Mehrbedarf

Begonnen von Kirby, 23. Januar 2023, 13:21:38

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Kirby

Hallo Forum,

Ich bin 35 Jahre Jung, beziehe ALG II und habe einen 3 jährigen Sohn der ca 400km entfernt lebt. Die Fahrtkosten für die 14 Tägigen Umgängen werden vom jobcenter i.d.R. als Mehrbedarf übernommen.

Das Regelmäßige Problem ist das kein Geld für Nahrung oder sogar die Umgänge vorhanden ist. Von meinem ALG II werden an meinen Stromanbieter Abschläge i.H.v 50€ und an das Land Raten von 100€ monatlich abgetreten, verfügbares Einkommen sind also Rund 350€. Müssen Fahrkarten kurzfristig gekauft werden (was aufgrund des warten auf Einkommen die Regel ist) kosten hin und Rückfahrt für einen Termin ca 120€, die Regel sind zwei Termine im Monat, in manchen Monaten fällt der 14 Tägige Rhythmus blöd und es sind 3 Termine.

Bis das Jobcenter die kosten erstattet vergehen 4-8 Wochen. Anträge auf monatliche Vorschüsse oder ähnliches werden ignoriert. Ich kaufe also zu Monatsanfang Fahrkarten und hoffe auf zügige Bearbeitung um Geld für Lebensmittel und alles andere zu haben.
Da sich das Hamsterrad irgendwie nur noch um Anträge schreiben und auf Geld warten dreht ist die ganze Sache recht Frustrierend und ich suche Lösungen.
In meinem letzten Beruf kann ich nicht mehr arbeiten, ich würde allerdings schon sehr gerne aus diesem zermürbenden Hamsterrad ausbrechen wollen und da sollte zumindest jeden Tag etwas zu Essen drin sein...

Danke für hoffentlich hilfreiche Vorschläge, kirby.

Edelbert_Käsemann

Deutschlandticket 49€ ab Mai kaufen

Hary

Wenn es dann tatsächlich eines gibt...

Zitat von: Kirby am 23. Januar 2023, 13:21:38Müssen Fahrkarten kurzfristig gekauft werden (was aufgrund des warten auf Einkommen die Regel ist) kosten hin und Rückfahrt für einen Termin ca 120€, die Regel sind zwei Termine im Monat, in manchen Monaten fällt der 14 Tägige Rhythmus blöd und es sind 3 Termine.
Könntet ihr die Termine nicht schon früher abstimmen? Wenn man bei der Bahn einige Wochen vorher kauft, dann kostet es meist nur einen Bruchteil. Wenn ich von hier nach Niedersachsen fahre, dann zahle ich rund 90 Euro wenn ich Morgen fahre. Wenn ich vor drei Wochen gebucht hätte, dann zahle ich eine Strecke nur noch ab 18 Euro.

Mit einer Bahncard kann man zusätzlich noch sparen (dann fallen aber andere Rabatte weg). Da muss man aber genau schauen ob sich das tatsächlich lohnt.

Allgemein kannst du einen Mehrbedarf geltend machen. Das umfasst auch die Fahrkosten und Umgangskosten. Sogar deine KdU kann höher ausfallen wenn du regelmäßig die Kinder bei dir hast. Gibt es Vereinbarungen zum Umgang mit dir, dem anderen Elternteil und oder dem Jugendamt/Gericht?

Sophiagirl

Moin,

meine Alte Sb war immer sofort und vom neuen höre ich leider dazu auch nichts. Ansonst würde ich mal zum Gericht gehen und fragen wegen Bedarfsunterdeckung und Beratungshilfeschein je nachdem wo du wohnst.

LG

Fred

Bei mir war's schon so, dass die Fahrtkosten jeden Monat mit der normalen Leistung überwiesen wurden bzw. ich musste nichts vorstrecken. In deinem Fall reichst Du quasi die Fahrkarten ein und bekommst erst dann nachträglich die Kohle. So geht das natürlich nicht, weil das viel zu hohe Kosten sind.

Auch kannst Du Regelleistung für die Dauer der Umgänge beantragen.

