WG verkleinert sich

Begonnen von Benny74, 24. Januar 2023, 04:19:11

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Benny74

Hallo,

ich habe ein Problem. Ich weiß nicht, ob ich mir meine Wohnung noch leisten kann.

Stellt euch vor, ursprünglich wohnen 3 Leute zusammen, aber sind keine Bedarfsgemeinschaft. Eine Person A hat schon die gesamte Zeit Arbeit. Eine Person B (ich) hat seit kurzem Arbeit und ist aus Hartz-4 und Person C ist noch in Hartz-4. Von mir aus auch Hartz-5 oder Bürgergeld. Die Miete und Nebenkosten waren gleichmäßig verteilt. Das Amt hat auch alles für in Ordnung befunden und die Meite übernommen.

Jetzt hat Person A eine Freundin gefunden und möchte zu ihr ziehen. Darf ich von Person C verlangen, dass wir die Miete gleichmäßig verteilen? Wird das Jobcenter das entsprechend für C übernehmen? Ich kann und will nicht meine Miete verdoppeln. Es ist schon schlimm genug, dass ich jetzt 50% zahle muss, auch wenn das noch erträglich ist. Die Miete ist insgesamt gering und umziehen lohnt sich dadurch noch nicht. Aber ich würde auf jeden Fall für den gleichen Preis auch eine Wohnung für mich alleine finden, aber was passiert dann mit Person C?

Wenn ich jetzt wirklich den Anteil für mich und Person A bezahlen müssen soll, weil es für Person C nicht übernommen wird, würde ich das wahrscheinlich zähneknirschend hinnehmen, weil ich das Gefühl habe, dass ich Person C nicht fallen lassen kann. Aber was wird vermutlich passieren und wie holen wir finanziell zumindest das Maximum heraus. Ich denke, wenn Person C da alleine wohnen würde, hätte das Jobcenter doch noch weniger gewonnen. DIe müssten doch zumindest für eine Übergangszeit das übernehmen und was wollen sie machen, wenn sich gar nichts anderes findet, weil der Markt es nicht hergibt?

Mir fällt noch ein, dass wir auch vorher, wenn ich es richtig erinnere einen gewissen Eigenanteil hatten, weil zwar die Kosten im Rahmen sind, aber nicht die vermietete Fläche. Der Quadratmeter Preis ist weit unter dem Mietspiegel, weil ein Teil der Wohnung eigentlich nicht bewohnbar ist. Wie erkläre ich das. Die Wohnung ist im obersten Stock, hat aber selber keine Wohnungstür. Die Wohnungstür ist eine Etage tiefer und man mietet im Prinzip ein Treppenhaus mit. Leider dient die Etage darunter auch noch als Stauraum und Waschkeller und man muss ständige die anderen Mitbewohner rein und raus lassen, was sie nur über das Treppenhaus/ den Flur können, der zu unserer Wohnung gerechnet wird, weil die Trepp rauf gleich in einen übergroßen Flur führt über den unsere WG die einzelnen Zimmer, Küche und Bad erreichen kann, allerding eine richtig abschließbare Tür ist nur unten am Eingang des Treppenhauses. Der Vermieter will es nicht umbauen und theoretisch ist das auch okay, aber Flur und Treppenhaus sind meiner Meinung nahc keine Wohnfläche. Eventuell könnte man das von jemand anerkennen lassen?

Im Mietvertrag steht jedenfalls 110 qm. Für 3 Personen ware es glaube ich nur 90 qm erlaubt oder ähnlich, obwohl Einzelpersonen dann wieder 50 haben dürfen. Aber der Vermieter ist quasi durch einen niedrigen qm-Preis entgegen gekommen, um das zu lösen und wenn dann nicht das Jobcenter kommt und sagt die Wohnung sei zu groß, ist das auch eine völlig zufriedenstellende Lösung.

LG Benny

Sheherazade

Was spricht dagegen, den Wohnraum von Person A neu zu vermieten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Benny74 am 24. Januar 2023, 04:19:11Darf ich von Person C verlangen, dass wir die Miete gleichmäßig verteilen?
Das kommt auf den Mietvertrag an, den du mit dieser Person geschlossen hast.
Außerdem wäre erst mal grundlegen zu klären, wer Haupt- und wer Untermieter ist, oder ob etwa alle 3 Personen Hauptmieter sind.

