AU wird er sich dann einer Ausführung anschließen.
Welcher Vorsitzende? Und welche Diagnose? Das JC erfährt die Diagnose nicht. Außerdem steht die Bewertung einer Unfähigkeit (aus gesundheitlichen Gründen) zum Termin zu erscheinen allein dem Arzt zu und nicht dem JC. Das JC kann bei begründetem Verdacht den MDK mit der Überprüfung der AUB beauftragen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 10:57:33Nun muss der Vorsitzende bewerten ob ein Grund vorlag. Je nach Art der Diagnose in der AU wird er sich dann einer Ausführung anschließen.
Und dabei hoffentlich das BSG-Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, beachten, wenn er nicht möchte, das seine Entscheidung in der nächsten Instanz einkassiert wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

#33
Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2023, 10:14:07Genau das meine ich.
Damit drückst du gegenüber dem JC aus, keine Meldeaufforderung warnehmen zu wollen und schaffst so die Voraussetzung für eine Sanktion wegen Nichtmeldung.
genau auch ein Parlamentarier kann nicht die Sitzung schwänzen ohne Sanktion.

Andre

Meine Frage war nur ob das mit der Frage an das jc ok wäre das mir das Anligen per Post zugeschickt wird

Die wurde mir ja beantwortet ich schicke nur dei krankenmeldung hin.

Mein Arzt hat mich nun mal gestern bei einer nach Untersuchung krank geschrieben und das macht er ja aus guten Grund.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

BigMama

Zitat von: Andre am 07. Januar 2023, 11:55:14Meine Frage war nur ob das mit der Frage an das jc ok wäre das mir das Anligen per Post zugeschickt wird
Diese Frage wurde dir bereits von Ottokar beantwortet.

Vor gut einem Jahr hattest du auch schon ne große Nummer aus einer Einladung gemacht.
Einladung mit WUB bzw. Fortwirkung im Krankheitsfall
Wenn das jedesmal der Fall ist, dass du ne riesen Sache draus machst wenn du ne Einladung bekommt und bereits im letzten Jahr ne WUB gefordert wurde bzw. die Einladung mit Fortwirkung im Krankheitsfall verschickt wurde, wundert es mich nicht, dass das JC hier ggfls. wieder den Verdacht hegen könnte, du drückst dich vor den Terminen.
Hast du alle Seiten des Einladungsschreibens vollständig gelesen? Nicht, dass du dort etwas Wichtiges überlesen hast, wie beispielsweise die Fortwirkung im Krankheitsfall.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 17:49:47Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx
....

der ganzen Corona Kladeradatsch ist überflüssig
(beim ersten Schreiben war noch eine andere Ausgangssituation und wurde uU deshalb akzeptiert)
und wenn überhaupt dann in gekürzter Form zu verwenden
wenn du das gemacht hättest > Also wenn du ohne Termin überhaupt nicht rein gelassen wirst und die beziehen sich dabei auf die Coronalage

selber vor Ort feststellen. Also persönlich (mit Beistand in dem Fall Zeuge) denn am Telefon hast du keinen Beweis.
Und wenn an der Eingangstür ein Zettel hängt das man ohne Termine keinen Zutritt bekommt dann solltest du das sogar abfotografieren

Auserdem wird in ihrem Schreiben nicht erwähnt das sie sich mit mir über meine Berufliche Situation unterhalten möchten.

Mit freundlichem Gruß

So würde ich es losschicken.
Hast du ja hoffentlich nicht. Da machst du es dir zu leicht.
Aber dürfte eh veraltet sein nach drei Seiten Beiträge.
Da hätte ein Zweizeiler gereicht.
und dann noch ......

Zitat von: BigMama am 07. Januar 2023, 12:06:27Vor gut einem Jahr hattest du auch schon ne große Nummer aus einer Einladung gemacht.
Einladung mit WUB bzw. Fortwirkung im Krankheitsfall
Wenn das jedesmal der Fall ist, dass du ne riesen Sache draus machst wenn du ne Einladung bekommt und bereits im letzten Jahr ne WUB gefordert wurde bzw. die Einladung mit Fortwirkung im Krankheitsfall verschickt wurde, wundert es mich nicht, dass das JC hier ggfls. wieder den Verdacht hegen könnte, du drückst dich vor den Terminen.
Das geht bei User Andre schon wesentlich länger und das JC handelt durchaus immer wieder überzogen bei Ihm und hat ihn schon auf dem "Kieker" und scheut auch vor nichts, egal wie rechtswidrig, zurück.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andre