Erlaube mir folgende Fragen:

1. Gibt es eine Umgangsregelung und wenn ja, wie schaut die aus?

2. Wo lebst Du mit dem Kind während des Umgangs?

3. Aus reiner Neugier: Was meinst Du mit Land Raten von 100 Euro? Du zahlst doch während des Leistungsbezugs hoffentlich keine Unterhaltsrückstände zurück...
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Hary

Zitat von: Fred am 23. Januar 2023, 21:12:113. Aus reiner Neugier: Was meinst Du mit Land Raten von 100 Euro? Du zahlst doch während des Leistungsbezugs hoffentlich keine Unterhaltsrückstände zurück...
So etwas wäre nicht unüblich, da die Ämter sehr viel Druck machen. Ich verdiene auch zu wenig zum Unterhalt zu zahlen und bekomme regelmäßig Aufforderungen mit der Androhung von einer Strafanzeige wenn ich nicht freiwillig eine Ratenzahlung tätige. Was natürlich bei einem sechsteiligen Betrag und 5% Zinsen absoluter Unsinn wäre. Da hilft nur wenn die unterhaltspflichtig ausgelaufen ist die Privatinsolvenz.

Kirby

Zitat von: Fred am 23. Januar 2023, 21:12:11Bei mir war's schon so, dass die Fahrtkosten jeden Monat mit der normalen Leistung überwiesen wurden bzw. ich musste nichts vorstrecken. In deinem Fall reichst Du quasi die Fahrkarten ein und bekommst erst dann nachträglich die Kohle. So geht das natürlich nicht, weil das viel zu hohe Kosten sind.

Auch kannst Du Regelleistung für die Dauer der Umgänge beantragen.

Erlaube mir folgende Fragen:

1. Gibt es eine Umgangsregelung und wenn ja, wie schaut die aus?

2. Wo lebst Du mit dem Kind während des Umgangs?

3. Aus reiner Neugier: Was meinst Du mit Land Raten von 100 Euro? Du zahlst doch während des Leistungsbezugs hoffentlich keine Unterhaltsrückstände zurück...
es gibt eine Umgangsregelung die vorsieht dass alle 14 Tage Sa von 10 -17 uhr Umgang ist, die liegt dem JC vor. Von ,,Leben mit dem kind" bin ich da weit entfernt. Bei schlechtem Wetter gibt es in seinem Wohnort die Möglichkeiten verschiedene Räumlichkeiten eines Vereins zu nutzen (privatwohnungen die ein spielzimmer anbieten).

Die Raten sind für mehrere zusammen gefasste Bußgelder.

Das Jobcenter ignoriert sämtliche Anfragen zu vorschüssen, Darlehen o.ä.
Ich muss Fahrkarten immer erst vorstrecken.

Fred

In der Tat wäre das 49-Euro-Ticket in diesem Fall dann ein Segen.

Mich würde in diesem Zusammenhang allerdings interessieren, wie es die Jobcenter machen werden. Denn mit diesem Ticket kann man dann ja permanent und deutschlandweit überall hinfahren.

Indem sie die 49 Euro bezahlen, erstatten sie dann ja nicht nur die Fahrkosten zu den Kindern sondern ermöglichen dem Begünstigen zusätzlich eine Mobilität, für die andere die 49 Euro selbst bezahlen müssen. Also wie machen sie das? Würde mich echt interessieren. Wer hat Ideen?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Edelbert_Käsemann

@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.

Kirby

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.
bevor man so einen Käse schreibt sollte man Wissen worüber man schreibt... Es gibt keine Wahl, es muss das günstigste Verkehrsmittel genommen werden und auch nur das wird erstattet.

Edelbert_Käsemann

Zitat von: Kirby am 25. Januar 2023, 00:02:30
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.
bevor man so einen Käse schreibt sollte man Wissen worüber man schreibt... Es gibt keine Wahl, es muss das günstigste Verkehrsmittel genommen werden und auch nur das wird erstattet.

Z.B. zu JC Terminen wird auch Kilometergeld erstattet.
Bei Umgang mit Kindern habe ich da noch keine Erfahrung mit was erstattet wird.
Aber fand die 120€ recht heftig. Damit kommt man ja mit dem Auto schon durch ganz Deutschland.
Da ist das 49€ Ticket quasi der 6er im Lotto

Kirby

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 25. Januar 2023, 00:36:02
Zitat von: Kirby am 25. Januar 2023, 00:02:30
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.
bevor man so einen Käse schreibt sollte man Wissen worüber man schreibt... Es gibt keine Wahl, es muss das günstigste Verkehrsmittel genommen werden und auch nur das wird erstattet.

