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Muss ich noch meine AU melden?

Begonnen von Neanderthaler, 20. Januar 2023, 13:44:47

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Sheherazade

Zitat von: Neanderthaler am 17. Februar 2023, 15:30:52
Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 13:48:39Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Digital übermittelt wird an Krankenversicherung und Arbeitgeber. Guckst du hier

So ein Quatsch! Du hast deinen eigenen Link nicht gelesen! Du schreibst, dass digital an Arbeitgeber übermittelt wird.
Tatsächlich musst du aber, wie gewohnt, beim Arbeitgeber selbst krankmelden.

Ich habe nichts anderes behauptet, warum blaffst du mich so an?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: jens123 am 31. Januar 2023, 18:21:58Ärzte müssen weiterhin eine Kopie für den Patienten kostenfrei ausdrucken, wenn der es wünscht.
Steht jetzt wo genau?
Zudem ist es falsch, Ärzte können sehr wohl dafür eine Gebühr nehmen.

Zitat von: jens123 am 31. Januar 2023, 18:21:58Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Das musste man noch nie und jetzt, erst recht nicht mehr.
Ausser man hat sich diesen Blödsinn in die EGV rein schreiben lassen.

Ich habe noch nie eine AU beim JC abgegeben. (AU meist nicht länger als 2 Wochen)
Was wollen die tun?
Sanktioniert werden kann eine Nichtabgabe eh nicht. (evtl. nur wenn es in der EGV drin steht)

Ginsu

Auf die Frage "Muss ich noch meine AU melden?", lautet die Antwort: Kommt darauf an.

Zitat§ 56 Abs 1 SGB II
Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten,

1.    eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2.    spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

Das bedeutet, das ohne Einv, bzw ohne entsprechende Vereinbarung in der EinV keine Pflicht zur Vorlage der AU existiert.
Die JC nehmen an der eAU (elektronischer AU) erst ab 2024 teil.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

hansstramm

Interessantes Thema.
Ich war die Woche beim Arzt und habe meine Krankmeldung per Email an das JC geschickt.
Leider sah ich zu spät das es nur der Schein ist "Für Versicherte".

Bin ja mal gespannt ob das ärger gibt.

Leider steht auf dem KS für Versicherte auch die Diagnose.
Beziehungsweise ein "Code" für die Diagnose.

Da steht:
AU begründe Diagnose (n)
ICD-10 - Code
(Der Code für meine Diagnose schreibe ich hier natürlich nicht)

Kann es sein das dieser Code irgendwie verschlüsselt ist, so dass das JC die Diagnose nicht lesen kann?

Des Weiteren würde mich interessieren, ob eine Krankmeldung per Email ausreichend ist oder muss das unbedingt per Post?
Eine Email ist halt schnell geschrieben und kostet nichts.


Edit:
Hab meinen Code Gegoogelt, es ist nicht verschlüsselt, das JC weiß nun an was ich erkrankt bin.
So ein Mist..
Mails kann man ja leider nicht zurückrufen :(

Oberfrank

Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 11:24:24Kann es sein das dieser Code irgendwie verschlüsselt ist, so dass das JC die Diagnose nicht lesen kann?




Wenn du den Schein per Mail schickst, ist der Code doch lesbar.
Einmal bei Google eingetippt und schon weiss man was los ist. Was soll denn da verschlüsselt sein?

Und WENN AB 2024 das Jobcenter die AUB elektronisch abrufen kann (und dann auch macht) bekommt sie aufgrund der Schweigepflicht eine Bescheinigung ohne den Code.
Gruss aus Oberfranken
Frank

superMeier

Die Diagnose kann man ganz einfach googlen, also die wird der Sachbearbeitern nun sicher kennen. Also Arbeitsloser muss man nun immer noch einen Extra-Ausdruck anfordern, also eben den AU-Schein, welchen man sonst auch früher immer bekommen hat.

Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 11:24:24Da steht:
AU begründe Diagnose (n)
ICD-10 - Code
(Der Code für meine Diagnose schreibe ich hier natürlich nicht)

Kann es sein das dieser Code irgendwie verschlüsselt ist, so dass das JC die Diagnose nicht lesen kann?

Kann man sogar googlen. Beim nächsten Mal besser den Bereich schwärzen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hansstramm

Zitat von: Oberfrank am 16. März 2023, 11:28:40Und WENN AB 2024 das Jobcenter die AUB elektronisch abrufen kann (und dann auch macht) bekommt sie aufgrund der Schweigepflicht eine Bescheinigung ohne den Code.
Also weiß das JC ab 2024 nicht die Diagnose, richtig?

Ist ja echt blöd momentan, ich werde den KS für den Arbeitgeber (das JC) erst auf Nachfrage vom JC anfordern.


Oberfrank

Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 11:39:02Also weiß das JC ab 2024 nicht die Diagnose, richtig?

Ist ja echt blöd momentan, ich werde den KS für den Arbeitgeber (das JC) erst auf Nachfrage vom JC anfordern.



Nein, das JC wird im Grunde die selbe Meldung wie der eigentliche AG bekommen.
Warum solltest du deine AUB nochmals verlangen - ob da "Für den AG" draufsteht oder nicht ist egal - du hast sie ja schon gesendet.   :weisnich:
Gruss aus Oberfranken
Frank