Energiepreispauschale? Wann kommt diese?

Begonnen von cosmicffm, 04. November 2022, 12:43:26

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cosmicffm

Hallo,

sollten wir Hartz 4 Empfänger nicht auch 200-300 Euro Einmalige Energiepreispauschale erhalten? Bisher habe ich jedenfalls nichts erhalten. Wie sieht es mit euch aus?

Lg

ichbrauchgeld

Die Energiekostenpauschale gibts ohne Beschäftigung nicht. Du musst dafür im September angestellt gewesen sein, z.b. 1 Stunde Minijob.

Harald53

Die einmalige Pauschale im höhe von 200 Euro für ALG2 Empfänger wurde doch bereits mit den Leistungen für August ausgezahlt (Ende September)

cosmicffm

Zitat von: Harald53 am 06. November 2022, 23:45:26Die einmalige Pauschale im höhe von 200 Euro für ALG2 Empfänger wurde doch bereits mit den Leistungen für August ausgezahlt (Ende September)

Ich habe nichts bekommen, haben das andere auch ausbezahlt bekommen ?

Lg

eifelbahner

die 200,- und der dazugehörige Bescheid kamen bei mir separat.  :cool:

Harald53

Zitat von: cosmicffm am 06. November 2022, 23:51:44Ich habe nichts bekommen, haben das andere auch ausbezahlt bekommen ?
Lg

Warst du denn im Mai 2022 im Hartz4 Bezug?
Das war nämlich die Vorraussetzung zur Auszahlung der Pauschale.
Wenn ja dann solltest du dich an dein Jobcenter wenden, hat man dich wohl "vergessen".

Heimatloser

Zitat von: Harald53 am 07. November 2022, 10:28:59Warst du denn im Mai 2022 im Hartz4 Bezug?

Wieso im Mai ? Relevant ist doch m.W. der Juli.D.h. die 200€ gabs dann,wenn man im Juli im Leistungsbezug war. Mir ist dieser Umstand nämlich gewaltig auf die Füße gefallen: ich hatte ein 2monatiges Gastspiel im Arbeitsleben (1.Juli bis 31.August) und habe dadurch weder die 200€ Energiepauschale vom Amt bekommen (da im Juli nicht mehr im Leistungsbezug) und auch nicht die 300€ Brutto vom Arbeitgeber (da im September schon wieder raus aus dem Arbeitsleben).

Harald53

Zitat von: Heimatloser am 07. November 2022, 12:42:47Wieso im Mai ? Relevant ist doch m.W. der Juli.

Jupp stimmt der Juli wars, kommt mir schon wieder wie eine halbe ewigkeit vor.

Survas

Zitat von: ichbrauchgeld am 06. November 2022, 23:23:36Die Energiekostenpauschale gibts ohne Beschäftigung nicht. Du musst dafür im September angestellt gewesen sein, z.b. 1 Stunde Minijob.

Die geplante Energiepreispauschale gibt es auch für Erwerbsminderungsrentner. Ich verstehe überhaupt nicht, warum das nicht bei Hartz4 gezahlt wird. Wenigstens noch einmal 100 Euro wäre das Mindeste. Meine Meinung als Nichtbetroffener. Mir gefällt die Intention eines solchen Verhaltens nämlich überhaupt nicht. Die Grünen haben sowieso schon fast alles vergessen, was versprochen wurde.
Die einzig angemessene Kröte für die FDP nachdem die Grünen Kohle und Atom zustimmen mussten ist eine Vermögenssteuer und die nicht zu zahm. Diese Krisen sind aktive Umverteilung von unten nach oben mit Sozialdemokraten und Grünen.

cosmicffm

Zitat von: Harald53 am 07. November 2022, 10:28:59
Zitat von: cosmicffm am 06. November 2022, 23:51:44Ich habe nichts bekommen, haben das andere auch ausbezahlt bekommen ?
Lg

Warst du denn im Mai 2022 im Hartz4 Bezug?
Das war nämlich die Vorraussetzung zur Auszahlung der Pauschale.
Wenn ja dann solltest du dich an dein Jobcenter wenden, hat man dich wohl "vergessen".

Okay, dann werde ich dort mal fragen... Kann es sein, dass es das nicht für Selbständige gibt? Da ich mir die Schulter ausgekugelt habe, wird auch erst ende des Jahres alles berechnet. Da ich davor nicht die Unterlagen zusammenbringen kann.

LG

Harald53

Zitat von: cosmicffm am 09. November 2022, 00:01:44Kann es sein, dass es das nicht für Selbständige gibt?

Entscheident ist, dass du im Juli 2022 im Leistungsbezug warst.
Also mindestens 1 cent in diesem Monat an Leistungen erhalten hast, ob du nebenbei noch was verdient hast ist irrelevant.

