Leistungen ruhend gestellt

Begonnen von buergergeldfrage, 09. Januar 2023, 08:21:29

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buergergeldfrage

Hallo zusammen,

ich lese schon länger im Forum und habe Ihr durch die Suchfunktion schon öfter Hilfe gefunden.
Zu meinem aktuellen Problem konnte ich jedoch keinen Beitrag finden. Daher hier meine Frage:

Ich beziehe derzeit als selbstständiger aufstockende SGB II Leistungen. Diese wurden zuletzt bis Ende März 2023 vorläufig bewilligt.
Im letzten Jahr habe ich mehrere Termine bei der Arbeitsvermittlung versäumt. Dazu muss ich sagen, dass ich selbstständig bin und verhindert war.
Ich habe zwecks neuer Terminvergabe mehrfach versucht das Jobcenter telefonisch zu erreichen, was jedoch nicht möglich war. Es wird jedesmal eine vorraussichtliche Wartezeit von x Minuten angesagt. Nach ungefähr 30 Minuten erfolgt dann eine Trennung der Verbindung mit dem Hinweis, man solle es später noch einmal versuchen.
Am 01. Januar mußte ich jetzt feststellen, dass noch keine Leiustungen eingegangen waren.
Zuerst vermutete ich, dass das mit der Umstellung auf das neue Bürgergeld zusammenhängen könnte. Dem war jedoch nicht so.
Daraufhin habe ich dann eine E-Mail an den Jobvermittler geschrieben, der auch tatsächlich zurückgerufen hat.
Im Laufe des Gespräches stellte sich dann heraus, dass meine Leistungen vollständig ruhend gestellt wurden.
Begründung war, dass ich mich ausserhalb des Ortsnahen Bereichs aufhalten würde und somit für das Jobcenter nicht erreichbar bin (Aussage des JC-Mitarbeiters: Ich könnte beispielsweise auf Mallorca in der Sonne liegen).
Die vollständige Ruhendstellung der Leistungen wurde vorher nicht angekündigt und es fand auch keine Anhörung statt.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses vorgehen?
Ich werde jetzt gleich beim Jobcenter vorsprechen, damit die Leistungen umgehend wieder aufgenommen werden. Wie verhalte ich mich dabei am besten, auf welche Rechtsgrundlagen kann ich verweisen? Einen Beistand/Begleitung kann ich so kurzfristig leider nicht organisieren. Ich bedanke mich schonmal vorab für Antworten und werde später berichten wie es gelaufen ist.

Ottokar

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 08:21:29Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses vorgehen?
Auf keiner, es gibt keine. Das ist böswillige Behördenwillkür.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


OLD-MAN

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 08:21:29Im letzten Jahr habe ich mehrere Termine bei der Arbeitsvermittlung versäumt.

Das hier eine Leistungsruhestellung erfolgt, ist eigentlich vorhersehbar, da das JC nicht feststellen konnte, ob es den Leistungsbezieher "Bürgergeldfrage" überhaupt gibt.

Auch wenn man selbständig ist, sollte man Termine wahrnehmen!

Fettnäpfchen

buergergeldfrage

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 08:21:29Ich werde jetzt gleich beim Jobcenter vorsprechen, damit die Leistungen umgehend wieder aufgenommen werden. Wie verhalte ich mich dabei am besten, auf welche Rechtsgrundlagen kann ich verweisen?
Erwähne das wenn nicht umgehend die Leistungen wieder aufgenommen werden und dir das zustehende Geld angewiesen wird du sofort eine EA beim SG stellst.
Rechtsgrundlage > Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatLeistungseinstellung
Im SGB II ist eine Leistungseinstellung konkret nur in zwei Fällen möglich:
1. nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II: wenn das Jobcenter gemäß § 331 SGB III gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt,
2. nach § 66 SGB I, wenn die Mitwirkungspflichten, nach §§ 60 bis 65 SGB I verweigert werden, dazu muss man sich ganz genau ansehen, was in den §§ 60 bis 64 SGB I gefordert wird. § 60 SGB I betrifft die Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches. § 61 SGB II die persönliche Meldung, hier geht die eigenständige Regelung in § 32 SGB II vor. §§ 62 Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers, § 63 SGB I Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit. § 64 Berufsfördernde Maßnahmen, hier geht die eigenständige Regelung in § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II vor.

§ 65 SGB I beschränkt die Mitwirkungspflichten dabei erheblich. Keine Mitwirkungspflicht besteht, wenn
a) der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Betroffene die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann, wenn die Mitwirkung unzumutbar (z.B. aus gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen) oder unverhältnismäßig ist.
b) Behandlungen oder Untersuchungen für den Betroffenen mit erheblichen Schmerzen oder erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit verbunden sind, oder dabei eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben besteht.
c) der Betroffene sich oder Verwandte der Gefahr aussetzt wegen einer Straftat oder Ordnungdwidrigkeit verfolgt zu werden.

Konkret heist das: wenn der Leistungsträger des SGB II gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt, oder der Hilfebedürftige seine Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches, zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers oder bei der Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit verweigert, sofern diese Mitwirkungspflicht im Einzelfall nach § 65 SGB I zumutbar ist, ist eine Leistungseinstellung rechtlich zulässig - sonst nicht.

