EU Rente 10 Jahre im Ausland und nun zurück? ALG2? SGB12?

Begonnen von PaulHilft, 24. Januar 2023, 21:51:55

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PaulHilft

Hallo,

eine Person hat eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Person war dann 10 Jahre im Ausland. (Asien)
Ist nun wieder zurück und würde gerne Sozialhilfe beantragen. Es handelt sich um einen griechischen Staatsbürger.

Ich bin gerade am schauen. Verliert man nach 10 Jahren seine Ansprüche? Die EU Rente wurde die ganze Zeit und wird weiter gezahlt. Aber angeblich hat er keine Ansprüche auf Sozialhilfe. Stimmt das?
Übergnagsweise zumindest ALG2 (Bürgergeld)

Hartzer Rolle

Kein Anspruch auf Sozialleistung, da kein Arbeitnehmerstatus oder Daueraufenthaltsrecht. Auch wenn mal eins vorhanden war, ist es erloschen.

§4a Abs. 1 ivm Abs. 7 FreizügG/EU

(1) Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht). Ihre Familienangehörigen und nahestehenden Personen, die Inhaber eines Rechts nach § 3a Absatz 1 sind, die nicht Unionsbürger sind, haben dieses Recht, wenn sie sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben.

(7) Eine Abwesenheit aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund von mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren führt zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts.

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/BJNR198600004.html


PaulHilft

Darf ich nochmal meine Gedanke mit euch teilen.

Wir haben also einen Menschen der hier gearbeitet hat und auch Rentenansprüche erworben hat. Dann hat er eine dauerhafte EU Rente erhalten. Dann ist er 10 Jahre in Asien gewesen. In dieser gesamten Zeit hat er weiterhin die EU Rente erhalten. Also auch außerhalb von Deutschland.
Nun ist er nach 10 Jahren wieder in Deutschland.

Und kann keine aufstockenden Leistungen beim Sozialamt erhalten?

Für mich ist das etwas widersprüchlich. Wäre er hier geblieben, wären doch wesentlich mehr Kosten entstanden.
Er braucht ab nun Hilfe. Ich verstehe das mit dem erloschen Aufenthaltsstatus. Das ist mir bewusst.

Aber was ist wenn dieser Mensch seelisch gar nicht in der Lage ist sein handeln zu verstehen. Und sich damit in große Probleme begeben hat.

Es gibt dann in diesem nachweisbaren Fall kein zurück? Ich finde das ungerecht. Mhh, danke Hartzer Rolle du hast mir schon mal eine gute Orientierung gegeben. Aber noch will ich mich damit nicht abfinden. Ich denk noch etwas darüber nach.

TG


PaulHilft