Also ich schicke die krankenmeldung an das Jobcenter und lasse das erst mal mit der bitte.
Sollte es ein Folgetermin geben suche ich mir eine Begleitperson von den Linken die wohl da im oder vorm Jobcenter ihre zelte aufgeschlagen haben.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: superMeier am 07. Januar 2023, 10:31:29die haben auch keine Lust, mit jedem Kunden ewig zu quatschen.
War mal bei meinem alten JC meine Taktik, habe die SB mit allem möglichen voll gelabert.
Immer wenn die zum Ende kommen wollte, ist mir was neues eingefallen.

Wenn ich raus bin haben dann schon mind. 2 weitere Leute gewartet.

Hat super geklappt und die Einladungen wurden drastisch reduziert, auf max. 1x im Jahr. (vor Corona)

FritzLoch

Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Januar 2023, 17:34:46Hat super geklappt und die Einladungen wurden drastisch reduziert, auf max. 1x im Jahr. (vor Corona)

Ich darf immer antanzen zur "Fortschreibung" der EGV, defacto 2x Jahr. Kursioserweise ist meine erste EGV von vor 2 Jahren immer noch in Verhandlung, welche zudem noch nicht abgeschlossen wurde. In der Summe, so ein Rechtsanwalt, sind alle folgenden EGV rechtswidrig da Verhandlungen zum Inhalt nicht endgültig abgeschlossen sind und man hier erst zum Ergebnis kommen muss.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Andre

Ich hatte heute Post von der Jobkomm im Briefkasten.
Eine Einladung für den 31.01.2022 der brief ist erst heute am 03.02.2023 angekommen.
Der Brief war offen.
Der Brief wurde am 24.01.2022 vom JC erstellt und auf dem Umschlag also Poststempel steht 25.01.2022 auserdem steht da Postfach 100661 plz 61146.
Wieder steht da: Wir möchten mit ihnen über ihre derzeitige Situation sprechen.

Also hat die Post mist gebaut was nun? :weisnich:
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 15:44:34was nun? :weisnich:
Bei deinem JC-.......
am besten alles fotografieren, Eingangsstempel und die gemachten Erklärungen dazu schreiben und
entweder abwarten wann dein JC Nerven anfängt
oder selbst tätig werden und das JC darüber informieren was vorgefallen ist.

Im Endeffekt werden die eh machen was sie wollen; versuchen das ja schon die ganze Zeit mit dir.

MfG FN
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Hary

Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 15:44:34Also hat die Post mist gebaut was nun?
Im Prinzip kannst du es nur so dem Jobcenter mitteilen. Dann werden zukünftige Briefe wohl per Förmlicher Zustellung passieren.

Allgemein kommt es bei der Post gerade zu sehr großen Verzögerungen. Also Laufzeiten von 5 Tage und mehr sind hier auch nicht ungewöhnlich. Einige Stadtteile sehen den Postboten auch nur noch ein oder zweimal die Woche. Ein bundesweites Problem im Moment.

Izzi

Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 15:44:34Also hat die Post mist gebaut was nun? :weisnich:


Die deutsche Post / DHL ? Die streikt doch oder hat es zumindest kürzlich getan. Das hätte das Jobcenter einkalkulieren sollen aber ist vielleicht zu viel verlangt.

Andre

Danke Fettnäpfchen der Eingansstempel ist der 25.01.2023 also das steht auf dem Umschlag vorne.
Am besten Schreibe ich denen:

Sehr geehrte Frau FM
Ihr Brief mit der Einladung zum 31.01.2022 ist bei mir erst am 03.02.2022 angekommen .
Aufgrund des Poststreit ist der Brief erst heute angekommen.
Ich möchte sie Bitten mir Ihr Anliegen per Post mitzuteilen da der Einladungsgrund: Wir möchten mit ihnen über ihre derzeitige Situation sprechen nicht dem § 309 Allgemeine Meldepflicht entspricht.

Per Post kann ich ihnen dan Alle Fragen beantworten und die Erstattung von Reisekosten
ist auch nicht nötig.

MFG:Andre
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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