Protokoll Einladung

Begonnen von Miau, 09. Januar 2023, 13:25:12

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superMeier

Zitat von: Miau am 10. Januar 2023, 14:23:52Übrigens wurden  tatsächlich ehemalige Stasi-Leute beim JC angestellt. Er schwieg sich dazu aus.

Was sollte denn ein Sachbearbeiter auf sowas antworten? "Ja stimmt, die Jobcenter und Arbeitsämter stellen bevorzugt ehemalige Stasi-Mitarbeiter ein"?

Bzw. was hat den ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung mit den Einstellprozessen beim Personal zu tun?

Hary

Hat eine Gesprächsnotiz überhaupt einen rechtlichen Wert? Egal wer sie verfasst, sie kann vom anderen ja immer angegriffen werden. Im Zweifel könnte ja keiner beweisen ob ein Gespräch so tatsächlich geführt wurde oder nicht. Bei einem Beistand wäre es quasi ja das gleiche. Ein Beistand der gleichzeitig ein Bekannter ist, der muss sich immer im Zweifel nachsagen lassen dass er voreingenommen ist bzw. aus Gefälligkeit etwas schilder. Wobei dies natürlich für das JC auch so gilt wenn ein zweiter Mitarbeiter im Raum ist.

Einen rechtlichen Wert würde dann im Grunde nur eine Aufzeichnung des Gesprächs bringen sofern alle dem zustimmen. Aber das wird vermutlich niemals passieren. Aber im Grunde wäre eine Pflicht zur Aufzeichnung ja für alle Seiten eine gute Sache.

Ratlos

Zitat von: Miau am 10. Januar 2023, 14:23:52Also bewusste Konstruktion mit der Folge von Verstoß gegen Mitwirkungspflicht mit Sanktionierung.... Um dagegen vorzugehen brauchte ich diese "Gesprächsnotiz".
Ich meine fast du machst dir etwas zuviele Gedanken. Rein theoretisch kann er in deine Akte nach deinem Weggang rein schreiben was er will. Natürlich auch Unwahrheiten.

Du kannst aber selber aktiv werden.
Nimm Block und Stift mit zum Gespräch und schreibe dir die wichtigen Punkte auf.
Zuhause fixierst du das ganze in Briefform:
Unser Gespräch im Termin vom ... bestätige ich inhaltlich der Ordnung halber wie folgt:
Dann schreibst die einzelnen Punkte und ab die Post.
Wenn dem SB dann was nicht passt wird er sich melden. Dann kann man im Bedarfsfall dagegen (auch rechtlich) vorgehen.

Fettnäpfchen

Miau

Zitat von: Miau am 09. Januar 2023, 18:09:06
ZitatGegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.
Vielen Dank!
Miau nur um das klar zu stellen das zitierte aus der Leistungspflicht sollte nur als Beispiel dienen um dir aufzuzeigen das man gegen das JC als "Behörde" sowie gegen den SB klagen kann.

Nicht das du jetzt meinetwegen eine Klage machst die so vllt. gar nicht funktioniert.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Januar 2023, 15:00:25Natürlich geht beides da kommt es sicher auf die Einzelheiten und das entsprechende Gesetzbuch an.
Beispiel einmal die oberen zweidrittel und das untere Drittel >
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Januar 2023, 15:00:25Da bin ich aber nicht wirklich bewandert, bin schon froh in der SGB 2 Materie ein bißerl was gelernt zu haben. Wobei vieles rudimentär ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

superMeier

Mit den Empfehlungen hier bzgl. der Strafanzeigen wäre ich vorsichtig, es gibt auch einen Straftatbestand, der nennt sich "falsche Verdächtigung".

Yasha

#20
Zitat von: Miau am 09. Januar 2023, 14:13:47. Erfreut werde ich auch nicht sein, wenn der SB damit anfängt und dabei  das schwere Geschütz von Lügen aufbaut, indem er nicht wahrheitsgemäß und zu meinen Lasten protokolliert....Was mich mal generell interessieren würde, kann man gegen einen SB einen Strafantrag stellen (z.B. wegen Verleumdung, Beleidigung etc.) oder muss dieser gegen das JC (the head of) gerichtet sein?

