Kontoauszüge = Einkommensnachweis?

Begonnen von quantintara, 24. Januar 2023, 13:58:04

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quantintara

Hallo,

mir wurde ALG2 für ab Ende 2022 bewilligt. In diesem Zeitraum war ich vereinzelt befristet angestellt. Sobald ein Arbeitsvertrag vorlag und Gehalt eingegangen ist, habe ich dies direkt online/per Mail gemeldet mit Belegen. Zudem habe ich Kontoauszüge bis 31.12.22 eingereicht.
Gelten diese Kontoauszüge/Gehaltseingang-Belege bereits als "Einkommensnachweis"? Das JC möchte jetzt für den Leistungsanspruch ab Januar 2023 nochmal "Einkommensnachweise" von Ende 2022 haben.

Sheherazade

Üblicherweise sind die Lohnabrechnungen geeignetere Einkommensnachweise als nur Kontoauszüge, da die Freibeträge vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary

Ich kenne es so, dass nach Abgabe der Einkommensbescheinigung und gleichbleibenden Zahlungen der Auszug meist reicht. Wobei es ja keinen Unterschied macht vom Aufwand ob man nun das eine oder das andere kopiert