Anlage Vermögen (VM) ab 2023 -> Kreditkartenkonto angben?

Begonnen von Hansejunge, 23. Januar 2023, 11:40:17

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Hansejunge

Guten Tag,

mir wurde die Anlage VM zugeschickt, die ich erneut ausfüllen muss, obwohl vor 2 Jahren bereits geschehen. Diese Anlage unterscheidet sich von der vor 2 Jahren, wahrscheinlich, weil mit dem Bürgergeld neue Bestimmungen festgelegt wurden.

Meine Frage: Muss man ein Kreditkartenkonto angeben? Muss man angeben, dass man Krytpowähren für 200 Euro hat? Vor 2 Jahren, beim Erstantrag hatte ich weder die Kreditkarte noch Kryptos.

Kurzum: Ist das JC (auch 2023) berechtigt, all die Informationen zu erhalten, die in der neuen Anlage auf Seite 2, Punkt 2 anzugeben sind? Kreditkarte läuft doch eh im Soll, ist also ein Kredit und kein Vermögen, also wie Rechnungen oder Raten, die man monatlich bezahlt.

Danke

Hary

In der Anlage steht doch genau aufgeführt sämtliche Konten sind anzugeben. Also auch das Kreditkarten Konto. Nur weil es bei dir im Minus ist, kann darauf auch Geld liegen. Beim Datenabgleich würden die es ohnehin finden.

Das gleiche gilt für Krytpowährungen, dass diese auch Vermögen sind. Hier wäre es aber für die Behörde schwer dieses zu finden. Aber wenn sie es mitbekommen dass es nicht angegeben wurde, dann kann es für dich unangenehm werden. Spätestens wenn du das Geld wieder in eine andere Währung auszahlen lässt kann das bekannt werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 23. Januar 2023, 11:40:17Muss man ein Kreditkartenkonto angeben?
Habe eine Prepaidkarte und noch nie angegeben, wozu auch?
Aufladbar eh nur über das Konto und max. 2000€ Guthaben.

Auch andere Kreditkarten sind ja keine echten Konten.

Zitat von: Hansejunge am 23. Januar 2023, 11:40:17Krytpowähren für 200 Euro hat?
Eigentlich schon, aber wie sollen die davon was erfahren?

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2023, 15:46:36Auch andere Kreditkarten sind ja keine echten Konten.
Doch, es sind Konten. Es heißt nicht ohne Grund Kreditkarten-Konto. Es ist im Grunde ein normales Konto mit einem vereinbarten Rahmen. Du kannst darauf auch von Dritten Zahlungen erhalten.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 23. Januar 2023, 15:59:23Du kannst darauf auch von Dritten Zahlungen erhalten.
Genau das ist aber bei mir nicht möglich, ausser es geht um eine Gutschrift.
Wo vorher mit eben der Karte, Bezahlt worden ist.

So wie mir bekannt ist, hat jede Kreditkarte ein Basiskonto und von diesem kann man dann Geld auf das Kreditkartenkonto buchen.

Lass dir mal dein Hartz IV Geld auf dein Kreditkartenkonto buchen, was passiert da wohl?
Das Konto ist ja nicht mal SEPA tauglich und hat keine IBAN.

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2023, 16:19:00Lass dir mal dein Hartz IV Geld auf dein Kreditkartenkonto buchen, was passiert da wohl?
Das Konto ist ja nicht mal SEPA tauglich und hat keine IBAN.
Grundsätzlich ginge es aber. Nur eben über ein vom Anbieter bereitgestelltes Konto und einem passenden Verwendungszweck. Somit kann jeder mit dem du diese Informationen teilst die Geld zukommen lassen. Wobei es natürlich auch Einzelfälle gibt wo das so nicht geht. Aber eine Behörde geht meist nicht von Einzelfälle aus.

Hansejunge

Also auf meiner Kreditkartenabrechnung steht explizit drauf, dass nur Überweisungen vom Kontoinhaber als Einzahlung gelten. Einzahlungen von "fremden Personen" auf das Kreditkartenkonto werden zurück gebucht.

