Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !

Begonnen von Bundspecht, 02. Februar 2023, 16:54:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

#30
Also muss es doch ein Gutachten geben. Dann ergibt der Ablehnungsbescheid der DRV noch weniger Sinn, da die DRV keinerlei Bezug auf das Gutachten nimmt. In dem Fall wäre es sinnvoll, zusätzlich zum Widerspruch einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen und um die Zusendung des Gutachtens zu bitten.
Entweder steht da was drin, was die DRV gern unter den Tisch fallen lassen möchte, oder die DRV hat Mist gebaut und Daten von zwei Antragstellern verwechselt, was dann auch ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragen wäre.

Für eine Widerspruchsbegründung müsste man wissen, was genau für Einschränkungen geltend gemacht werden.
(z.B. Schaden Wirbelsäule, der Sitzen/Heben etc. auf 2 Std./2kg einschränkt)


Ich habe mal etwas aus dem Vorliegenden zusammengebastelt:
ZitatWiderspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ...


Anrede,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren o.g. Ablehnungsbescheid ein.


Gründe

Sie sind gesetzlich verpflichtet, festzustellen, in welchem Umfang die Krankheiten/Behinderungen meine Erwerbsfähigkeit einschränken, das haben Sie hier pflichtwidrig unterlassen.
Ob ich unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig sein kann, haben Sie gerade nicht festgestellt.
In Ihrer Begründung stellen sie allein auf die Auflistung von Krankheiten und Behinderungen ab, von denen ich einige jedoch nachweislich gar nicht habe (u.a. Diabetes).
Aus Diagnosen allein lässt sich niemals der Umfang der Einschränkungen herleiten, der sich in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit ergibt. Insbesondere können sich diese Einschränkungen durch mehrere Krankheiten/Behinderungen wechselseitig verstärken.
Auf das Gutachten, welches Dr. ... infolge meiner Begutachtung am 12.12.2022 erstellt hat, nehmen Sie gar keinen Bezug.
Was Ihre falschen Angaben zu meinen Krankheiten betrifft, erklären sich mir diese nur durch eine Verwechslung von Antragstellern bzw. deren Daten, wobei sich dann die Frage aufdrängt, was sie bei der Bearbeitung meines Antrages noch alles verwechselt haben und ob hierbei ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt.

Ihre Begründung stellt im Ergebnis drauf ab, dass ich nur einen verständnisvollen Arbeitgeber finden müsse, der mich mit all meinen gesundheitlichen Einschränkungen akzeptiert und beschäftigt – unbeachtet mangelnder Leistungsfähigkeit und unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Einbußen.
Dieses Wunschdenken ist keine rechtlich haltbare Grundlage für die Beurteilung meiner Erwerbsfähigkeit i.S. des Gesetzes.
Zudem würde sich ein Arbeitgeber wegen Verstoß gegen seine Fürsorgepflicht schadensersatzpflichtig machen, wenn er mich trotz fehlender Leistungsfähigkeit beschäftigt. Ein Arbeitgeber, welcher dergestalt selbstschädigend handelt, existiert de facto nicht.

Das Gesetz stellt darauf ab, ob man unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" täglich mindestens 6 oder weniger als 3 Stunden erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI). Dabei geht es also nicht nur um die Restleistungsfähigkeit.
Die ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" umfassen dabei alle Elemente einer Erwerbstätigkeit - nicht nur das Vorhandensein einer Tätigkeit, die man ausüben könnte. Als ,,üblich" gelten Bedingungen dann, wenn sie nicht selten oder nicht nur gelegentlich vorzufinden sind.
Das ich unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig sein kann, bestreite ich hiermit.  Meine Restleistungsfähigkeit beträgt weniger als 3 Stunden.
Bereits die Tatsache, dass ich seit mehr als zwei Jahren aus den gleichen Gründen durchgehend krankgeschrieben bin - Gründe welche mich in meiner Leistungsfähigkeit permanent so stark einschränken, dass ich gar keine Tätigkeit unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" ausüben kann, und keine Aussicht auf Besserung geschweige denn Wiedererstellung meiner Leistungsfähigkeit besteht - spricht eindeutig gegen eine Erwerbsfähigkeit.
Diesen Fakt haben Sie in Ihrer Ablehnung auch nicht widerlegt, sondern stattdessen ohne Beweis und Begründung das Gegenteil behauptet.

Ich behalte mir das Vorbringen weiterer Gründe vor und beantrage dafür hiermit Akteneinsicht bezüglich des von Dr ... erstellten Gutachtens und bitte darum, mir dies zu übersenden.