Letzteres dürfte eher die Gefahr der Gegenanzeige beeinhalten.

Der SB hat nämlich ein Einschätzungs- und Vermutungsermessen, was er auch (vorerst) nach seinem eigenen Gusto anwenden kann und darf -solange er das als pflichtgemäß darstellt und seine Vermutungen begründen könnte.

Letztendlich dient ein solches Verhalten und entsprechende Einträge meist nur der Konstruktion von angeblichen Sachverhalten, die die Zielgruppendefinition von neu zu befüllenden Maßnahmen abdecken sollen.

 Und damit eine beabsichtigte Zuweisung plausibel machen sollen und in den Akten auch rechtssicher absichern sollen.

Insofern -existiert da trotzdem das Recht auf Gegendarstellung und Berichtigung- um einem gefakten Bedarf bzw. Handlungsbedarf der SB zu vereiteln.  Dann muss die SB sich dann einen neuen Kandidaten  suchen.

Ich selbst konterkariere solche Versuche eher mit dem Wissen um anstehende Maßnahmen und dem Wissen um konkrete Zielgruppen. Und korrigiere das dann bei Bedarf insgesamt erst dann.  Ich sammele die Ausschreibungen neuer Maßnahmen schon vorher. Bis 2018 hat man das trotzdem versucht. Vergeblich. Zuletzt bekam ich die Nachricht über angeblich stattgefundene Gespräche an einem Termin -den es so niemals gab. Wunderbarer Aufhänger - nur leider kam dann bis heute nichts mehr. Inzwischen wussten die auch -ich kenne die Konzeptionen der Maßnahmen. Schwarz auf weiß.

Also - jeglicher steter "Sand" von gewichtigen Argumenten der Gegenwehr im Getriebe der JC zur Vermeidung von sinnlosen Maßnahmen wirkt irgendwann nachdrücklich nach. Allerdings  -die Gefahr ist solange nicht gebannt -wie die neue SB auf einen ansetzen können oder wollen.

Es geht den SB und den GF der JC um die stete Produktion von positiven Eingliederungs Kennzahlen -insbesondere zum Jahresanfang -im Vorfeld der neuen Zielvereinbarung im Februar , die die GF für das laufende Jahr garantieren sollen. Da dienen die aktuellen Zahlen als Richtschnur. Und eine geglückte Maßnahmezuweisung dient der Kennzahl Statistik in der Kategorie Unterbeschäftigung.

Darum geht es allen SB -vorrangig. 

Miau

#21
Vielen Dank Euch allen!
Bin immer froh, wenn ich Hintergrundinfos und Rückenstärkung bekomme.

Ich war damals beim SB so schockiert, dass ich das mit dem Verkauf von Sinnlosweiterbildungen , mit der der SB einer internen Weisung folgte, gar nicht gedacht habe.

Wenn einem grundlos und ohne Anlass unterstellt wird, eine für meinen Beruf nützliche Zusatzquali abgebrochen zu haben, ist das zunächst einmal persönlich beleidigend, weil dies das Vorurteil bedient, Arbeitslose seien faul und würden nichts zustande bringen und alles abbrechen. Dabei war der SB in allen Einzelheiten informiert (Dauer, Ort, welche Zusatzquali etc.)

Am schlimmsten aber war, dass er mir vorschreiben wollte WIE ich seine Frage zu beantworten hätte, um sie nach seinem Gusto als beantwortet gelten zu lassen. Das war in meinen Augen ganz klar Machtmissbrauch, eben wie bei der Stasi üblich. Gezielte Erniedrigung. Das macht einen wütend und ohnmächtig zugleich. Mann weiß , dass solche Vorgehen Methode haben (Psychoterror).

Nur so viel: sie haben nachfolgend an weiteren Gemeinheiten nicht gespart. Zwar erfolglos. Aber das macht etwas mit einem, lieber @ratlos.

Trotz alledem habe sie es jedoch nicht geschafft, mich zu brechen. Ich bin nur fertig mit denen.

