Aufrechnung Fragen

Begonnen von mausilein, 04. Januar 2023, 14:50:46

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mausilein

Danke für die Rückmeldung, nein bin kein Betreuer für mein Freund etc. deswegen hatte ich mich das gewundert warum ich davon eine Mehrfertigung zur Kenntnisnahme bekomme. Da er es ja sowieso schriftlich auch bekommen hat. Hätte da aber noch eine kleine Frage, die mich beschäftigen tut.

Wir hatten ja die Forderung inkl. eine Anhörung zur Aufrechnung dabei von ( Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches ).

Ich habe ja angekreuzt. Der Sachverhalt trifft zu,

Meine Frage: Da ich das angekreuzt habe heißt aber nicht das wir was falsch gemacht haben oder die uns Ärger machen wollen?

Wir haben ja den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausgefüllt Rate eingetragen was wir monatlich aufgerechnet haben wollen. Die beiden Zettel dann eingeworfen  dass ist alles richtig so oder? Da wir uns Gedanken gemacht haben Inhalte was zurück gefordert wird stimmt alles.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen danke

Ottokar

Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:09:00Ich habe ja angekreuzt. Der Sachverhalt trifft zu,
Du? Du hast dabei gar nichts zu tun.

Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:09:00Wir haben ja den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausgefüllt Rate eingetragen was wir monatlich aufgerechnet haben wollen. Die beiden Zettel dann eingeworfen  dass ist alles richtig so oder? Da wir uns Gedanken gemacht haben Inhalte was zurück gefordert wird stimmt alles.
Du hast also freiwillig zugestimmt, die an deinen Freund gerichtete Rückforderung mit zurückzuzahlen?
Ist dir nicht klar, was "Mehrfertigung zur Kenntnis" bedeutet?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:09:00Wir hatten ja die Forderung inkl. eine Anhörung zur Aufrechnung dabei von ( Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches ).

Ich habe ja angekreuzt. Der Sachverhalt trifft zu,
da braucht keiner was ankreuzen, dann entscheiden sie nach Aktenlage, dann kann immer noch bei Bedarf widersprochen werden.

mausilein

@Ottokar
Nein da habe ich mich falsch ausgedrückt Entschuldige.

Jeder von uns hat die Anhörung und den Fragebogen bekommen.
Jeder hat die Briefe von seinem eigenen Namen ausgefüllt und angekreuzt das der Sachverhalt zustimmt.

Die Mehrfertigung wurde nicht ausgefüllt und liegt bei den Unterlagen. ( was bedeutet eigentlich eine Mehrfertigung? Kopie oder ? )

Und mein Frage war , wie oben bereits gefragt: Wir beide haben ja angekreuzt der Sachverhalt trifft zu dies bedeutet aber nicht das wir was falsch gemacht haben, oder wir Ärger bekommen oder ?

@Horst
wir hatten der Sachverhalt trifft zu angekreuzt, ist das jetzt schlimm ?

Da die Rückforderung vom JC ja stimmt was wir zurückzahlen müssen

horst

Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:41:08@Horst
wir hatten der Sachverhalt trifft zu angekreuzt, ist das jetzt schlimm ?
du hast ja schon eine Ratenzahlung vereinbart wie ich verstanden habe, von daher ist das ja egal. Wenn der Betrag nicht stimmen würde hättet ihr es ja nicht ausgefüllt .

mausilein

@Horst

Wie haben gleichzeitig die Anhörung und den Fragebogen mit der Aufrechnung Ratenzahlung ausgefüllt und abgegeben da ja dies zusammengehört. Ob die Ratenzahlung akzeptiert wird da warten wir ja auf Antwort, also bedeutet das , dass die Anhörung normal ist und der Sachverhalt trifft zu alles ok bedeutet?

Hatte eben wo ich den Beitrag geschrieben habe die Meldung mit ! Das ein neuer Beitrag geschrieben wurde bevor ich meine Antwort abschicken konnte , ist das normal ?

horst

wäre alles später auch noch gegangen mit der Ratenzahlung.

ZitatZahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mitteilen
Frau an ihrem Schreibtisch

Kontaktieren Sie den Inkasso-Service so früh wie möglich, wenn Sie den geforderten Betrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückzahlen können. So vermeiden Sie Mahngebühren beziehungsweise Säumniszuschläge.

Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, können Sie die Forderung in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Um diese Möglichkeiten prüfen zu können, benötigt der Inkasso-Service bestimmte Informationen von Ihnen.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/inkasso-service-wie-sie-richtig-reagieren

mausilein

@Horst

Wir hatten beim Antrag der Weiterbewilligung direkt einen Brief dazu mit Bitte um Aufrechnung, wir wollten das aufgerechnet wird da wir nicht wussten wieviel gefordert wir und es nicht auf einmal zahlen können.

horst

ich hätte erst auf schreiben des Inkasso geantwortet und nicht vorher schon so was ausgefüllt.

mausilein

@Horst

Wenn man aufrechnen tut, bekommt man vom Inkasso nichts geschickt da das JC ja direkt die Rate vom Bedarf abziehen tut. Das finden wir persönlich besser, da man dann auch nicht vergisst zu zahlen.


@Ottokar
Wie gesagt, ich wollte nur wissen ob das jetzt schlimm war oder Ärger geben kann weil wir der Sachverhalt trifft zu angekreuzt haben oder nicht? Ich denke mal nicht da ja die Rückforderung stimmt wir dies ja eigentlich mit der Sachverhalt trifft zu bestätigen und dann die Aufrechnung erfolgt.

horst

Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 12:50:00@Horst

Wenn man aufrechnen tut, bekommt man vom Inkasso nichts geschickt da das JC ja direkt die Rate vom Bedarf abziehen tut. Das finden wir persönlich besser, da man dann auch nicht vergisst zu zahlen.
dann passt es ja.  :smile:

Kopfbahnhof

Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 12:01:42ist das normal ?
Ja das ist ganz normal.

Beim Rest sollte alles seinen Gang gehen.
Wenn das JC doch alles auf einmal haben möchte, dann Widerspruch weil nicht machbar, diese Summe sofort zu zahlen.

Ottokar

Eine Mehrfertigung ist ein weiteres Original, das eine weitere Person bekommt.
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mausilein

@Kopfbahnhof

vielen Dank da bin ich ja beruhigt

@Ottokar

ich bedanke mich, ich gehe davon aus weil ich die Mehrfertigung bekommen habe von meinem Freund weil es um die Aufrechnung geht. Das ich davon Kenntnis habe, da ja manche in einer BG nicht zusammen sind und sich dann vielleicht nicht darum kümmern.

Oder ist das jetzt schlimm für meinen Freund das ich die Mehrfertigung bekommen habe? Jemand anderes außer mir hat dies ja nicht bekommen oder hat die Mehrfertigung noch jemand bekommen außer mir nein oder ?. Machen uns immer Gedanken....