Ich hoffe nicht, dass das JC jetzt die gesamten Kreditkartenabrechnungen möchte der letzten 1,5 Jahre und zusätzlich noch einmal die Kontoauszüge, von denen die Einzahlungen auf das Kreditkartenkonto veranlasst wurden. Außerdem hat das JC diese Kontoauszüge eh schon, wo es sieht, dass ich "mir" selbst Geld überwiesen habe.

Hary

Zitat von: Hansejunge am 23. Januar 2023, 20:43:37Ich hoffe nicht, dass das JC jetzt die gesamten Kreditkartenabrechnungen möchte der letzten 1,5 Jahre und zusätzlich noch einmal die Kontoauszüge
Na, von diesem Bedürfnis kann man die Behörde schnell befreien :) Bei mir wollten sie auch nach vielen Jahren plötzlich die Auszüge vom Tagesgeld Konto. Nachdem sie dann das 300 Seiten PDF gedruckt haben und Erklärungen wollten habe ich dann darauf verwiesen dass der Verwendungszweck und der Sinn der Überträge auf dem Hauptkonto ersichtlich sind. Ich glaube nicht dass es sich dann tatsächlich jemand angeschaut hat und es hat auch niemals wieder jemand nach dem Tagesgeldkonto gefragt :)

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 23. Januar 2023, 20:43:37Einzahlungen von "fremden Personen" auf das Kreditkartenkonto werden zurück gebucht.
Eben es geht schlicht nicht.
Nur über das dazugehörende Basiskonto, was ja deins ist.
Das kennt das JC auch und somit geht es ein JC nichts an, ob Kreditkarte ja oder nein.

Über das Basiskonto ist ja alles Ersichtlich, was an Buchungen läuft.

Sese

Bei meinem Kreditkarten-Konto gibt es kein Basiskonto und es sind auch Einzahlungen anderer möglich.

Deswegen gebe ich es immer an.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 24. Januar 2023, 16:48:54es sind auch Einzahlungen anderer möglich.
Ich kenne es nur so, jede Kreditkarte ist mit einem Girokonto verbunden.
Wenn nicht, wird extra Abgerechnet und man muss den Betrag über das Girokonto, auf das Konto zahlen.

Mir ist keine Kreditkarte bekannt auf die man einfach so, Geld überweisen kann.
Las dir doch einfach mal Geld von z.B. einem bekannten auf deine Kreditkarte überweisen.
Das dürfte nicht klappen. 


Sese

Doch das geht !
Habe ich schon oft gemacht.
Mit der Mastercard Gold von Advanzia.
Sobald man mindestens 1x per Überweisung von einem eigenen Girokonto die Kreditkartenrechnung beglichen hat, akzeptieren sie auch Überweisungen von anderen.

Und die Karte ist gebührenfrei.

Soll jetzt aber keine Werbung sein ... 😅

Hansejunge

Ich habe die Karte jetzt mit angegeben, dazu aber noch einen Vierzeiler bei "sonstige Mitteilung" geschrieben, dass diese Karte eine Kreditkarte ist und kein Guthaben, sonst hieße sie "Vermögenskarte", ebenso, dass damit private Ausgaben, vor allem Lebensmittel, beglichen werden.

Wenn die jetzt die ganzen Kontoauszüge wollen, wo man sieht, dass die Einzahlungen alle von mir sind, verweise ich darauf, dass sie diese schon einmal gehabt haben, mir wurden die nach Bearbeitung wieder zurück geschickt.

Unwissender

Wenn es reines Kreditkartenkonto ist das man nur mit dem beim JC bekannten Girokonto ausgleichen kann, nicht! Denn es sind die Beträge, (also Einnahmen) die dem Ausgleich der Kreditkarte dienen zu sehen! Anders sähe es aus, wenn das Kreditkartenkonto auch von anderen unbekannten Konton ausgeglichen werden kann! (Ich persönlich habe auch kreditkartenkonten, und keines davon angegeben! Warum auch? Es geht das JC nix an, wofür ich geld ausgebe und wofür! Außerdem könnten sie auf die Idee kommen, sich mit Zahlungen Zeit zu lassen, weil du ja einen "Kredit" nehmen kannst und dadurch länger auf dein Geld warten kannst!) Alles schon da gewesen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!