Ich möchte noch einmal an meine letzte Frage erinnern:

habe eine Vorladung ohne RFB erhalten. Musste beim Neuantrag aber einen Wisch mit den sanktionsbegründenden Paragrafen unterschreiben. Wurde mehrmals dazu aufgefordert. Habe schließlich widerwillig unterschrieben. Sparen die sich aufgrunddessen bei jeder Einladung die RFB anzuhängen? Oder ist es rechtlich erforderlich, bei jeder Vorladung die RFB anzuheften, damit sie rechtswirksam (Sanktionen) ist?




Ratlos

Zitat von: Yasha am 10. Januar 2023, 17:07:22Insofern -existiert da trotzdem das Recht auf Gegendarstellung und Berichtigung- um einem gefakten Bedarf bzw. Handlungsbedarf der SB zu vereiteln
Bei einem gefakten Sachverhalt ist eine Gegendarstellung der falsche Weg und vereitelt gar nichts.
Mit einer Gegendarstellung bringt TE lediglich ihre Sicht der Dinge zum Ausdruck.

Je nach gefakten Sachverhalt wäre das Rechtsmittel Subsumtionsrüge (= richtige Gesetzesanwendung)
bzw. Darstellungs- oder Sachrüge an die Direktion deines JC der richtige Weg.
Eine Kopie an die BA Nürnberg würde nicht schaden und ginge von dort aus direkt an den Direktor deines JC.
Damit dürftest du den SB - ohne dass du dich groß streiten musst - auf seine richtige Größe zurecht stutzen.
Jedenfalls wäre das mein Weg um gegen einen gefakten Sachverhalt vorzugehen.

Zwar erfolgt die Anwendung dieser Rügen meist im Zivil- bzw. Strafprozess - damit aber bringst du aber damit dem JC zur Kenntnis dass der "Spaß" nun zu Ende ist.
Alles andere dürfte erfolglos bleiben solange du keinen durchschlagenden Schrift- bzw. Zeugenbeweis auf den Tisch legen kannst.
LEIDER glaubt man dem SB im Zweifelsfall weit mehr als dir dem TE.
Wünsche dir viel Glück im Termin.

Yasha

#23
Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 13:27:05Bei einem gefakten Sachverhalt ist eine Gegendarstellung der falsche Weg und vereitelt gar nichts.
Zunächst einmal -Die Geschäftspolitik eines jeden JC pauschalisiert als allwissend und allmächtig darzustellen, das macht hier gar keinen Sinn, zumal ich für mich da sehr wohl das Gegenteil dessen kenne und auch für mich inzwischen Fakt ist.

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 13:27:05bzw. Darstellungs- oder Sachrüge an die Direktion deines JC der richtige Weg.

Super -sich beim Initiator dessen zu beschweren... das macht in meinem JC eher wenig Sinn. Dem  GF fehlt von jeher der Sinn zur Selbstreflexion.Alles schon vorher ausprobiert. Bevor ich zu einer anderen Strategie überging.Denn

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 13:27:05Eine Kopie an die BA Nürnberg würde nicht schaden und ginge von dort aus direkt an den Direktor deines JC.
Eine Bastion der Krähen hackt der anderen Krähe (GF) meines JC, welcher vorher dort gelernt hat.. kein Auge aus. Zudem handeln die JC seit 2012 in Eigenverantwortung, war mal die Antwort der Regionaldirektion der BA in Berlin. Die BA mische sich da nicht ein.

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 13:27:05Damit dürftest du den SB - ohne dass du dich groß streiten musst - auf seine richtige Größe zurecht stutzen.
Streit macht gar keinen Sinn. Damit würde ich denen einen Gefallen tun. Am besten funzte immer -wenn ich mit denen Tacheles redete  -in deren Sprache, was die alle aus dem Konzept brachte  -bislang. Zudem wechselten die SB zuletzt alle 3 Monate - manchmal hatte ich auch einen Termin mit 3 SB -in drei unterschiedlichen Räumen.  Das hat aber wenig mit mir zu tun. Mein JC soll auch ansonsten intern eine Hochburg des Mobbings sein,seit diesem  GF. Was vieles erklärbarer macht -aber nicht entschuldigt.