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 08:21:29Im letzten Jahr habe ich mehrere Termine bei der Arbeitsvermittlung versäumt. Dazu muss ich sagen, dass ich selbstständig bin und verhindert war.
Ich habe zwecks neuer Terminvergabe mehrfach versucht das Jobcenter telefonisch zu erreichen, was jedoch nicht möglich war. Es wird jedesmal eine vorraussichtliche Wartezeit von x Minuten angesagt. Nach ungefähr 30 Minuten erfolgt dann eine Trennung der Verbindung mit dem Hinweis, man solle es später noch einmal versuchen.
Wenn du dem JC so nicht Bescheid geben konntest und auch nichts schriftliches dahingehend an das JC geschickt hast
solltest du zuerst freundlich bleiben
und aufklären das du nicht OA sondern Arbeiten warst

und dann kannst du, wenn nicht darauf eingegangen wird, wie ganz oben vorgeschlagen reagieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 08:21:29Begründung war, dass ich mich ausserhalb des Ortsnahen Bereichs aufhalten würde und somit für das Jobcenter nicht erreichbar bin (Aussage des JC-Mitarbeiters: Ich könnte beispielsweise auf Mallorca in der Sonne liegen).
Das ist nicht ungewöhnlich und in dem Fall vermutlich tatsächlich deine eigene Schuld. Wenn du auf Einladungen nicht reagierst und dich anderweitig nicht meldest oder erreichbar bist, dann stellt die Behörde die Leistung erst einmal ruhen, da sich dann spätestens die meisten mal melden. Wenn du die Sache dann aufgeklärt hast, dann sollte in einer Woche die Leistung bei dir sein. Das dauert dann eben etwas länger, da der Sachbearbeiter das prüfen und bewilligen muss und dann muss dies von jemanden geprüft und angewiesen werden, die Jobcenter überweisen in der Regel an bestimmten Tagen in der Woche, dann kommt die Banklaufzeit noch obendrauf.

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 08:21:29Daraufhin habe ich dann eine E-Mail an den Jobvermittler geschrieben, der auch tatsächlich zurückgerufen hat.
Warum hast du das nicht schon bei den anderen Kontaktversuchen so gemacht? Dann hätte es wohl anders laufen können.

horst

#5
Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 08:21:29Begründung war, dass ich mich ausserhalb des Ortsnahen Bereichs aufhalten würde und somit für das Jobcenter nicht erreichbar bin (Aussage des JC-Mitarbeiters: Ich könnte beispielsweise auf Mallorca in der Sonne liegen).
da sollte er Zeugen benennen und dann Strafanzeige erstatten.
https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

buergergeldfrage

Bin heute im BLZ bei mir im Wohnort gewesen.
Die Mitarbeiterin hat sich zuerst für nicht zuständig erklärt.
Laut Ihrer Aussage sei das Jobcenter in der Kreisstadt für Selbstständige zuständig.
Was mit meinen Leistungen ist, solle ich dann beim Termin mit dem Vermittler am 26.01.23 klären.
Nach mehrfachem Hinweis, dass ich mittellos bin und Kündigung der Wohnung etc. droht. Hat Sie dann einen Vermerk an die LA gemacht, das ich persöhnlich vorstellig geworden bin und das diese sich telefonisch bei mir melden soll, falls die Leistungen trotz Vorsprache nicht gezahlt werden.
Einen Termin bei der LA könne Sie mir nicht geben, ich solle mich per Mail an die LA wenden.
Nachdem ich darauf bestanden habe, einne Nachweis über mein Vorsprechen zu erhalten, hat die SB mir folgendes Schriftstück ausgehändigt (Bei den erwähnten Unterlagen handelt es sich um die Anlage EKS, die nicht den aktuellen Bewilligungszeitraum betrifft)


Fettnäpfchen

buergergeldfrage

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 19:11:52das diese sich telefonisch bei mir melden soll, falls die Leistungen trotz Vorsprache nicht gezahlt werden.
Einen Termin bei der LA könne Sie mir nicht geben, ich solle mich per Mail an die LA wenden.
und erledigt?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

buergergeldfrage

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Januar 2023, 15:46:54buergergeldfrage

Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 19:11:52das diese sich telefonisch bei mir melden soll, falls die Leistungen trotz Vorsprache nicht gezahlt werden.
Einen Termin bei der LA könne Sie mir nicht geben, ich solle mich per Mail an die LA wenden.
und erledigt?

