Hi darf die AfA Schweigepflichtsentbindung verlangen?

Begonnen von ralfb0410, 02. Februar 2023, 14:00:51

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ralfb0410

Habe demnächst ein Termin bei dem ärtzlichen Dienst. Nun wollen die eine Schweigepflichtsentbindung welche ich aber per Blanko nicht geben möchte.
man hat mir nun mit Einstellung der Leistung gedroht, da dies angeblich zu den Mitwirkungspflichten gehört.
Laut meinem Sachbearbeiter wäre das hier die Rechtsgrundlage;

Im  Beratungsgespräch muss  der  Kundin/dem  Kunden  zwingend  erläutert  und  anschließend 
dokumentiert werden, dass:
• das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen so-
wie das Überlassen medizinischer Unterlagen auf freiwilliger Basis erfolgt. Dabei muss
jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass sowohl das Ausfüllen des Gesundheits-
fragebogens, als auch die Entbindung von der Schweigepflicht bzw. das Überlassen
medizinischer Unterlagen eine Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I dar-
stellen.
• das Nichtausfüllen des Gesundheitsfragebogens ohne wichtigen Grund bei Vorliegen
der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen
Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I führen kann.
• das Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung zu einer vollständigen o-
der  teilweisen  Versagung  oder  Entziehung  der  Leistungen  nach  §  66  SGB  I  führen 
kann, wenn die Kundin/der Kunde keine bereits vorhandenen medizinischen Unterla-
gen, zur Verfügung stellt und die Sachverhaltsaufklärung dadurch erheblich erschwert
wird. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine erneute Untersuchung durch den ÄD erfor-
derlich  wird,  die  ansonsten  entbehrlich  wäre  (Doppeluntersuchung),  und  die  vorge-
brachten  Gründe  für  das  Nichterteilen  einer  Schweigepflichtentbindungserklärung 
keine erneute Untersuchung rechtfertigen. 
• ihre/seine  Angaben  und  Unterlagen  ausschließlich  vom  ÄD  eingesehen  und  ausge-
wertet werden dürfen.
• ein wichtiger Grund im Rahmen einer Sperrzeit-/Sanktionsprüfung nur anerkannt wer-
den kann, wenn die Kundin/der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. "
https://fragdenstaat.de/dokumente/8926-praxisleitfaden-zur-einschaltung-des-arztlichen-dienstes-im-bereich-des-sgb-ii-und-des-sgb-iii/

Seite 11

Ich dachte das wäre freiwillig? Oder muss ich die Schweigepflichtentbindung abgeben?
Ich habe ein ausführliches Attest mit Diagnosen dem Gesundheitsfragebogen beigelegt und direkt gesagt, dass ich die Schweigepflicht von anderen Ärzten nicht entbinde.

Daraufhin wurde mir mit Leistungseinstellung gedroht. Und als ich nach der Grundlage fragte berief man sich auf die Fachlichen Hinweise.

Sheherazade

Zitat von: ralfb0410 am 02. Februar 2023, 14:00:51Ich habe ein ausführliches Attest mit Diagnosen dem Gesundheitsfragebogen beigelegt

Hast du denn wenigstens diesen einen Arzt von der Schweigepflicht entbunden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: ralfb0410 am 02. Februar 2023, 14:00:51Ich dachte das wäre freiwillig?
Ist es auch
Zitat von: ralfb0410 am 02. Februar 2023, 14:00:51Oder muss ich die Schweigepflichtentbindung abgeben?
Nein
Zitat von: ralfb0410 am 02. Februar 2023, 14:00:51Daraufhin wurde mir mit Leistungseinstellung gedroht.
Dann würde ich zurück drohen, dass es sofort zum SG gehen würde.

Niemand kann dich dazu zwingen jemanden von der Schweigepflicht zu entbinden, nicht mal ein Richter.

Man könnte sie auch direkt beim ÄD Abgeben, welche Ärzte man davon befreien möchte.
Zitat von: ralfb0410 am 02. Februar 2023, 14:00:51habe ein ausführliches Attest mit Diagnosen dem Gesundheitsfragebogen beigelegt
Damit SBchen es schön lesen kann, hätte ich nicht gemacht.

Unwissender

Man muss nur 5 Dinge im Leben! Und das gehört nicht dazu!  :yes:  Und: verlangen kann man alles!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

FritzLoch

Bei einer angeordneten Untersuchung über den ÄD gibts immer eine medizinische Vorgeschichte. In der Regel verfügt die zu begutachtende Person bereits über medizinische Unterlagen, hier Untersuchungsergebnisse, MRT/CT und sonstige Diagnosen. Diese Unterlagen bringt man zum Termin mit, man übersendet nichts im Vorfeld. Eine Schweigepflichtentbindung wird nicht erteilt. Sollten Fragen offen sein, so hat der ÄD seine eigenen Untersuchungen einzuleiten.

 

Waldschrat Pferdepension e.V.

Unwissender

Das stimmt so nicht! Ich z.B. hatte gar kein med. Unterlagen! Die hatte alle mein Hausarzt. Ohne ihn von der Schweigepflicht zu entbinden, durfte er die Unterlagen nicht herausgeben.
Tilt man dem med. Dienst die Schweigepflichtsentbinug des Arztes mit, dann können diese Unterlagen angefordert werden. Man muss/brauch gar nichts mitzu bringen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!