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 13:27:05Jedenfalls wäre das mein Weg um gegen einen gefakten Sachverhalt vorzugehen.

Der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Aber nicht überall in den JC. Wenn Du das nicht beherzigst, dann hilft eine pauschalisierte Sicht und Handlungsweise meist nicht . Bei meinem JC wärest Du damit allein in einer Sackgasse gelandet.

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 13:27:05LEIDER glaubt man dem SB im Zweifelsfall weit mehr als dir dem TE.

Kommt darauf an -wie zweifelhaft das bisherige Verhalten des JC bis dahin schon insgesamt ist oder war. Zudem braucht es  -normalerweise  -immer eine Bestätigung der Vermutungen und Einschätzungen von Seiten Dritter, meist Träger. Die ja innerhalb von Maßnahmen diese Einschätzungen bestätigen sollen bzw. durch eigene Einschätzungen entsprechend erweitern oder ausräumen sollen.

Einschätzungen und Vermutungen, via gesonderter Berichte, die darf der Träger übrigens auch nicht einfach mal so ungefiltert an das JC melden. Die müsste der sich vorher vom Teilnehmer genehmigen lassen. Nur halten sich die wenigsten Träger daran bzw.  informieren die Teilnehmer dazu vorher nicht über ihre Rechte analog zu 13 -22 der DSGVO.

Wie auch immer. Wer die Konzeptionen der Maßnahmen vorher im Detail kennt -der wird zum "Kassengift" für die Strategien der Träger und das JC. Denn man könnte ja da andere Teilnehmer aufklären. Zum Beispiel.

Deshalb nützen den SB solche "zweckmäßigen " Einschätzungen dann aktuell erst einmal nichts -was die Bedienung einer Kennzahl betrifft. Egal -für welches Instrument.


 

Ratlos

Zitat von: Miau am 10. Januar 2023, 20:19:31Ich möchte noch einmal an meine letzte Frage erinnern:

habe eine Vorladung ohne RFB erhalten. Musste beim Neuantrag aber einen Wisch mit den sanktionsbegründenden Paragrafen unterschreiben. Wurde mehrmals dazu aufgefordert. Habe schließlich widerwillig unterschrieben. Sparen die sich aufgrunddessen bei jeder Einladung die RFB anzuhängen? Oder ist es rechtlich erforderlich, bei jeder Vorladung die RFB anzuheften, damit sie rechtswirksam (Sanktionen) ist?
Das ist die Frage der TE und daran schreibst du @ Yasha meilenweit vorbei.
Zitat von: Yasha am 11. Januar 2023, 15:31:40Bei meinem JC wärest Du damit allein in einer Sackgasse gelandet.
Aber garantiert nicht!! Außer einigen Rechtskenntnissen habe ich u.a. noch die Fähigkeit eine Geschäftsbesprechung auf meine Linie zu führen und den Gegner auflaufen zu lassen.

Empfehle dir der TE praktische für sie im Gespräch ausführbare durchschlagkräftige Argumente zu benennen. Bei Kenntnis der hier gegebenen Rechtslage müsste dir eigentlich klar sein, dass eine Gegendarstellung ein Griff ins Klo ist weil TE durch keine Tatsachenbehauptung beschwert ist. Solche Ratschläge sind kontraproduktiv und lassen den SB müde lächeln.

Der einzig praktikable und für TE sinnvollste Weg ist die Begleitung eines Beistandes, denn im Gespräch ist sie immer allein, hat aber einen neutralen Zeugen desen Aussage nicht ignoriert werden kann.




Yasha

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 15:49:53Das ist die Frage der TE und daran schreibst du @ Yasha meilenweit vorbei.

Bitte was?Das war die ergänzende Frage und nicht das Thema hier als solches. Zudem hast Du diese ergänzende Frage auch nicht beantwortet!

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 15:49:53Der einzig praktikable und für TE sinnvollste Weg ist die Begleitung eines Beistandes, denn im Gespräch ist sie immer allein, hat aber einen neutralen Zeugen desen Aussage nicht ignoriert werden kann.

Vermutungen und Einschätzungen der SB werden durch Beistände nicht beeinflusst oder gar verhindert. Die die SB sowieso sparat in das System einträgt.Für verbale Aussagen und Gegenüberstellungen kann das ergänzend hilfreich sein -aber meist nicht allein.

Alles schon ausprobiert. Jeder muss das allein erkunden. Denn jedes JC hat seine eigene Geschäftspolitik und andere GF. Das ist der Kern meiner Aussage. Pauschalierungen helfen da niemandem.

Zitat von: Miau am 10. Januar 2023, 20:19:31Ich möchte noch einmal an meine letzte Frage erinnern:
 Musste beim Neuantrag aber einen Wisch mit den sanktionsbegründenden Paragrafen unterschreiben. Wurde mehrmals dazu aufgefordert. Habe schließlich widerwillig unterschrieben.
Dazu müsste man erst einmal diesen "Wisch" sehen und den Inhalt dessen kennen. Ansonsten machen da vorherige Aussagen ins "Blaue hinein" keinen Sinn.

Miau

Zitat von: superMeier am 10. Januar 2023, 16:57:14Mit den Empfehlungen hier bzgl. der Strafanzeigen wäre ich vorsichtig, es gibt auch einen Straftatbestand, der nennt sich "falsche Verdächtigung".

Das träfe dann wohl eher auf den SB zu und könnte von mir als Vorwegnahme der gleichlautenden Gegenklage ebenfalls ins Feld geführt werden.

Zitat von: superMeier am 10. Januar 2023, 14:55:58Was sollte denn ein Sachbearbeiter auf sowas antworten? "Ja stimmt, die Jobcenter und Arbeitsämter stellen bevorzugt ehemalige Stasi-Mitarbeiter ein"?

Dass er dazu geschwiegen hat, und wie er sich aufgeführt hat, war bezeichnend. Es kam mir darauf an, ihm das auf den Kopf zuzusagen und zu sehen wie er reagiert. Dementiert hat er es nämlich zu keinem Zeitpunkt. Ebenfalls bezeichnend finde ich, dass die JC Mitarbeiter mit solchen "Vorkenntnissen" überhaupt einstellen. Sagt doch viel über die JCs aus, wenn man Parallelen zwischen Leistungsempängern und sog. Staatsfeinde herstellt.Ich finde das nicht normal, sondern äußerst bedenklich. Neueste Entwicklung in dieser Richtung: das "aufsuchende Coaching"....

@ratlos: Merkblatt zur Kenntnisnahme: über § §60, 66, 67, dass wissentl. falsche/unvollständieg Angabe strafrechtl Konsequenzen (Betrugsverdacht § 263 StGB, grob fahrlässig u. fahrlässig falsche/unvollst. Angaben Oordnungswidrikeitsverfahren zur Folge haben.

Wie man sieht: Waffengleichheit...

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 15:49:53Das ist die Frage der TE und daran schreibst du @ Yasha meilenweit vorbei.

Vielen Dank @ratlos und @yasha. Streitet Euch doch nicht wegen mir.

Stimmt, bislang habe ich zu meiner Frage keine Tipps bekommen. Bei der Geschichte mit dem einschlägigen SB ging das tatsächlich bis zur GF, der seinenm Mitarbeiter verteidigt hat. Es kam mir hauptsächlich darauf an, mir nicht alles widerspruchlos bieten zu lassen. Nachdem sie mich nachfolgend mit allem Möglichen durchgenudelt hatten, haben sie irgendwann aufgegeben. Leider scheint jetzt wieder alles von vorn anzufangen.