MfG FN

Leider nicht. Habe weder Geld erhalten, noch ist ein Rückruf der LA erfolgt.
Nur eine Einladung zu einem Termin beim Jobvermittler am 27.01. (wurde von der SB bei meinem letzten Besuch bereits angekündigt/siehe Schreiben vom 09.01.23).
In der Einladung werden auch Sanktionen angekündigt, zu denen ich mich äußern soll.Diese beziehen sich auf Termine aus 2022. Gab es da nicht ein Sanktionsmoratorium?
Weiterhin wird in dem Schreiben behauptet, ich hätte den Termin am 06.01.23 nicht wahrgenommen und auch keinen wichtigen Grund genannt.
Fakt ist, das ich den Vermittler per Mail kontatiert habe, da ich mich um eine Stunde verspäten würde. Auf dem Weg zum JC, 5 Minuten bevor ich dort eingetroffen wäre, erhielt ich dann einen Anruf des VM. Er teilte mir mit, das er jetzt weg muss, da er in einer anderen Liegenschaft noch einen Termin hat. Ich würde dann einen neuen Termin erhalten (27.01.), wenn er aus dem Urlaub zurück ist. Falls ich heute abend die Zeit dazu finde, lade ich das Schreiben noch hoch.
Bin etwas ratlos, wie ich mich jetzt verhalten soll. Bis zum 27. Januar kann ich nicht auf die Leistungen warten, da mir eine Abmahnung meiner Vermieterin droht und auch vom Stromversorger liegt schon eine Mahnung vor.
Bestehen Chancen über das Sozialgericht etwas zu erreichen?

Fettnäpfchen

buergergeldfrage

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Januar 2023, 15:46:54und erledigt?
Zitat von: buergergeldfrage am 12. Januar 2023, 14:26:10Leider nicht. Habe weder Geld erhalten, noch ist ein Rückruf der LA erfolgt.
Und der andere Teil meiner Frage? also hast du dich per
Zitat von: buergergeldfrage am 09. Januar 2023, 19:11:52Einen Termin bei der LA könne Sie mir nicht geben, ich solle mich per Mail an die LA wenden.
Immer schwer zu antworten wenn die Hälfte fehlt!
Siehe auch unterhalb.

Zitat von: buergergeldfrage am 12. Januar 2023, 14:26:10In der Einladung werden auch Sanktionen angekündigt, zu denen ich mich äußern soll.Diese beziehen sich auf Termine aus 2022. Gab es da nicht ein Sanktionsmoratorium?
Ja
Mit Einführung Bürgergeld ist es aber, je nach Fall, ausgehebelt worden und kann bis Anfang 07.2022 rückwirkend sanktioniert werden.

Zitat von: buergergeldfrage am 12. Januar 2023, 14:26:10Fakt ist, das ich den Vermittler per Mail kontatiert habe, da ich mich um eine Stunde verspäten würde. Auf dem Weg zum JC, 5 Minuten bevor ich dort eingetroffen wäre, erhielt ich dann einen Anruf des VM.
VM ist Vermieter oder Vermittler sprich SB?
Wenn SB dann hast du doch Bescheid gegeben dass solltest du dann mitteilen und dann stellst du gleich fest wie Rechtssicher so Telefonate sind wenn SB plötzlich nichts davon weiß!
Tip > mache am besten Fotos vom (mit was immer du telefoniert hast bei ein.- u. ausgegangenen Gesprächen) Verlauf wann du angerufen hast und wann er zurückgerufen hat und hebe die gut auf! Die brauchst du wenn die einfache Antwort nicht ausreicht weil sie nicht akzeptiert wird und du in Widerspruch/Klage musst.

Zitat von: buergergeldfrage am 12. Januar 2023, 14:26:10Bis zum 27. Januar kann ich nicht auf die Leistungen warten, da mir eine Abmahnung meiner Vermieterin droht und auch vom Stromversorger liegt schon eine Mahnung vor.
Bestehen Chancen über das Sozialgericht etwas zu erreichen?
Wenn du kein zu hohes Schonvermögen hast kannst du eine EA versuchen und wenn die Mahnung schon vorliegt solltest du es umgehend machen.

Was du noch nicht eindeutig beantwortet hast ist die Nachfrage ob du dem JC jemals Bescheid gegeben hast das du zu den Terminen nicht kommen kannst weil du deiner Arbeit nachgehst.
Zitat von: Hary am 09. Januar 2023, 16:50:15Warum hast du das nicht schon bei den anderen Kontaktversuchen so gemacht?

MfG FN
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buergergeldfrage

Inzwischen wurden die Leistungen ausbezahlt. Hatte am Montag einen EA-Antrag für das SG formuliert. Habe dann vorher nochmal beim JC angerufen. Überraschenderweise wurden die Leistungen laut Hotline am 12.01. angewiesen und gestern konnte ich den Zahlungseingang feststellen.
In meinen Augen war das Vorgehen des JC ganz klar rechtswidrig und den JC Mitarbeitern die so etwas veranlassen scheint nicht klar zu sein, was für verheerende Folgen solche "Aktionen" für die Betroffenen haben können.
Zu guter letzt: Danke an alle, die mir mit Ihren Ratschlägen helfend zur Seite gestanden haben!

Fettnäpfchen

Zitat von: buergergeldfrage am 18. Januar 2023, 18:00:58und den JC Mitarbeitern die so etwas veranlassen scheint nicht klar zu sein, was für verheerende Folgen solche "Aktionen" für die Betroffenen haben können.
Wie kommst du denn darauf sooo dooof sind die auch nicht.
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