Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?

Begonnen von selbiger, 21. Januar 2023, 15:58:50

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FritzLoch

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:10:52da gab es schon min. ein Urteil das auch teurere KfZ in Frage kommen. allerdings je nach Einsatz des KfZ wie z.b. als Handelsvertreter.

Es gibt einen Freibetrag von jetzt 15.000€, dieser, sofern nicht ausgeschöpft, wird auf das Fahrzeug angerechnet. Was das jetzt mit dem Handelsvertreter zutun hat entzieht sich meiner Kenntnis. Muss dieser zwangsläuftig im Audi RS vorfahren oder reicht ein Golf 4 auch dazu? Arbeitslos ist Arbeitslos, egal ob Arzt oder Raketenforscher, für alle die gleichen Bedingungen.

Wie gesagt, die 15.000€ sind der jetzige Freibetrag und dazu das "angemessene Fahrzeug" welches womöglich weiterhin bei 7.500€ hängen bleibt. Am Ende darf ich als Bürghartzler ein Fahrzeug von 22.500€ besitzen, hier habe jedoch alle Feibeträge ausgereizt.

Alte Regel: 40 Jahre , 6.000€ Freibetrag, Fahrzeug 7.500€ = 13.500€
Neue Regel: 40 Jahre, 15.000€ Freibetrag, Fahrzeug (womöglich weiterhin) 7.500€ = 22.500€

Ich habe Urteile gelesen die genau die gleiche Berechnung vorgenommen haben. Irgendwo in den Fachlichen Anweisungen steht auch das sofern der Wert die 7.500€ übersteigt die Freibeträge hinzuziehen sind.



Waldschrat Pferdepension e.V.

fishfreak

Gibt Leute die scheffeln offiziell durch privilegierte Einnahmen Kohle, fahren Autos gehobener Klasse und sparen nebenher noch Vermögen an.
Und der SB. sitzt da mit dicken Backen, weil handlungsunfähig.


terrier

Zitat von: fishfreak am 26. Januar 2023, 06:53:09Gibt Leute die scheffeln offiziell durch privilegierte Einnahmen Kohle, f

nenn doch bitte mal ein Beispiel, ich bin irgendwie betroffen!
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

fishfreak

Der Thread mit dem Pflegegeld sagt dich schon viel aus.

terrier

Zitat von: fishfreak am 26. Januar 2023, 11:18:29Der Thread mit dem Pflegegeld sagt dich schon viel aus.
der sagt aus, das Kranke, teilweise schwerkranke und eingeschränkte Menschen von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt werden, ja.Diese Unterstützung wird benötigt, um die mit der Pflege dieser Personen verbundenen Kosten zu bestreiten, nicht um "Geld zu scheffeln" wie man hier lesen kann.
Die Argumentation ist eine Frechheit gegenüber kranken und pflegebedürftigen Mensch, die Bürgergeld benötigen.

Ich beziehe Pflegegeld und scheffele dabei Geld ohne Ende, wie man so hört, aber ich tausche gern mit einem Gesunden und verzichte auf die 317 Euro Pflegegeld.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

fishfreak

Zitat von: terrier am 26. Januar 2023, 18:21:03
Zitat von: fishfreak am 26. Januar 2023, 11:18:29Der Thread mit dem Pflegegeld sagt dich schon viel aus.
der sagt aus, das Kranke, teilweise schwerkranke und eingeschränkte Menschen von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt werden, ja.Diese Unterstützung wird benötigt, um die mit der Pflege dieser Personen verbundenen Kosten zu bestreiten, nicht um "Geld zu scheffeln" wie man hier lesen kann.
Die Argumentation ist eine Frechheit gegenüber kranken und pflegebedürftigen Mensch, die Bürgergeld benötigen.

Ich beziehe Pflegegeld und scheffele dabei Geld ohne Ende, wie man so hört, aber ich tausche gern mit einem Gesunden und verzichte auf die 317 Euro Pflegegeld.
Ich rede nicht von Pflegebedürftigen die auf Bürgergeld angewiesen sind.
Das wäre in der Tat geschmacklos.