MfG
...
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Hallo ....

so ich hatte heute nun endlich mal Zeit mich um dieses Thema zu kümmern ....


   

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Fristgerecht Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 26.01.2022.

Eine ausführliche Begründung zu dem Widerspruch erfolgt nach einem Gesprächstermin bei meinem Hausarzt Ende Februar.


Mit freundlichen Grüßen"                     


Kann man das so erstmal lassen ? das würde ich dem Rententräger erstmal zukommen lassen nur um die Frist zu wahren .....

PS: Upsss Sorry Ottokar .... das habe ich nicht gesehen was Du da geschrieben hast  :schaem:

PPS: habe eben beim Rententräger angerufen, dass Gutachten von dem Orthopäden bekommen wir per Post zugesandt !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2023, 12:35:51bekommen wir per Post zugesandt !
Ja so sollte es sein, da seid ihr dann schlauer.
Wird dann ja ein Gesamtgutachten sein, also auch evtl. noch anderes als nur vom Orthopäden.

Erst mal reicht der Widerspruch allein, wegen der Frist.
Begründung dann, nach dem du das Gutachten kennst.
Ob da evtl. auch Krankheiten aufgeführt sind die mit euch, gar nichts zu tun haben.
Oder andere gar nicht Berücksichtigt wurden, was gern mal gemacht wird. (um besser Ablehnen zu können)

Fettnäpfchen

Ottokar

kann es sein das du dich da unten verschrieben hast, das rote
Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2023, 09:12:36Das Gesetz stellt darauf ab, ob man unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" täglich mindestens 6 oder weniger als 3 Stunden erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI). Dabei geht es also nicht nur um die Restleistungsfähigkeit.
also mehr oder mindestens als drei Std. anstelle weniger?

§ 43 SGB VI
Zitat2Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 3Voll erwerbsgemindert sind auch

Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2023, 12:35:51PS: Upsss Sorry Ottokar .... das habe ich nicht gesehen was Du da geschrieben hast  :schaem:
In dem Fall vllt. gut so.

Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2023, 12:35:51PPS: habe eben beim Rententräger angerufen, dass Gutachten von dem Orthopäden bekommen wir per Post zugesandt !
Meine Meinung
wenn das schon so "kurios" behandelt wurde dann würde ich das Gutachten sehr aufmerksam lesen und mir uU Gedanken machen ob es nicht vom Orthopäden auch noch anzufordern ist nicht das da was am Computer verändert wurde.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Februar 2023, 17:48:41und mir uU Gedanken machen ob es nicht vom Orthopäden auch noch anzufordern ist

Sofern der Orthopäde als Gutachter vom Rentenversicherungsträger beauftragt wurde, gibt es keine Möglichkeit, das Gutachten vom Orthopäden/Gutachter direkt zubekommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Sooo ....

dem Rententräger habe ich den Widerspruch (zur Fristwahrung) per Einwurf Einschreiben zukommen lassen. Mittlerweile haben wir auch das Gutachten des Orthopäden, der im Auftrag des Rententrägers meine Frau untersucht hat, bekommen ....

Das Gutachten hat viele Fehler ... Zum einen , wurde meine Frau nach Krankheiten in der Familie befragt.

Sie hatte angegeben, dass ICH Asthma und Diabetes Typ 2 hätte .... Das muss der Doc aber in den völlig falschen Hals bekommen haben. Denn in dem Gutachten steht drin " Frau ***** gibt an an Asthma und Diabestes Typ 2 zu leiden" 

Im späterem Verlauf wird sogar dazu geraten aufgrund der "Atemwegserkrankung" arbeiten die diese belasten könnten, zu unterlassen  :schock:  :wand:  :wand:  :wand:

Es stehen da noch mehr falsche Angaben drin, die aber nicht auschlaggebend sind.

Das für mich wichtigste aber ist, dass bei der Frage ob Arbeitsunfähigkeit besteht ein Nein angegeben ist !

Obwohl meine Frau seid Anfang 2020 durchgehend krank geschrieben ist !, was meiner Meinung nach doch auch aus den Unterlagen des Hausarztes hervorgehen müsste ! Denn diese hatte der Orthopäde auch angefordert

Der Doc hat meine Frau zwar oberflächlich Untersucht und auch ein Röntgenbild vom Fuß gemacht, ansonsten hat er sich aber in seinem Gutachten auf die Berichte der Ärzte und Kliniken berufen. Es wurden sogar einzelne Berichte 1:1 für das Gutachten Kopiert !

