Ablehnung Weiterbildung abgelehnt

Begonnen von Markus01, 11. Januar 2023, 20:40:12

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Markus01

Guten Abend zusammen,

ich bin seit dem 01.01.23 im ALG 1 Bezug und hatte bei meinem Gespräch mit dem zuständigen Betreuer über das Thema Weiterbildungen gesprochen. Im Anschluss habe ich eine rausgesucht, die meiner Meinung nach sehr gut zu mir passt und auch das Angebot für diese eingereicht. Diese wurde nun abgelehnt mit der Begründung:
"für Ihre angestrebte spätere berufliche Tätigkeit bzw. das von Ihnen angestrebte Bildungsziel wird eine bedeutende Arbeitskräftenachfrage nach erfolgreichem Abschluss der angestrebten Weiterbildung nicht prognostiziert"

Ich habe nun ja die Möglichkeit zum Widerspruch. Dort würde ich anführen, dass die Weiterbildung sehr wohl zu meinem Beruf passt und warum ich dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe.

Meine Frage: Prüft den Widerspruch nochmal jemand anderes bzw. kann man sagen, dass man eine realistische Chance hat oder kann man sich die Mühe sparen und die entscheiden zu 90% wie der Fallmanager?


Danke und liebe Grüße

BigMama

Wie sieht der lokale Arbeitsmarkt für Menschen mit der zusätlichen Qualifikation aus?
Hast du einen Berufsabschluss und es handelt sich um eine hierauf aufbauende Qualifikation?

Im Widerspruchsverfahren wird überprüft ob der Arbeitsvermittler sein Ermessen bei der Entscheidungsfindung fehlerfrei und entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt hat.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Markus01

Das kann ich als Laie schlecht sagen - ich würde sagen, dass es die Chancen steigert.
Ja, habe ich (Bereich Kunden und Vertrieb) und die aufbauenede Qualifikation geht in den Bereich der Kommunikation und Gesprächsführung bzw. Analyse.

Okay, dann denke ich mal eher, dass die selten die Entscheidung revidieren wenn kein kapitaler Fehler vorliegt, oder? Ich mein begründen warum die Weiterbildung nicht perfekt zum ausgeübten Beruf passt kann man ja immer irgendwie...

Oberfrank


Nach nicht einmal einem halben Monat im Bezug bekommt man eigentlich kaum Weiterbildungen o.Ä.
Hier wünschen dir sich erstmal das man sich wieder in die gewohnte Arbeit begibt.
Es hat ja bis jetzt geklappt, auch ohne die Weiterbildung.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Markus01

Mein Bezug geht noch ca. 2 Monate, der Rest ist schon aufgebraucht von vorher und die Möglichkeit der Weiterbildung hat mir der Betreuer aktiv angeboten. Ich wäre da von selbst nicht drauf gekommen.

Ellen_Alien

Zitatich bin seit dem 01.01.23 im ALG 1 Bezug
ZitatMein Bezug geht noch ca. 2 Monate
:hae:

Markus01

@Ellen_Alien:

Ich war Jahre 2020/2021 im ALG 1 Bezug. Dann habe ich eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, die sich zum 01.01.23 erledigt hat. Mein Restanspruch aus der alten Zeit beträgt noch ca. diese 2 Monate...