Richter völlig neben der Lebensrealität: "Geld hat man zu haben."

Begonnen von UW, 23. Januar 2023, 08:35:00

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UW

Wer mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, kann die Wohnung verlieren.

So erklärte es uns eine Richterin in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Iserlohn, dem ich als Zuschauer beiwohnte.

"Geld hat man zu haben. Das ist zwar ein blöder Spruch, aber . . . "

Auf den Hinweis das die Zahlungsunfähigkeit daher rührte, dass das Jobcenter Leistung nicht pünktlich erbracht hätte, hatte das keinen Einfluss.

Die Klage endete mit der Aufforderung die Wohnung binnen 6 Monaten zu räumen. Auch dass kaum bezahlbare Wohnungen zu finden sind findet in der "Rechtsprechung" keine Berücksichtigung.



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Lina

Geld hat man zu haben, ist die gültige Auffassung der Gerichte. Die Folgerung, die sich daraus ergibt, ist dann aber, wenn man kein Geld hat, muß man es sich nehmen.