Probleme mit Vermieter

Begonnen von TG, 17. Januar 2023, 10:30:27

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TG

Moin,
folgender Sachverhalt ist gegeben: Eine NK Abrechnung von Nov.2022 + Mieterhöhung wurde nicht zeitnah vom JC bezahlt, obwohl sofort mitgeteilt. Im gleichen Zeitraum hatte die Mieterin (alleinerz. Mutter von 2 Kleinkindern)eine Mietbescheinigung angefordert, weil ihr das Wohnungsamt eine größere Wohnung zugewiesen hatte. Diese bekam sie nicht, weil eine Summe von 68€ aus NK Abrechnung + Mieterhöhung nicht bezahlt war. Erst dadurch erfuhr die Mutter, dass JC nicht gezahlt hatte. Sie bekam die neue Whg nicht (obwohl dringend notwendig). Die Mahnung des VM ging auch sofort an das JC, mit der Bitte um sofortigen Ausgleich. Im Dez. kam die 2. Mahnung des VM + 20€ Kosten. Anfang Jan. 2023 dann die 3. von einem Anwalt, nun in Höhe von über 200€.
Im Dez. hatte die Mutter den Differenzbetrag + 20 € selber bezahlt. Erst jetzt, mit neuem Bewilligungsbescheid, erhalten 14.01.2023 hat das JC die fehlende Summe (NK + Miererhöhung) gezahlt.
Nun sitzt die Mutter auf den Kosten für den Anwalt der VM. Gibt es eine Möglichkleit, diese vom JC zu fordern, da das JC ursächlich den Schaden verursacht hat?
Wie ist eure Einschätzung?

putinow

ZitatGibt es eine Möglichkleit, diese vom JC zu fordern, da das JC ursächlich den Schaden verursacht hat?
Glaube ich eher nicht. Die Mutter ist Vertragspartner des Vermieters und nicht das JC. Sie hat dafür zu sorgen das die Zahlungen pünktlich erfolgen.

TG

Das würde ja bedeuten, sie muß jeden Monat beim VM nachfragen, ob die Miete eingegangen ist. Verspätete Zahlungen des JC scheinen hier regelmäßig zu sein. Was kann man dagegen tun?

putinow

ZitatWas kann man dagegen tun?
Miete jeden Monat selbst pünktlich an den Vermieter überweisen.

Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 17. Januar 2023, 10:30:27Gibt es eine Möglichkleit, diese vom JC zu fordern, da das JC ursächlich den Schaden verursacht hat?
Selbstverständlich steht Ihr die Erstattung der Kosten zu da sich das JC nicht an geltende Gesetze gehalten hat.
Dafür sollte sie zuerst einen begründeten Antrag stellen (und bei Ablehnung Widerspruch und danach, wenn erfolglos das SG einschalten.)
Diesen Antrag gut formulieren mit den aus dem Anhang und den Zitaten ersichtlichen Gründen warum das JC überhaupt an der ganzen Misere Schuld ist!

Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 22.03.2010, Az. B 4 AS 62/09 R:
Heizkostennachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat.
(vgl. Urteile vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R und vom 16.05.2007, B 7b AS 40/06 R)

Zitat- Urteil vom 06.04.2011, Az. B 4 AS 12/10 R:
Die Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten (Betriebskostenabrechnung) stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 48 SGB X dar und erfordert keinen gesonderten Antrag (da der Leistungsträger in einem solchen Fall selbst tätig werden muss).
Die Nachforderung ist als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen.

Dieser Bedarf ist jedoch hinsichtlich seiner Angemessenheit nach den tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen im Zeitraum der Entstehung der Kosten (abgerechneter Zeitraum) zu beurteilen.
und Sie hat es eingereicht! ob mit Antrag, was anzunehmen ist,  oder ohne Antrag ist egal
und dann noch:
ALG2-FAQ
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn  dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

ZitatDafür sollte sie zuerst einen begründeten Antrag stellen (und bei Ablehnung Widerspruch und danach, wenn erfolglos das SG einschalten.)

Für die Durchsetzung eines Amtshaftungsanspruchs ist nicht das SG, sondern das Landgericht zu bemühen. Steht übrigens auch so in deinem letzten Zitat.


Fettnäpfchen

TripleH

Zitat von: TripleH am 17. Januar 2023, 15:04:30Für die Durchsetzung eines Amtshaftungsanspruchs ist nicht das SG, sondern das Landgericht zu bemühen. Steht übrigens auch so in deinem letzten Zitat.
:sehrgut: 
:danke: für die Richtigstellung. So geht Teamwork  :ok:

MfG FN
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jens123

Jedenfalls hat der Vermieter rechtswidrig gehandelt, wenn er die Mietbescheinigung verweigert hat. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet. Ohne Wenn und Aber.

Bei einer Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit wäre das evtl. anders gewesen. Wobei offene Forderungen aus Nachzahlungen m. W. keine (klassischen) Mietschulden sind.

TG


Ottokar

Zitat von: TG am 17. Januar 2023, 10:30:27Die Mahnung des VM ging auch sofort an das JC, mit der Bitte um sofortigen Ausgleich. Im Dez. kam die 2. Mahnung des VM + 20€ Kosten. Anfang Jan. 2023 dann die 3. von einem Anwalt, nun in Höhe von über 200€.
Vertragspartner und Schuldner ist der Mieter.
Alle Mahnung gingen direkt und nur an das JC? Dann sind sie rechtlich unwirksam und die darin geforderten Gebühren nicht fällig.
Wenn der Vermieter meint, eben mal unzulässig 20€ Mahngebühren fordern zu können und im Weiteren einen Anwalt mit der Fortsetzung des Mahnverfahrens beauftragen zu müssen, ist das erst mal seine Sache.
Der Vermieter muss hier nachweisen, dass ihm ein Erstattungsanspruch für diese Kosten zusteht. Dazu muss er nachweisen, dass der Mieter die Mahnungen erhalten hat und die Hinzuziehung eines Anwaltes erforderlich war.
Dies wird jedoch nicht möglich sein, wenn diese Mahnungen nur an das JC gingen und nicht an den Mieter, und der geforderte Betrag bereits im Dezember nachweislich bezahlt wurde.

Ich würde dem Anwalt mitteilen, dass ich die Nachzahlung nebst 20€ Mahngebühr bereits im Dezember 2022 gezahlt habe (Kopie Kontoauszug dazu) und seine Mahnung somit rechtswidrig ist, ebenso wie seine Gebührenforderung, die selbstverständlich nicht beglichen wird.
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