Luithilde

Zitat von: Heimatloser am 07. November 2022, 12:42:47Mir ist dieser Umstand nämlich gewaltig auf die Füße gefallen: ich hatte ein 2monatiges Gastspiel im Arbeitsleben (1.Juli bis 31.August) und habe dadurch weder die 200€ Energiepauschale vom Amt bekommen (da im Juli nicht mehr im Leistungsbezug) und auch nicht die 300€ Brutto vom Arbeitgeber (da im September schon wieder raus aus dem Arbeitsleben).
Das erging mir genauso.  :sad:

Neanderthaler

Hier verwechseln einige was. Die 200€ (für 1. Pandemie und 2. steigende Kosten durch den Krieg und 3. Inflation) gab es im JUNI. Der Strom wurde erst ab JULI tuerer und hatte seine Spitze im September. Mit Gas war es ähnlich. Erst da, ab September, war davon in den Medien die Rede. Die 200€ können logischerweise nicht für Strom/Gas gewesen sein. Großes Tamtam war ab August, da sprach man über die Energiepauschale von 300 für alle Beschäftigten, egal ob reich, verbeamtet oder garnicht zuhause. Der arme Harzer ohne Job, also wirklich bemitleidenswert bekommt knallhart keine Energiepauschale.
Die 300€ passen auch rein rechnerisch nicht in die 200€ ;)

Du kannst wie ich an den Bundeskanzler schreiben. Ganz nette Menschen dort. Dabei auf Weiterleitung zu ihm persönlich bestehen, denn ich glaube, so richtig hat er das noch nicht realisiert. Denn die Hartzer ohne Job müssen am meisten heizen usw... Beamte, Büroangestellte, die Arbeiter und alle anderen lachen sich kaputt, die denken sich "Oh, ich bekomme 300€ für mein gerade völlig ungenutztes und unbeheiztes Heim, supi." Die Rentner bekommens sogar doppelt und können endlich mal richtig durchheizen.

Aber du kriegst vom Staat leider nischt.

Man könnte sich natürlich auch ans Kanzleramt kleben^^

H4O

Zitat von: ichbrauchgeld am 06. November 2022, 23:23:36Die Energiekostenpauschale gibts ohne Beschäftigung nicht. Du musst dafür im September angestellt gewesen sein, z.b. 1 Stunde Minijob.

DAS IST EINE FALSCHE INFO!!!!!

Sorry, wenn ich schreie, aber ich möchte nicht wissen, wieviel Geld der Staat spart durch diesen September Irrtum!

Zitat von: Heimatloser am 07. November 2022, 12:42:47[...] ich hatte ein 2monatiges Gastspiel im Arbeitsleben (1.Juli bis 31.August) [...] und auch nicht die 300€ Brutto vom Arbeitgeber (da im September schon wieder raus aus dem Arbeitsleben).

Du kriegst die EUR 300 trotzdem !!!!!!

Der September hat mit dem Anspruch nichts zu tun. Das war nur der Monat, wo die Auszahlung über den Arbeitgeber erfolgte.

Es reicht, wenn Du irgendwann in 2022 Einkommen hattest. Und da reichen wirklich die 1 Stunde Minijob :)

Hier mal ein offizieller Link mit Infos:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Du musst einfach nur eine Steuererklärung abgeben.

Dann bekommst Du die EUR 300 vom Finanzamt zurück. Die werden Dir nicht vom Bürgergeld abgezogen!

Darüberhinaus bekommst Du ausserdem wohl auch noch Deine Lohnsteuer, die Dir in den 2 Monaten in der Lohnabrechnung ausgewiesen wurden, zurück. Das wird Dir aber vom Bürgergeld abgezogen.

Wenn Du aber im Verlauf des Jahres noch vorhast zu arbeiten, dann kannst Du die Steuerklärung so abgeben, dass die Steuer Erstattung dann ausserhalb eines Leistungsbezug auf deinem Konto landet. Aber Achtung, bis spätestens 2.10.2023 muss die beim Finanzamt eingegangen sein. (Normal ist Ende Juli, aber Fristen werden zur Zeit verlängert.)

So eine Einkommensteuererklärung ist meistens ziemlich einfach. In der Regel liegen die Daten zu Deinem Arbeitslohn schon dem Finanzamt vor, dass Du meist nur das Hauptformular einfach unterschreiben musst. (Du musst ja nicht wie ein selbständiger tausend Sachen ausfüllen, absetzten und so. Das Ding hiess ja früher nur Lohnstuerjahresausgleich.) Sonst frag eine/n nette/n Finanzbeamten/in, das Finanzamt ist da meistens sehr hilfsbereit.

Viel Erfolg!

LG
H4O

m0a9r1c1el

Wie mein Vorgänger schon beschrieben hat, reicht es tatsächlich irgendwann eine Stunde zum gesetzlichen Mindestlohn in 2022 gearbeitet zu haben. Das kann auch eine Dienstleistung für Familienmitglieder heißen.

Ich, zum beispiel, habe eine Stunde bei meiner lieben Mutter den Haushalt gemacht und von Ihr 15 Euro Lohn dafür bekommen. Das habe ich in meiner Einkommensteuererklärung so hinterlegt und werde dann in diesem Jahr September vorraussichtlich die 300 Euro bekommen  :grins: