Änderungsbescheid nach Widerspruch erneut falsch

Begonnen von divja, 11. Januar 2023, 12:08:49

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divja

Hallo allerseits,

wie gehe ich vor, wenn ich nach einem Widerspruch (wegen fehlerhafter Berechnung der Kosten der Unterkunft) ein Änderungsbescheid erhalte, in dem die KDU erneut falsch berechnet und immer noch nicht vollständig anerkannt und ausgezahlt wurden?

Ich wohne in einer abbezahlten Eigentumswohnung von angemessener Größe. Jetzt wurde zwar das Hausgeld an die Hausverwaltung (inklusive Heizkosten) vollständig berücksichtigt, aber nicht die Grundsteuer und Abwassergebühren, die ich separat an die Gemeinde zahle. :wand:

In der Rechtsbehelfsbelehrung des Änderungsbescheids steht: "Dieser Bescheid ist Gegenstand des Widerspruchsverfahrens (§ 86 Sozialgerichtsgesetz - SGG)."

Kann ich da jetzt nochmal einen Widerspruch schreiben? Oder was ist zu tun?


kopfhoch

Vielleicht kann das eine Antwort sein (bitte die Experten hier auch drüber schauen):

§ 86 SGG
"Wird während des Vorverfahrens der Verwaltungsakt abgeändert, so wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens; er ist der Stelle, die über den Widerspruch entscheidet, unverzüglich mitzuteilen."

Quelle des Gesetzes:
https://dejure.org/gesetze/SGG/86.html

Tipp von mir: Einfach bei der betreffenden Widerspruchsstelle mal nachfragen. Hier muss ganz fair und gerecht darüber Auskunft erteilt werden!
Man fasst es nicht!

Ottokar

Einen separaten Widerspruchsbescheid gab es nicht?
In dem Änderungsbescheid steht auch nicht drin, dass damit dem Widerspruch abgeholfen wurde?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


divja

Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2023, 20:56:04Einen separaten Widerspruchsbescheid gab es nicht?
In dem Änderungsbescheid steht auch nicht drin, dass damit dem Widerspruch abgeholfen wurde?

Nein, nur diesen Änderungsbescheid. Es steht nicht drin, dass damit dem Widerspruch abgeholfen wurde.

Ottokar

Dann wurde der Änderungsbescheid nunmehr Grundlage des Widerspruchsverfahrens.
Du solltest nun das JC darauf hinweisen, dass und welche bereits bemängelten oder neuen Fehler der Änderungsbescheid beinhaltet. Solange das Widerspruchsverfahren noch nicht beendet ist, kannst du dazu weitere Gründe vortragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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divja

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 17:54:28Dann wurde der Änderungsbescheid nunmehr Grundlage des Widerspruchsverfahrens.
Du solltest nun das JC darauf hinweisen, dass und welche bereits bemängelten oder neuen Fehler der Änderungsbescheid beinhaltet. Solange das Widerspruchsverfahren noch nicht beendet ist, kannst du dazu weitere Gründe vortragen.

Ok, herzlichen Dank. Das hilft mir sehr weiter. :sehrgut:
Dann werde ich meinen Sachbearbeiter der Leistungsabteilung anschreiben.