Handelt es sich um eine klassische WG (ein Hauptmieter+Untermieter), hat der Untermieter das alleinige Nutzungsrecht für ein eigenes Zimmer, sowie das Mitnutzungsrecht für Bad, Küche, Flur und (falls vorhanden) Gemeinschaftsraum.
Im SGB II ist dann relevant, was im Untermietvertrag steht.
Es kommt also darauf an, wie das Mitnutzungsrecht im Untermietvertrag ausgestaltet wurde.
Wurde ein fixer Betrag angegeben, besteht nicht automatisch Anspruch auf höhere Kosten für das Mitnutzungsrecht, hier müsste stattdessen eine Mieterhöhung in Bezug auf die Kosten des Mitnutzungsrechts erfolgen.
Wurden die Kosten des Mitnutzungsrechts jedoch in Bezug auf die Anzahl der Gesamtnutzer festgelegt, erhöhen sich diese bei einer Reduzierung der Gesamtnutzer automatisch.

Sind hingegen alle 3 Personen Hauptmieter, sieht es wieder anders aus. Die Kosten verteilen sich dann für das SGB II kopfanteilig.
D.h. wird die Wohnung nur noch von 2 Personen genutzt, muss das JC für Person C 50% der Gesamtkosten anerkennen.
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Benny74

Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2023, 09:57:14Was spricht dagegen, den Wohnraum von Person A neu zu vermieten?

Wer will da einziehen? Ich denke es ist schwer jemand zu finden und der Zusammenhalt innerhalb der WG ist ist jetzt schon brüchig. Ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust mich jetzt noch mit einem neuen Mitbewohner zu ärgern. Bevor das passiert würde ich mir eine kleine Wohnung suchen wollen. Ob ich das hinbekomme, weil ich Person C nicht hängen lassen will, ist eine andere Sache.

Offizieller Mieter ist ein Verwandter von mir, der dort nicht wohnt. Der Vermieter will den Vertrag nicht umschreiben, weil er uns nmicht vertraut. Der Verwandte bekommt das Geld überwiesen und leitet es weiter. Alle Verträger sind wenn überhaupt mündlich. Wir haben uns nie um etwas schriftöliches bemüht. Außer vielleicht die Mietbescheinigung die das einzige neben den anderen Mietvertrag ist.

Ottokar

D.h. die Untervermietung ist illegal? Und es existieren keine Untermietverträge?
Auf welcher Basis bewilligt das JC denn dann die Unterkunftskosten? Hauptmietvertrag und Kopfanteil nach Bewohnern? Dann wäre dem JC mitzuteilen, dass die Unterkunft ab Tag X nur noch von 2 Personen bewohnt wird, der Pro-Kopf Mietanteil dementsprechend gestiegen und ab Tag X zu berücksichtigen ist.
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Benny74

Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2023, 15:53:25D.h. die Untervermietung ist illegal? Und es existieren keine Untermietverträge?

Wenn kein Untermietvertrag automatisch zustande kommt. Schriftlich wurde nichts festgehalten. Der Vermieter duldet, dass wir darin wohnen, möchte aber wegen eventuell anfallender Schäden lieber den Verwandten von mir als Mieter haben. Er meint dazu, dass ihn sonst auch nicht nutzt, wenn er Recht bekommt, weil man einen Armen nicht in die Tsche packen kann.

Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2023, 15:53:25Auf welcher Basis bewilligt das JC denn dann die Unterkunftskosten? Hauptmietvertrag und Kopfanteil nach Bewohnern? Dann wäre dem JC mitzuteilen, dass die Unterkunft ab Tag X nur noch von 2 Personen bewohnt wird, der Pro-Kopf Mietanteil dementsprechend gestiegen und ab Tag X zu berücksichtigen ist.

Ich vermute Kopfanteil und Hauptmietvertrag passt. Ich habe eine beliebige Berechnung, die ich schnell zur Hand hatte eingescannt und in den Anhang gepackt.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Also weis der Vermieter über die Untervermietung bescheid und duldet diese.
Dann darf man hier davon ausgehen, dass mündliche Untermietverträge auf der Grundlage des Hauptmietvertrages bestehen.
Somit:
Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2023, 15:53:25Dann wäre dem JC mitzuteilen, dass die Unterkunft ab Tag X nur noch von 2 Personen bewohnt wird, der Pro-Kopf Mietanteil dementsprechend gestiegen und ab Tag X zu berücksichtigen ist.
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Benny74