ärztl. Gutachten

Begonnen von Liberty, 19. Januar 2023, 15:09:00

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Liberty

Moin zusammen,

ich wusste nicht so recht, wohin mit der Frage. Also versuche ich es mal hier. Google hat mich nicht weitergebracht.

Ich wurde vor 8 Wochen operiert. Mein SB möchte nun ein neues ärztl. Gutachten, da das alte 3 Jahre alt ist. Es gilt zu klären, ob Vollzeit weiterhin möglich ist (mit Einschränkungen aufgrund Gesundheit), oder eine Verschlechterung eingetreten ist. Ich bin gleichgestellt schwerbehindert.

Nach so kurzer Zeit nach der OP ist das aber nicht abschließend zu beantworten, zumal noch 2 weitere Operationen anderer Art anstehen. Weiß er, trotzdem, möchte er ein neues Gutachten. Wie verhalten, wenn ich den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung bekomme? Und welche Nachteile könnten mir entstehen, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit herabgestuft werde?

Danke.  :smile:
   

Ottokar

Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Mein SB möchte nun ein neues ärztl. Gutachten
Durch wen oder von wem soll das kommen? äD der AfA?

Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00welche Nachteile könnten mir entstehen, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit herabgestuft werde?
Im SGB II? Keine.

Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Wie verhalten, wenn ich den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung bekomme?
Ausfüllen. Die Ärzte werden hierbei sicher auch nichts anderes mitteilen, als das man hier so kurz nach einer OP und aufgrund der noch anstehenden keine Prognosen abgeben kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Liberty

Danke für deine Rückmeldung.  :smile:

Zitat von: Ottokar am 19. Januar 2023, 15:23:10
Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Mein SB möchte nun ein neues ärztl. Gutachten
Durch wen oder von wem soll das kommen? äD der AfA?

ÄD, beauftragt vom JC.

Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00welche Nachteile könnten mir entstehen, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit herabgestuft werde?
Im SGB II? Keine.

Gut, Danke.


Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Wie verhalten, wenn ich den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung bekomme?
Ausfüllen. Die Ärzte werden hierbei sicher auch nichts anderes mitteilen, als das man hier so kurz nach einer OP und aufgrund der noch anstehenden keine Prognosen abgeben kann.

Hoffe ich auch.
Vielleicht hofft mein SB ja mich abschieben zu können ins Sozialamt, wenn herauskommt, weniger als 3 Std. Daher verstehe ich den Zeitpunkt tatsächlich nicht.

Hary

Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Und welche Nachteile könnten mir entstehen, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit herabgestuft werde?
Wie Ottokar schon  sagte von der Leitung her gibt es keine Nachteile. Was jedoch durchaus passieren kann ist, dass ein Gutachten zum Schluss kommt dass du nicht Erwerbsfähig bist im Moment. Dann wäre das Jobcenter nicht mehr Zuständig. Finanziell würde das auch nichts ändern, jedoch kann man so schnell zwischen die Stühle geraten und vom Jobcenter zum Sozialamt und von dort zur Rentenkasse geschoben werden.

Da sei aber angemerkt, bis dein Anspruch geklärt wäre müsste das Jobcenter trotzdem Leistung auszahlen. Diese würden sie sich dann später bei anderer Stelle wieder holen.

Liberty

Zitat von: Hary am 19. Januar 2023, 16:15:18
Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Und welche Nachteile könnten mir entstehen, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit herabgestuft werde?
Wie Ottokar schon  sagte, von der Leitung her gibt es keine Nachteile. Was jedoch durchaus passieren kann ist, dass ein Gutachten zum Schluss kommt dass du nicht Erwerbsfähig bist im Moment. Dann wäre das Jobcenter nicht mehr Zuständig. Finanziell würde das auch nichts ändern, jedoch kann man so schnell zwischen die Stühle geraten und vom Jobcenter zum Sozialamt und von dort zur Rentenkasse geschoben werden.

Da sei aber angemerkt, bis dein Anspruch geklärt wäre müsste das Jobcenter trotzdem Leistung auszahlen. Diese würden sie sich dann später bei anderer Stelle wieder holen.