Mal eine fiktive Schilderung: Behinderte Pflegekinder > Versorgungsgeld > Erziehungsgeld > Pflegegeld > Bürgergeld > Gesamteinkommen ca. 6.000,- netto und steuerfrei. Anrechnung erst bei 3 Pflegekindern mit 75%.
Steuerpflichtig erst ab 6 Pflegekindern, da eine gewerbliche Beschäftigung unterstellt wird.

Noch Fragen?

Fettnäpfchen

FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Was das jetzt mit dem Handelsvertreter zutun hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Wozu brauchst du Kenntnis?
um das untere zu verstehen?
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:10:52
Zitat
ZitatOb der Richtwert von 7500€ nach 12 Jahren vor Gericht noch haltbar wäre bezweifel ich stark
da gab es schon min. ein Urteil das auch teurere KfZ in Frage kommen. allerdings je nach Einsatz des KfZ wie z.b. als Handelsvertreter.
Das sollte deine Unkenntnis >bezweifel ich stark< in Kenntnis verwandeln.

Aber Antworten sollte man halt das lesen was geschrieben wurde und nicht was man meint zu verstehen oder denkt hineininterpretieren.
Dafür ist die deutsche Sprache doch so "kompliziert", dass was es immer heisst>>Schwer zu lernen

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Ich habe Urteile gelesen die genau die gleiche Berechnung vorgenommen haben. Irgendwo in den Fachlichen Anweisungen steht auch das sofern der Wert die 7.500€ übersteigt die Freibeträge hinzuziehen sind.
Naja das ist wirklich nichts neues und beim Bürgergeld weißt du es ja selber nicht.
Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Neue Regel: 40 Jahre, 15.000€ Freibetrag, Fahrzeug (womöglich weiterhin) 7.500€ = 22.500€

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FritzLoch

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2023, 12:28:09FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Was das jetzt mit dem Handelsvertreter zutun hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Wozu brauchst du Kenntnis?
um das untere zu verstehen?
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:10:52
Zitat
ZitatOb der Richtwert von 7500€ nach 12 Jahren vor Gericht noch haltbar wäre bezweifel ich stark
da gab es schon min. ein Urteil das auch teurere KfZ in Frage kommen. allerdings je nach Einsatz des KfZ wie z.b. als Handelsvertreter.
Das sollte deine Unkenntnis >bezweifel ich stark< in Kenntnis verwandeln.

Aber Antworten sollte man halt das lesen was geschrieben wurde und nicht was man meint zu verstehen oder denkt hineininterpretieren.
Dafür ist die deutsche Sprache doch so "kompliziert", dass was es immer heisst>>Schwer zu lernen

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Ich habe Urteile gelesen die genau die gleiche Berechnung vorgenommen haben. Irgendwo in den Fachlichen Anweisungen steht auch das sofern der Wert die 7.500€ übersteigt die Freibeträge hinzuziehen sind.
Naja das ist wirklich nichts neues und beim Bürgergeld weißt du es ja selber nicht.
Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Neue Regel: 40 Jahre, 15.000€ Freibetrag, Fahrzeug (womöglich weiterhin) 7.500€ = 22.500€

MfG FN

Nix verstehen...

Laut Anlage VM im neuen Bürgerhartz ist die Rede von 15.000€ für ein KFZ und somit haben wir auch gleich das angemessene Fahrzeug beziffert. Alles andere entscheiden Gerichte. Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 28. Januar 2023, 10:43:44Nix verstehen...
Na dann kann ich da nichts machen. Ist ja dein Satz wo ich dir deine Zweifel nehmen wollte. Nochmal versuchen bringt da wohl nichts.

Übrigens in den AH steht
ZitatEin angemessenes Auto für jede erwerbsfähige
Person in der Bedarfsgemeinschaft oder ein Motorrad wird ebenfalls nicht als Vermögen berücksichtigt
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.