Ratlos

#27
Faktencheck:
TE ist allein im Gespräch mit dem SB und hat keinen Beistand dabei.
Damit hat TE selbst nur die Möglichkeit sich wichtige Punkte zu notieren und gleich in Schriftform als Gesprächsinhalt gegenüber dem JC zu bestätigen. Dabei kann TE auch gleich Unrichtiges des SB rügen.
Im allerschlimmsten Fall kann sie das Gespräch abbrechen. Dann erhält sie hier schon Hilfe. - siehe auch Antwort Nr. 22
Zitat von: Miau am 11. Januar 2023, 16:21:31und könnte von mir als Vorwegnahme der gleichlautenden Gegenklage ebenfalls ins Feld geführt werden
Ruhig Blut. Da gibt es dann von deiner Seite aus eine Widerklage und alles wird neu aufgerollt.
Die Widerklage ist dann der Frontalangriff auf den Gegner und stellt einen zusätzlichen Gerichtsstand her - siehe § 33 ZPO
Derzeit gibt es aber noch nicht mal einen Klagegrund.

Du machst dir zuviele Gedanken. Geh ruhig und gelassen ins Gespräch und wenn was negatives kommt verbitte dir sofort Unterstellungen und fordere einen höflich-sachlichen Ton ... und lass ggf. den Teamleiter kommen.
Zitat von: Yasha am 11. Januar 2023, 16:39:38Da irsst Du Dich womöglich gwaltig. Begibst Dich rein rechtlich auf sehr dünnes Eis.
Jetzt halte ich keine Grundlage für weitere Diskussionen über Halbwissen mehr für gegeben und verbaschiede mich aus dem Faden. Viel Glück und Erfolg wünsche ich dir @ Miau
P.S.
Vorsorglich aus dem Urteil des LSG:
... von der Nichterfüllung einer Meldepflicht keine Rede sein, wenn der Betroffene ein Gespräch aufgrund einer Meinungsverschiedenheit mit dem Fallmanager abbricht.




Yasha

#28
Zitat von: Miau am 11. Januar 2023, 16:21:31Das träfe dann wohl eher auf den SB zu und könnte von mir als Vorwegnahme der gleichlautenden Gegenklage ebenfalls ins Feld geführt werden.
Dass er dazu geschwiegen hat, und wie er sich aufgeführt hat, war bezeichnend. Es kam mir darauf an, ihm das auf den Kopf zuzusagen und zu sehen wie er reagiert. Dementiert hat er es nämlich zu keinem Zeitpunkt.

Da irsst Du Dich womöglich gwaltig. Begibst Dich rein rechtlich auf sehr dünnes Eis. Denn:

ZitatDas Schweigen kann nicht als eine Art Schuldeingeständnis gewertet werden.

Ein solcher Schluss ist nicht zulässig


Quelle: Schweigen ist Gold

Du hättest Anspruch auf fehlerfreies Ermessen. Und damit auf die Korektur von Ermessensfehlern. Aus diesem Grund habe ich selbst ergänzend präventiv die Ebene verlagert. Bekäme ich  -trotzdem noch  -eine Zuweisung, die auf fehlerhaftem Ermessen  -analog zur Zielgruppe der Maßnahme beruhen würde -so würde das dann in einem Widerspruch erwähnt und ggf. Teil der Klage dagegen.

Siehe zum Ermessen:
§ 3 Ermessen, Beurteilungsspielraum und unbestimmter Rechtsbegriff

Das vorgenannte dürfte aber inzwischen bei mir kaum mehr Belang haben. Das dürfte aber ansonsten der geeignete Weg sein. Wenn man solche Einschätzungen und Vermutungen   noch nicht generell vorher bereinigen konnte bzw. sich die SB weiter im Machtkampf  -im Einzelfall -profiieren wollen oder sollen -zugunsten der Kennzahlen.

Zitat von: Ratlos am 11. Januar 2023, 16:22:43P.S.
Vorsorglich aus dem Urteil des LSG: von der Nichterfüllung einer Meldepflicht keine Rede sein, wenn der Betroffene ein Gespräch aufgrund einer Meinungsverschiedenheit mit dem Fallmanager abbricht.

Urteil eines LSG? :nea:  Das Aktenzeichen dessen ist Du dazu schuldig geblieben.Wundert mich nicht wirklich. Denn deine Textzuschreibung -die entdecke ich bislang nur im nachfolgenden Artikel,als eigene Auffassung des Autors:

https://www.juraforum.de/news/hartz-iv-erfuellung-der-meldepflicht-durch-schweigen_158681