So einen Nerv kann ich zurzeit gar nicht gebrauchen. Ich habe immer noch ziemliche Schmerzen. Am 27.01. habe ich einen Facharzttermin aufgrund meiner durchgeführten Operation, die fand in einem anderen Bundesland statt, vielleicht sollte ich mich lieber krankschreiben lassen.  :sad: Wie lange geht das überhaupt? Durch diese Covid-Pandemie konnte meine Operation lange nicht durchgeführt werden und alle nachfolgenden Operationen auch nicht. Es gibt also einen Stau. Die nächste Operation wird noch härter, da 3. Schulter OP mit 18 Monate Schonung und anschließender Reha.  :sad: Dort muss eine abgerissene Sehne wieder am Knochen fixiert werden. Da ich gerade aber erst 3 Std. im OP lag, muss ich mich erst einmal erholen und auf die Beine kommen.

Hary

Du hättest aber gute Chancen dass du beim Gutachter nicht erscheinen musst. Da er dich ja schon gesehen hat und mit aktuellen Befunde doch recht gut einschätzen kann wie die Prognose ist, ohne dich persönlich sehen zu müssen.

Wenn du vorher noch mit deinem Arzt redest kann dieser ja in seiner Stellungsnahme noch die passenden Sachen mitgeben.

Davon abgesehen alles gute für die weitere Behandlung!

Fettnäpfchen

Liberty

Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Wie verhalten, wenn ich den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung bekomme?
Der Fragebogen ist ja freiwillig. Wenn du keine Bedenken hast solltest du ihn ausfüllen.
Bei der Schweigepflichtsentbindung (SPE) ist zu beachten dass die so gestaltet ist das keine Dritten Zugriff darauf haben, also wie im Forumsmuster > Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Liberty

#7
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2023, 20:00:23Liberty

Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00Wie verhalten, wenn ich den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung bekomme?
Der Fragebogen ist ja freiwillig. Wenn du keine Bedenken hast solltest du ihn ausfüllen.
Bei der Schweigepflichtsentbindung (SPE) ist zu beachten dass die so gestaltet ist das keine Dritten Zugriff darauf haben, also wie im Forumsmuster > Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt

MfG FN

Danke, ich schaue mir das morgen in Ruhe alles an. Heute kam alles mit der Post. Was mich schon wieder aufregt, überall getackert mit dem Vermerk "an mich zurück", also an den SB. Den geht der Gesundheitsfragebogen etc. nichts an. Ich schicke alles grundsätzlich nur verschlossen DIREKT an den ärztl. Dienst.  :sad:

Die Schweigepflichtsentbindung enthält immer den gleichen Wortlaut: Entbindung von der Schweigepflicht für die behandelnde Ärztin/Arzt etc.

...von der ärztlichen/psychotherapeutischen Schweigepflicht. Ich bin damit einverstanden, dass Befundunterlagen, Untersuchungsergebnisse, Krankenhausentlassungsberichte, Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen der Ärztin/dem Arzt der Agentur für Arbeit im verschlossenen Umschlag zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Feststellung meiner gesundheitlichen Voraussetzungen innerhalb der Inanspruchnahme von Sozialleistungen erforderlich ist. Die medizinischen Unterlagen dürfen ohne Begründung nicht älter als 4 Jahre sein. Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei fehlender Mitwirkung können die Sozialleistungen jedoch unter den Voraussetzungen des § 66 SGB I ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Diese Erklärung gilt für die Dauer von 3 Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung.

Fettnäpfchen

Liberty

Zitat von: Liberty am 23. Januar 2023, 19:00:33Was mich schon wieder aufregt, überall getackert mit dem Vermerk "an mich zurück", also an den SB. Den
Stimmt geht sie nichts an und ich würde es auch nur dem ÄD überlassen. Da muss man halt die Adresse erfragen wenn sie nicht bekannt ist.
War ein Rückumschlag dabei wo drauf steht das es nur für den ÄD und streng vertraulich ist?
Wenn nein wäre das schon mal falsch wie die An/Aussage:
Zitat von: Liberty am 23. Januar 2023, 19:00:33Bei fehlender Mitwirkung können die Sozialleistungen jedoch unter den Voraussetzungen des § 66 SGB I ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Denn diese fehlende Mitwirkung bezieht sich nur auf den Termin beim Amtsarzt dieser muss wahrgenommen werden.
Nachzulesen im Anhang.