Z.B. zu JC Terminen wird auch Kilometergeld erstattet.
Bei Umgang mit Kindern habe ich da noch keine Erfahrung mit was erstattet wird.
Aber fand die 120€ recht heftig. Damit kommt man ja mit dem Auto schon durch ganz Deutschland.
Da ist das 49€ Ticket quasi der 6er im Lotto

Ja natürlich sind 120€ heftig. Liegt aber auch an der kurzfristigen Buchung wenn z.b. der Termin am 03. Ist und bekanntermaßen das Geld am 30. Kommt. Das Ticket für den Termin 14 Tage später, hier exemplarisch der 17., ist dann mit ca 80€ schon Günstiger, aber es sind bereits 190€ vorgestreckt und im Beispiel ist der 31. Dann der dritte Termin im Monat. Jetzt kann man ein 3. Ticket für ca 80€ kaufen und es bleiben 60€... bei Bearbeitungszeiten von gern 6 Wochen, ist da gähnende Leere im Kühlschrank. Also hofft man auf Geldeingang und zittert ob man den 3. Umgang wahrnehmen kann.

Das 49€ Ticket ist selbst wenn es irgendwann existiert keine Option da es ein Nahverkehrsticket ist... es ist also  weiterhin wünschenswert beim Thema zu bleiben und wenn zum Thema nichts hilfreiches hat schweigt man halt. By the way ist auch das Auto fahren keine Option da ich nicht mehr Auto fahren kann. Insofern bitte einfach nicht weiter Spekulieren. Ich suche Lösungen, keine Debatten über alles mögliche.

Valaskjalf

Umgangskosten stellen einen Mehrbedarf dar:

$21 SGB II

(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.


Der Mehrbedarf ist vom Jobcenter im Voraus zu zahlen und nicht erst am Endes des Monats nach Vorlage der Quittungen:

§ 41 SGB II
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.


Du solltest einen Antrag auf Vorrauszahlung der zu erwartenden Kosten stellen und bei Negativbescheidung ein EA Verfahren anstrengen.

EA Begründung: § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Ich hatte das ganze auch durch, zu einem Verfahren kam es nicht, da das JC eingelenkt hat.

Ottokar

Zitat von: Kirby am 23. Januar 2023, 13:21:38kosten hin und Rückfahrt für einen Termin ca 120€, die Regel sind zwei Termine im Monat, in manchen Monaten fällt der 14 Tägige Rhythmus blöd und es sind 3 Termine.
120€ Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zur Warnehmung des Umgangsrechtes alle 2 Wochen?
Das Umgangsrecht ist sicher vom Jugendamt oder Familiengericht so angeordnet, d.h. es gibt etwas Schriftliches darüber. Dieser Mehrbedarf muss gemäß § 37 Abs. 1 SGB II nicht separat beantragt werden. Mangels abweichender Festlegung ist dieser Mehrbedarf lt. § 42 Abs. 1 SGB II monatlich im Voraus zu erbringen. D.h. das Verfahren Vorkasse und Wochen später Erstattung ist hier nicht zulässig, erst recht nicht, da dann aufgrund der Höhe der Fahrtkosten eine verfassungswidrige Bedarfsunterdeckung eintritt.
Weise das JC darauf hin und fordere die gesetzeskonforme Leistungserbringung, notfalls klagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Zitat von: Ottokar am 25. Januar 2023, 09:14:26Weise das JC darauf hin und fordere die gesetzeskonforme Leistungserbringung, notfalls klagen.
Da könnte es wenn vermutlich jemand vom Jugendamt involviert ist oder bereits Juristen in dem Verfahren begleiten hilfreich sein wenn er sich auch an diese noch einmal mit dem Problem wendet. Ein Jurist kann beraten und auch ein Schreiben aufsetzen bzw. am Ende direkt klagen wenn er die Ansprüche seines Mandanten verletzt sieht. Das Jugendamt ist in der Regel gut vernetzt und kann bei so etwas in einem Telefonat schon einiges bewirken.

Da macht es also Sinn das Problem anzusprechen.