Diese Berichte hat aber der Rententräger auch schon angefordert ! In meinen Augen kann man sich mit dem Gutachten den Hintern abwischen ! :wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44steht drin " Frau ***** gibt an an Asthma und Diabestes Typ 2 zu leiden
Kann man ja leicht korrigieren, evtl. hat er es einfach nur falsch Verstanden.

Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44bei der Frage ob Arbeitsunfähigkeit besteht ein Nein angegeben ist
Könnte ja trotz der momentanen AU trotzdem möglich sein.
Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44Diese Berichte hat aber der Rententräger auch schon angefordert !
Eigentlich sollte von da auch das Gutachten kommen.
Im Bescheid sollte auch drin stehen inwieweit sie noch Arbeitsfähig ist und was, es für Einschränkungen gibt.

Hat die RV so was nicht zugesendet?

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 16:22:23Im Bescheid sollte auch drin stehen inwieweit sie noch Arbeitsfähig ist und was, es für Einschränkungen gibt.

Hat die RV so was nicht zugesendet?


Doch hat der Rententräger gemacht. Darum geht es ja .... Laut unserem Hausarzt der meine Frau nun seid 2020 durchgehend krank geschrieben hat, KANN meine Frau nicht mehr arbeiten. Z.b. kann meine Frau sich selbst in der Wohnung (je nach schmerzen) nur noch mit Gehhilfen bewegen.

Und dann soll sie noch bis zu 6 Stunden täglich einen Job ausüben !!!?

Den Haushalt übernehme ich zum sehr großen Teil. Das wurde sogar durch dem Arzt dem JC bestätigt...Meine Frau macht hier nur noch Arbeiten, die sie im Sitzen machen kann (Kartoffeln schälen z.B.) . Aber sie würde es nicht schaffen einen eventuellen Weg zur einem Job zu bewältigen....

Sie nimmt fast jeden Tag Starke Medikamente gegen die Schmerzen. Diese machen aber (leider) extrem Müde. Das steht auch so in den Berichten vom Hausarzt drin.

Ich habe daher so langsam das dumme Gefühl, als wenn die Berichten von unserem Hausarzt nicht angesehen wurden !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 20. Februar 2023, 16:45:27Den Haushalt übernehme ich zum sehr großen Teil.
Nicht so ganz mein Bereich, aber könnte sie da nicht eine Pflegestufe beantragen?

Wenn es so schlimm ist, macht Widerspruch schon Sinn, ob der HA dabei evtl. helfen könnte?

Aber die Ablehnung der EM Rente ist durchaus nicht unüblich.
Heutzutage bekommt man die erst, wenn man schon fast Tod ist :sad:

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 17:07:43Nicht so ganz mein Bereich, aber könnte sie da nicht eine Pflegestufe beantragen?


Dazu ist meine Frau "noch" nicht krank genug !!!  :wand:

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 17:07:43Wenn es so schlimm ist, macht Widerspruch schon Sinn, ob der HA dabei evtl. helfen könnte?

bei dem haben wir beide zusammen am Mittwoch einen Termin

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 17:07:43Aber die Ablehnung der EM Rente ist durchaus nicht unüblich.

Mag ja sein, aber man stellt so einen Antrag ja nicht aus spaß an der Freud. Fakt ist nun mal , dass meine Frau so wie es ihr momentan geht nicht dazu in der Lage ist einen Job auszuüben. Im Gegenteil es wird schlimmer anstatt besser  :nea:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44Das für mich wichtigste aber ist, dass bei der Frage ob Arbeitsunfähigkeit besteht ein Nein angegeben ist !
Mal von den offensichtlichen Mängeln des Gutachtens abgesehen: steht da tatsächlich "Arbeitsunfähigkeit"???
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 21. Februar 2023, 10:42:15steht da tatsächlich "Arbeitsunfähigkeit"???


Ja, es steht oben drüber "Besteht Arbeitsunfähigkeit?" ....Dann kann man da drunter nein oder ja ankreuzen, und wenn ja,  noch seid wann mit Tag, Monat, und Jahr.

Und ganz unten steht dann noch "Aufgrund welcher Erkrankung" ....


Und da hat der Doc wie gesagt nein angegeben ..... :schock:  :weisnich:  :scratch:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 20. Februar 2023, 19:40:51Dazu ist meine Frau "noch" nicht krank genug
Noch eine Möglichkeit, evtl. einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen?

Kann manchmal auch von Nutzen sein.

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Februar 2023, 16:33:37Noch eine Möglichkeit, evtl. einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen?

Meine Frau hat einen GDB von 30....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 17:06:02Meine Frau hat einen GDB von 30....

Schon länger (befristet oder unbefristet)? Dann könnte man ja auch einen Erhöhungsantrag stellen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"