Wenigstens ist in dem abgetippten kein Verweis darauf zu erkennen das auch ein SB oder sonstiger Dritter sondern nur der Amtsarzt darauf Zugriff hat.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Liberty

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:00:32Liberty

Zitat von: Liberty am 23. Januar 2023, 19:00:33Was mich schon wieder aufregt, überall getackert mit dem Vermerk "an mich zurück", also an den SB. Den
Stimmt geht sie nichts an und ich würde es auch nur dem ÄD überlassen. Da muss man halt die Adresse erfragen wenn sie nicht bekannt ist.

Ist nicht bekannt und der SB rückt sie nicht raus. Er will es haben, Punkt. Dass der Verteiler die Unterlagen öffnen kann etc. ist ihm scheinbar egal. Ich habe die Adresse nicht. Dies wäre zu umständlich, weil er den Auftrag erteilen müsse.

War ein Rückumschlag dabei wo drauf steht das es nur für den ÄD und streng vertraulich ist?

Nein, muss ich wohl selbst in einen Umschlag stecken und beschriften. Ich bekam nur Flatterzettel per Post. Diesen Fragebogen und die Schweigepflichtsentbindung. LOSE.

Wenn nein wäre das schon mal falsch wie die An/Aussage:
Zitat von: Liberty am 23. Januar 2023, 19:00:33Bei fehlender Mitwirkung können die Sozialleistungen jedoch unter den Voraussetzungen des § 66 SGB I ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Denn diese fehlende Mitwirkung bezieht sich nur auf den Termin beim Amtsarzt dieser muss wahrgenommen werden.
Nachzulesen im Anhang.

Wenigstens ist in dem abgetippten kein Verweis darauf zu erkennen das auch ein SB oder sonstiger Dritter sondern nur der Amtsarzt darauf Zugriff hat.

MfG FN

Hab bald keine Nerven mehr. Kurz nach der OP so eine unsinnige Begutachtung. Zig Unterlagen heraussuchen und kopieren. Dann darf ich das nicht zum ärztl. Dienst schicken, heute noch Mieterhöhung bekommen und das alles unter weiterhin Schmerzen. Ganz große Klasse.


Fettnäpfchen

Liberty

Also entweder du gibst klein bei oder du kämpfst dagegen an.
Ausserdem solltest du die Frage
Zitat von: Ottokar am 19. Januar 2023, 15:23:10Durch wen oder von wem soll das kommen? äD der AfA?
beantworten denn Ottokar kennt sich wesentlich besser aus als ich. Das bißerl das ich weiß ist da nichts dagegen.

Ich habe mir mal wieder den Leitfaden durchgeschaut und wichtiges unten als Zitate gesetzt.
Was ich nicht mehr gefunden habe (vllt. nur überlesen) war das mit der Freiwilligkeit vom Fragebogen und der SPE. Daher rudere ich lieber mal von der Aussage:
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:00:32Denn diese fehlende Mitwirkung bezieht sich nur auf den Termin beim Amtsarzt dieser muss wahrgenommen werden.
Nachzulesen im Anhang.
zurück.

Dagegen wäre eine Beschwerden beim Vorgesetzten, dem KRM und dem Datenschutzbeauftragten ebenso, wie vorab der ganzen Beschwerden, noch den Versuch den SB anzuschreiben und darauf bestehen das er die Adresse des AÄDienstes bekannt gibt weil du nicht willst das andere deine Unterlagen die besonders schützenswerte Sozial(Gesundheits)daten enthält.

