Untätigkeitsklage gegen das Landesamt

Begonnen von Sophiagirl, 13. Januar 2023, 15:52:18

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Sophiagirl

Moin,

ich hatte das OEG-Verfahren für besonders berufliche Betroffenheit am Ende noch gewonnen. Deren Widerspruchzeit ist einfach abgelaufen. Nun gab es immer noch kein Geld und keinen Bescheid.

Jetzt hat mein Anwalt Untätigkeitsklage eingereicht.

Hat hier jemand ähnliche Probleme? Ich wollte mich da evtl. mal austauschen.

Wenn ja wie lange hat es bei euch gedauert? Bei mir warte ich nun schon seit Mitte Oktober.

LG

Ottokar

Wo gewonnen, vor Gericht? Widerspruchzeit? Du meinst dann sicher die Berufungsfrist?
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Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2023, 17:55:53Wo gewonnen, vor Gericht? Widerspruchzeit? Du meinst dann sicher die Berufungsfrist?

Hey Ottokar,

Ja genau bei Gericht. Dadurch geht das oeg auf 40 gdb eine Erhöhung um 10 gdb.

Ja, genau die Berufungszeit ist seit Mitte Oktober durch. Und die haben keinen eingelegt.

Allerdings ist seither eben gar nichts mehr passiert.  :sad:

Mein Anwalt vermutet dass die die Nachzahlung hinaus zögern wollen, wobei er selbst meint das das denen nichts bringt. Außer mir evtl. Mehr Zinsen.  :wand:

LG

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 13. Januar 2023, 15:52:18Jetzt hat mein Anwalt Untätigkeitsklage eingereicht.
???
Im Urteil ging es nur um den GdB? Der Beklagte wurde darin nicht auch zur Rentenzahlung verurteilt?
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TripleH

Der GdB (oder GdS) ist Grundlage für die Bestimmung der Rentenhöhe nach dem OEG/BVG

Zitat(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen
von 30   in Höhe von 164 Euro,
von 40   in Höhe von 223 Euro,
von 50   in Höhe von 298 Euro,

https://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html

Demnach müsste mit der Erhöhung des GdB von 30 auf 40 automatisch mehr Rente zustehen.

Sophiagirl

Zitat von: TripleH am 14. Januar 2023, 18:38:13Der GdB (oder GdS) ist Grundlage für die Bestimmung der Rentenhöhe nach dem OEG/BVG

Zitat(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen
von 30   in Höhe von 164 Euro,
von 40   in Höhe von 223 Euro,
von 50   in Höhe von 298 Euro,

https://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html

Demnach müsste mit der Erhöhung des GdB von 30 auf 40 automatisch mehr Rente zustehen.

Moin,

So ist es korrekt. Und so hat es auch das Gericht entschieden.

Aber da tut sich leider nichts. Das Urteil ist da. Aber vom Landesamt kommt null. Die waren bei der Gerichtsverhandlung auch nicht Mal mehr erschienen. Sie fand es selbst schade, dass sie 1 1/2 Jahre vorher die höher stufung nicht gegeben hat.

Liebe Grüße

LG

begees

Dein Anwalt hat dich mE richtig beraten und mit der Untätigkeitsklage das geeignete Instrument gewählt. Solche Klagen mögen Behörden nicht, sodass sich da bald etwas tun sollte. Viel Erfolg.

Ottokar

Zitat von: begees am 14. Januar 2023, 23:11:28Dund mit der Untätigkeitsklage das geeignete Instrument gewählt.
Das steht zu hoffen. Ohne genaue Kenntnis des Urteiles kann man das nicht beurteilen.

Die Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) richtet sich auf die Vornahme eines Verwaltungsakts, die Umsetzung eines Gerichtsbeschlusses, -urteiles oder Vergleiches kann damit nicht bewirkt werden.
Dazu dürfte das Gericht hier lediglich Ablehnungs- und  Widerspruchsbescheid aufgehoben und die Beklagte zur Neubescheidung verurteilt haben.
Bei der hier üblichen Anfechtungs- und Leistungsklage wird aber üblicherweise nicht nur der Ablehnungs- und  Widerspruchsbescheid aufgehoben, sondern der Beklage auch konkret zur Leistung i.H.v. ... ab ... verurteilt. Nach Eintritt der Bestandskraft kann das Urteil vollstreckt werden.
Üblich ist es, in einem solchen Fall zunächst das Gericht zu informieren, dass der Beklagte das Urteil nicht erfüllt und darum ersuchen, diesen unter Androhung von Zwangsmitteln dazu aufzufordern.
Der nächste Schritt wäre dann die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und im Weiteren die Verhängung des Zwangsmittels.
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Sophiagirl

Moin,


Ich hab das Urteil da aber hier müsste ich dann erstmal alles Schwärzen oder?

Das Aktenzeichen würde ja genau Aufschluss über mich ergeben.

Oder geht dies auch quasi namenlos?

Ich hab Mal den ersten Absatz genommen vllt hilft dies schon. Ansonsten müsste ich alles kopieren und umändern?

für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 31.05.2017 in der

Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.08.2017 verpflichtet, den bei der
Klägerin festgestellten Grad der Schädigung (GdS) wegen besonderer
beruflicher Betroffenheit zu erhöhen und einen Gesamt-GdS von 40 ab dem
26.02.2017 anzuerkennen.


2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin
dem Grunde nach.

LG

begees

Damit liegt kein vollstreckbarer Urteilstenor vor. Es geht vielmehr um einen noch zu bescheidenden Leistungsanspruch nach dem OEG in Form einer Geldleistung. Um diese Bescheidung geht es, daher ist die Untätigkeitsklage - meiner Meinung nach unzweifelhaft - die richtige Vorgehensweise.

Ottokar

Wer macht denn eine reine Anfechtungsklage?
In dem Fall gibt es natürlich nichts zu vollstrecken, da muss man das Amt zusätzlich mittels Untätigkeitsklage zum Erlass des Verwaltungsaktes zwingen.
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Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 15. Januar 2023, 18:29:26Wer macht denn eine reine Anfechtungsklage?
In dem Fall gibt es natürlich nichts zu vollstrecken, da muss man das Amt zusätzlich mittels Untätigkeitsklage zum Erlass des Verwaltungsaktes zwingen.

Hey Ottokar,

Ich versuche dir zu folgen aber das verstehe ich nicht ganz?

Ich werde sonst mich morgen Mal Ran machen alles schwärzen und Einfügen, wenn es hilft?

LG

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 18:40:27Ich versuche dir zu folgen aber das verstehe ich nicht ganz?
Was verstehst du nicht?
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Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 16. Januar 2023, 12:51:35
Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 18:40:27Ich versuche dir zu folgen aber das verstehe ich nicht ganz?
Was verstehst du nicht?

Moin,

Was du mit reiner Anfechtungsklage meinst?

LG

Ratlos

#14
Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 13:40:30wegen besonderer
beruflicher Betroffenheit zu erhöhen und einen Gesamt-GdS von 40 ab dem
26.02.2017 anzuerkennen.
Wenn kein Anerkenntnis des erhöhten GdS erfolgt würde ich zuerst ein Zwangsgeld beantragen. Das hilft meistens.