Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner

Begonnen von talokatel823, 27. Januar 2023, 07:57:02

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Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 22:33:43Ich bräuchte einfach nur eine generelle Zusage, dass die höhere Miete bis zur Mietobergrenze gezahlt wird. Das würde mir schon reichen. Kann ich sowas bekommen?
Mit Zusicherung, also der Notwendigkeit, erkennt das JC den Umzug an.
Das gibt es aber nicht wenn der Mietpreis nicht feststeht, wenn dann brauchst du Glück dass das JC dir bestätigt das bis zu der Angemessenheitsgrenze die Miete übernommen wird.

Die Angemessenheit gilt bei dir für eine Person daran hat sich das JC dann zu halten.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R:
Bewohnern in Wohngemeinschaften stehen die vollen angemessenen Unterkunftskosten zu.
Eine Person hat Anspruch auf die vollen Unterkunftskosten für eine Person, Abzüge sind unzulässig.

Zitat von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 22:33:43Ich verstehe einfach nicht, wie die Angemessenheit bei einer WG berechnet wird. Wird nach Zimmergröße + Nutzfläche gerechnet oder heißt es, dass ich nur so viel bekomme, wie ich maximal für eine eigene Wohnung bekommen würde? Darf ich dann auch nur maximal 50qm nutzen können?
Gerne wird vom JC das Kopfteilprinzip herangezogen dass wäre dann die von dir vermutete 50:50 Regelung.
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.
Bei einem passenden Vertrag muss sich das JC aber daran halten was da drinnen festgemacht wurde, siehe unteres Muster Antwort 1
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 13:58:29Mit Zusicherung, also der Notwendigkeit, erkennt das JC den Umzug an.
Ist es eine Notwendigkeit, wenn die aktuelle Wohnsituation nur eine Übergangslösung ist und nicht genug Platz für uns bietet?

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 13:58:29Gerne wird vom JC das Kopfteilprinzip herangezogen dass wäre dann die von dir vermutete 50:50 Regelung.
Das Kopfteilprinzip wenden wir aktuell an (was auch wegen des niedrigen Mietpreises ohne Probleme möglich ist), was aber in einer neuen Wohnung wegen den horrenden Mietpreisen nicht geht. Da würden wir möglichst nach Nutzfläche gehen, weil ich sonst über der Angemessenheitsgrenze liege. Es läuft dann eher auf eine 40:60 Regelung hinaus.

Heute haben wir eine Wohnung besichtigt, wo die Vermieterin nicht wollte, dass ich mit im Mietvertrag stehe (wegen schlechter Erfahrungen mit ALG II Empfängern), aber gleichzeitig verdient mein Mitbewohner für sie allein nicht genug, um allein zu unterschreiben. Dass auch ich Miete im Rahmen einer KbV zahlen würde, interessierte sie nicht.
Wie soll man es denen dann bitte recht machen?  :heul:

Geht es denn, dass ich auch mit im Hauptmietvertrage stehe?
Aber den Mietvertrag darf ich ohne Bestätigung der Angemessenheit des JC nicht mitunterschreiben ?
Es wird aber eine Absage des JC geben, wenn es davon ausgeht, dass wir dann auch 50:50 mit der Miete machen. Genau das wollen wir ja nicht, sondern wieder eine neue KbV. Die können wir aber erst nach Einzug erstellen, da wir da dann erst meinen Anteil genau berechnen können.

Ich bin am verzweifeln. Gefühlt ist es gar nicht möglich, als WG gemeinsam in eine größere Wohnung zu ziehen.  :heul:



Fettnäpfchen

 :flag:

Habe Besuch bekommen daher warte mal was andere schreiben ansonsten vllt. bis morgen/übermorgen.

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