Anonyme Vermieterauskunft Pflicht JobCenter?

Begonnen von PaulHilft, 09. Januar 2023, 11:46:56

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PaulHilft

Hallo Community,

darf ich an dieser Stelle fragen, ob man verpflichtet ist, dem JobCenter diese Vermietrauskunft auszufüllen? Mit anonym meine ich, dass deren Logo im Titel nicht steht. Das Gesetzt sagt ja, dass man sich nicht outen muss, ob man bei einer Sozialbehörde ist. Dies ist ja nicht mehr der Fall.

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Darüber hinaus frage ich mich folgendes:

1. Muss ich das ausfüllen lassen?

2. Kann ich das  selber ausfüllen? Warum werden meine Angaben nicht anerkannt, aber die selben Angaben von meinem Vermieter schon?

3. Ich habe solch eine ähnliche Vermieterauskunft bei Einzug (2017) erhalten.
Sollte der Vermieter (Hausverwaltung) für eine erneute Ausstellung Gebühren verlangen, würde das Amt diese übernehmen?

4. Muss das JobCenter die Vermieterauskunft von damals (bei Einzug, 2017) akzeptieren?

Was denkt ihr dazu?

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Fettnäpfchen

PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 11:46:564. Muss das JobCenter die Vermieterauskunft von damals (bei Einzug, 2017) akzeptieren?
Ja natürlich, für aktuelle Zeiten allerdings in Verbindung mit nachgereichten BK/NK Abrechnungen oder Mieterhöhungsschreiben  denn dann können sie selber rechnen.

Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 11:46:56Das Gesetzt sagt ja, dass man sich nicht outen muss, ob man bei einer Sozialbehörde ist. Dies ist ja nicht mehr der Fall.
Was ist nicht mehr der Fall? Und man muss sich nicht outen!

Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 11:46:56diese Vermietrauskunft auszufüllen?
nein nicht wenn du den MV oder die Bescheinigung schon mal vorgelegt hast.
Und wenn ich da lese wie oft die Auskunft in den Punkten 2+3 wiederholt wird kann ich nur denken dass das die letzte Pfeifen sind.

Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 11:46:563. Ich habe solch eine ähnliche Vermieterauskunft bei Einzug (2017) erhalten.
Sollte der Vermieter (Hausverwaltung) für eine erneute Ausstellung Gebühren verlangen, würde das Amt diese übernehmen?
nur auf vorigen Antrag. und dann auch nur vllt. weil der Forderung ja keine gesetzl. Begründung zugrunde liegt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

terrier

das Elend kenne ich! Mit jedem WBA fordert das JC die Vermieterbescheinigung neu an. Jdesmal bekommt das JC von mir eine Mail, das die Bescheinigung schon vorliegt (aus 2020) und sich an den Daten und Beträgen seitdem nichts geändert hat. Man möge bitte die Akte studieren.
Es kommt nix zurück und der WBA wird bewilligt, alle sechs Monate.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

PaulHilft

Danke für deine Rückmeldung.

ZitatZitat von: PaulHilft am Heute um 11:46:56
Das Gesetzt sagt ja, dass man sich nicht outen muss, ob man bei einer Sozialbehörde ist. Dies ist ja nicht mehr der Fall.
---> Was ist nicht mehr der Fall? Und man muss sich nicht outen!
Es findet ja sozusagen kein Outing mehr statt. Weil dem Formular nicht zu entnehmen ist, welche Behörde dies wissen will. Es wird das Logo nicht verwendet. Ich vermute, dass dies bewusst weggelassen wurde, um genau dieser Begründung entgegenzuwirken. Deswegen würde ich mich ja mit dieser Vermietrauskunft nicht outen. Weil der Vermieter nicht erfährt, bei welcher Behörde das ist.

ZitatZitat von: PaulHilft am Heute um 11:46:56
diese Vermietrauskunft auszufüllen?
---> nein nicht wenn du den MV oder die Bescheinigung schon mal vorgelegt hast.
Und wenn ich da lese wie oft die Auskunft in den Punkten 2+3 wiederholt wird kann ich nur denken dass das die letzte Pfeifen sind.
Der Einzug fand in der Zeit statt, wo ich beim Sozialamt war. Die Vermieterauskunft wurde dem Sozialamt vorgelegt. Nun hat nach 5 Jahren ein Wechsel zum JobCenter stattgefunden. Diese fordern eine an. Ich könnte mir vorstellen, dass die damalige Vermieterauskunft mit der vor kurzem erhöhten Nebenkosten ausreichen dürfte. Sonst würde ich nach eine Begründung fragen, warum eine aktuelle erforderlich ist, wenn die angaben unverändert sind und welche Erkenne sich darans ableiten liesen. ^^


Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 15:02:55Weil dem Formular nicht zu entnehmen ist
Naja erst mal hat evtl. nur das JC exakt so ein Formular und was ist, mit dem QR Code?

