Jobcenter verlangt extrem viele Infos wegen unterhalt

Begonnen von Speicky, 17. Januar 2023, 14:10:01

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Speicky

Hallo.

Habe leider in der Suche nichts gefunden.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgende Konstellation:
Ich und meine Freundin werden Eltern. Wir leb en aktuell noch in getrennten Haushalten. Ich bin in Arbeit, meine Freundin im Hartz4.
Jetzt besteht natürlich eine Unterhaltungspflicht durch mich an die Mutter für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Schwangerschaft. Das Geld möchte der Jobcenter von mir und hat mit einen Fragebogen über meine Verpflichtungen und vermögen zugeschickt. So weit in Ordnung.
Allerdings möchte der Jobcenter jetzt noch einen Grundriss und Sanierungszustand über meine finanzierte Immobilie haben. Außerdem Nachweise das ich meine Kredite bediene. Auf Nachfrage wurde mir gesagt das das zur Berechnung von Wohnvorteil gebraucht wird.
Mit wieviel Information muss ich denn wirklich mitwirken?

Gruss Rene

TripleH

Wenn du keinen zu hohen Wohnvorteil abgezogen bekommen willst: alles. Das geht nach bürgerlichem Recht und da wird nur begünstigend berücksichtigt, was du beweisen kannst (Beibringungsgrundsatz).

Speicky

Danke für deine Antwort.
Wie ist das mit Versicherungen? Das Jobcenter möchte detaillierte Versicherungsscheine haben. Was geht denen die Versicherungssumme an? Ich glaub die Stasi war damals nicht so schlimm :nea:

TripleH

Auch da ist es möglich, dass dadurch nicht so viel Einkommen für den Unterhalt zur Verfügung steht. Das ist also nicht negativ, sondern positiv für dich. Das Jobcenter müsste nicht danach fragen, es will ja möglichst viel Unterhalt.

Birgit63

Im Übrigen bist du deiner Freundin nicht nur zu Unterhalt bis 8 Wochen nach der Geburt verpflichtet, sondern bis zum 3. Lebensjahr eures gemeinsamen Kindes. Das nennt sich Betreuungsunterhalt.

Maunzi

Abgesehen von dem Unterhalt für Kind und Frau: du wirst auch für Erstausstattung, Schwangerschaftsbedarf etc herangezogen. Kennen das aus einem Fall bei einer Freundin von uns. Sei froh wenn sie ihr den Bedarf nicht ganz streichen weil sie wegen der Schwangerschaft nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und du es quasi "verursacht" hast... das stand damals auch im Raum vom JC her.

Und ja mitwirkungspflichten gehen jetzt sehr weit. Rechnet mal nach ob es Sinn macht, dass sie bei dir einzieht. Doppelte Haushaltsführung wenn du sowieso Unterhalt für sie und das Kind zahlen musst wäre eher ungünstig.

PS Bedarfsgemeinschaft seid ihr bei gemeinsamem Kind dann ab Geburt ggf sowieso

https://www.famrz.de/pressemitteilungen/bedarfsgemeinschaft-kann-auch-bei-getrennten-wohnungen-vorliegen.html

Nur als eines von einigen Beispielen, da ihr das Kind wohl gemeinsam betreuen werdet kann das schnell so gewertet werden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)