Darin kannst du auch erwähnen das es bei dir noch weitergeht
Zitat von: Liberty am 19. Januar 2023, 15:09:00zumal noch 2 weitere Operationen anderer Art anstehen. Weiß er, trotzdem, möchte er ein neues Gutachten.
und daher sinnlos ist und eine Steuerverschwendung darstellt.
(Wenn ein Fuß ab ist dann wächst der auch durch sinnlose Begutachtungen nicht nach.)

Aus dem Leitfaden:
(zu beachten sind auch Worte wie> empfohlen/gebeten und aufzuklären.....am besten mal den kompletten Leitfaden lesen)
ZitatBeispielfälle für Situationen, in denen die Einschaltung des ÄD i.d.R. nicht notwendig ist:
• eine akute Erkrankung, zeitnah bevorstehende Krankenhausbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaßnahme der Kundin/des Kunden - hier Einschaltung des ÄD erst
jeweils nach deren Beendigung - bei Verfahren zur Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III vgl.
Fachliche Weisung Alg Nr. 5.1 und 5.2 zu § 145 SGB III,
ZitatUm hierzu die Einschaltung des ÄD weiter zu optimieren (beispielsweise um eine schnelle Rückmeldung der Kundin/des Kunden
zu erhalten und die Akzeptanz der Begutachtung durch den ÄD bei Kundinnen/Kunden zu erhöhen) wird empfohlen, den Muster-Briefumschlag des unter Gliederungspunkt 3.2.4.2 be-
schriebenen Verfahrens der Kundin/dem Kunden mitzugeben.
ZitatDer von der Kundin/von dem Kunden mitgebrachte verschlossene Briefumschlag wird ungeöffnet an den ÄD weitergeleitet.
ZitatIm Gespräch sind der Kundin/dem Kunden die Gründe, die eine Sozialmedizinische Begutachtung erforderlich machen,   darzulegen und
auf ihre/seine Mitwirkungspflicht und mögliche Rechtsfolgen hinzuweisen. Außerdem ist die
Kundin/der Kunde über ihr/sein Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X aufzuklären
Zitatm Beratungsgespräch muss der Kundin/dem Kunden zwingend erläutert und anschließend
dokumentiert werden, dass:
• das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen so-
wie das Überlassen medizinischer Unterlagen auf freiwilliger Basis erfolgt. Dabei muss
jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass sowohl das Ausfüllen des Gesundheits-
fragebogens, als auch die Entbindung von der Schweigepflicht bzw. das Überlassen
medizinischer Unterlagen eine Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I dar-
stellen.
• das Nichtausfüllen des Gesundheitsfragebogens ohne wichtigen Grund bei Vorliegen
der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen
Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I führen kann.
• das Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung zu einer vollständigen o-
der teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I führen
kann, wenn die Kundin/der Kunde keine bereits vorhandenen medizinischen Unterla-
gen, zur Verfügung stellt und die Sachverhaltsaufklärung dadurch erheblich erschwert
wird. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine erneute Untersuchung durch den ÄD erfor-
derlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre (Doppeluntersuchung), und die vorge-
brachten Gründe für das Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung
keine erneute Untersuchung rechtfertigen.
• ihre/seine Angaben und Unterlagen ausschließlich vom ÄD eingesehen und ausge-
wertet werden dürfen.
• ein wichtiger Grund im Rahmen einer Sperrzeit-/Sanktionsprüfung nur anerkannt wer-
den kann, wenn die Kundin/der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachkommt
Hier wurde ja nicht nach Vorschrift vorgegangen und daher ist eine Beschwerde (falls eine Leistungseinstellung angedroht wurde sogar uU als Nötigung zu betrachten ) dagegen die einzige Möglichkeit. Ganz wichtig dabei auch oben im ersten Zitat erwähntes das andere natürlich auch.

Dass
Zitat• Eine Generalentbindung aller behandelnden bzw. begutachtenden Ärztinnen und Ärzte
und Institutionen von der ärztlichen Schweigepflicht ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht zulässig. Daher ist für jede/jeden im Gesundheitsfragebogen benannte
Ärztin/benannten Arzt bzw. jede Institution eine gesonderte Schweigepflichtentbindung
zu unterschreiben.
wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht so gemacht.
 
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