Untätigkeitsklage gegen das Landesamt

Begonnen von Sophiagirl, 13. Januar 2023, 15:52:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ratlos

Zitat von: Sylvergirl am 19. Januar 2023, 09:11:58Das mit dem Zwangsgeld sagte mal die Vorzimmerdame, wurde aber nicht gemacht.
Hätte mich auch gewundert wenn ein RA bei vorhandenem Zwangsgeldbeschluss noch zusätzlich eine Untätigkeitsklage einreicht. Andererseits wäre ein Zwangsgeld leichter und schneller durchzusetzen um dem Amt auf die Sprünge zu helfen.

Sophiagirl

Moin,

Der Bescheid ist zwar noch nicht da. Aber die Nachzahlung war am Freitag auf dem Konto.  :flag:

Ende gut, alles gut  :mocking:

LG

Ottokar

Sollte die Behörde den Bescheid nach erhobener Untätigkeitsklage nunmehr korrekt erlassen, darf die Untätigkeitsklage nicht zurückgezogen werden, sondern sie muss gegenüber dem Gericht stattdessen in der Hauptsache für erledigt erklärt und eine Kostenentscheidung beantragt werden.
Nur so bekommt dein Anwalt seine Kosten von der Behörde, andernfalls musst du diese tragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


begees

Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2023, 12:46:51Sollte die Behörde den Bescheid nach erhobener Untätigkeitsklage nunmehr korrekt erlassen, darf die Untätigkeitsklage nicht zurückgezogen werden, sondern sie muss gegenüber dem Gericht stattdessen in der Hauptsache für erledigt erklärt und eine Kostenentscheidung beantragt werden.
Nur so bekommt dein Anwalt seine Kosten von der Behörde, andernfalls musst du diese tragen.
Das dürfte der Anwalt wohl wissen, die Klägerin selbst gibt ja bei anwaltlicher Vertretung keine eigenständigen Erklärungen wie zB Klagerücknahme gegenüber dem Gericht ab.

Ottokar

Sollte er wissen, so wie er auch wissen sollte, dass man eine Anfechtungs- mit einer Leistungsklage kombiniert, um nicht anschließend gleich eine Untätigkeitsklage führen zu müssen.
Deshalb ist mein Hinweis ja auch nicht an den Anwalt gerichtet, sondern an Sylvergirl.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Wenn der Herr RA den Antrag auf Kostenfestsetzungsbeschluss nicht kennt, zahlt er halt Lehrgeld :lol:

Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2023, 13:20:12Sollte er wissen, so wie er auch wissen sollte, dass man eine Anfechtungs- mit einer Leistungsklage kombiniert, um nicht anschließend gleich eine Untätigkeitsklage führen zu müssen.
Deshalb ist mein Hinweis ja auch nicht an den Anwalt gerichtet, sondern an Sylvergirl.

Moin,

ich hab keine Ahnung was hier noch gemeint ist. Der wird wohl wissen was er tut. Zur Not bekommt er es eh über den weißen Ring.

LG