Wenn es gute Gründe dafür gibt, dass der VM nichts vom Hartz IV Bezug wissen soll muss man die nicht Ausfüllen lassen.

Es gibt andere Möglichkeiten um die Miethöhe fest zu stellen.
Erst mal der MV selbst und wenn die Zahlen dort veraltet sind, die letzte BK Abrechnung sowie der Kontoauszug mit der Mietzahlung.

Fettnäpfchen

PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 15:02:55Weil dem Formular nicht zu entnehmen ist,
Für mich ist das ein selbst gestricktes und kein wirkliches Formular und sehe es wie Kopfbahnhof.
Zu deutsch der VM weiß dann das du beim JC bist.

Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 15:02:55Nun hat nach 5 Jahren ein Wechsel zum JobCenter stattgefunden. Diese fordern eine an.
Dann hast du also einen Neuantrag gestellt und bis jetzt noch keine Leistung vom JC erhalten. Wenn das so ist brauchen sie natürlich entsprechende Unterlagen.
Aber dann würde ich den MV und die letzte aktuelle Jahresabrechnung vorlegen/einreichen.

Wenn du schon Leistungen erhalten hast stellt sich die Frage warum das JC das jetzt wissen will. Da wäre es hilfreich das Anschreiben mal anonymisiert einzustellen. Denn für Datenerhebungen muss auch ein Grund angegeben werden das ist gesetzl. so geregelt.

MfG FN
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horst


PaulHilft

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Januar 2023, 16:15:47
Zitat von: PaulHilft am 09. Januar 2023, 15:02:55Nun hat nach 5 Jahren ein Wechsel zum JobCenter stattgefunden. Diese fordern eine an.
Dann hast du also einen Neuantrag gestellt und bis jetzt noch keine Leistung vom JC erhalten. Wenn das so ist brauchen sie natürlich entsprechende Unterlagen.
Aber dann würde ich den MV und die letzte aktuelle Jahresabrechnung vorlegen/einreichen.
[/quote]
Danke dass du schreibst wovon du ausgehst. Hier möchte ich weitere Informationen hinzufügen.

Ich habe im Februar 2021 meinen Antrag beim JC gestellt. Damals der wechseln vom Sozialamt zum JC. Es wurde nun nach der Weiterbewilligung die ich Online auf Arbeitsagentur ausgefüllt habe bewilligt. Für ein ganzen es Jahr. Und dann kam einfach so, ein extra Schreiben, dass ich die Vermietrauskunft erstellen soll.

Es hat mir bereits geholfen, mich mit euch auszutauschen. Ich werde fragen, wie die das Begründen und meine Vorhanden Unterlagen dort hinkenden. Eigentlich sollte das reichen.

Ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, warum man hier übergangen wird. Schließlich kann ich selber diese Angaben auch machen.

Fettnäpfchen

PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 11. Januar 2023, 16:21:16Danke dass du schreibst wovon du ausgehst. Hier möchte ich weitere Informationen hinzufügen.

Ich habe im Februar 2021 meinen Antrag beim JC gestellt. Damals der wechseln vom Sozialamt zum JC. Es wurde nun nach der Weiterbewilligung die ich Online auf Arbeitsagentur ausgefüllt habe bewilligt. Für ein ganzen es Jahr. Und dann kam einfach so, ein extra Schreiben, dass ich die Vermietrauskunft erstellen soll.

Es hat mir bereits geholfen, mich mit euch auszutauschen. Ich werde fragen, wie die das Begründen und meine Vorhanden Unterlagen dort hinkenden. Eigentlich sollte das reichen.
Davon auszugehen ist wenn das JC richtig arbeitet die einzige logische Erklärung
und dein JC arbeitet falsch;
was erst durch deine Zusatzinfo raus gekommen ist.

So etwas, wie alles andere, sollte eigentlich gleich mitgeteilt werden. Das nennt sich Netiquette Sollte aber jedem klar sein das eine Salamitaktik nicht hilfreich ist da sich die Ausgangssituation dadurch immer wieder verändert.
Ist nicht persönlich gemeint! sondern für die Zukunft........

Für so eine Anforderung muss es also eine Begründung geben da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. (da vermute ich jetzt das du nicht alleine wohnst gehe aber nicht darauf ein. Versuche sogar überhaupt keine anzustellen klappt aber nicht immer)

Das du da nachfragen willst und gleichzeitig die Vermieterauskunft vorlegen willst ist deine Entscheidung.
Ich vermute gleich nochmal > nämlich dass das JC dir dann eher keine Antwort mehr schickt.

Ich würde nur ersteres machen nach dem Motto das es an der Begründung für diese Datenerhebung fehlt und daher nicht rechtskonform ist.

MfG FB
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