Privatinsolvenz, Jobcenter. Jobsuche und ärztliche Gutachten

Begonnen von Emmi, 02. Februar 2023, 19:25:26

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Emmi

Guten Abend,
ich musste leider in die Privatinsolvenz gehen und mein Insolvenzverwalter verlang (bzw das Insolvenzgesetz verlangt es), dass man sich auf Jobs bewirbt und jede zumutbare Arbeit annimmt, um von dem Lohn einen Teil der Schulden oder Insolvenzkosten abzuzahlen.

Nun bin ich schon sehr lange arbeitslos und es gibt auch ärztliche Gutachten darüber, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Gutachten z.B. von dem berufsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit.
Seit ich arbeitslos geworden bin (wegen ständiger Erkrankung), bin ich auch seitdem (5 Jahre) krankgeschrieben.

Der Insolvenzverwalter meint nun, dass ich verpflichtet wäre zu arbeiten und wenn ich zu krank bin, dann muss ein neues Gutachten her, z.B. wieder von dem berufsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit und wenn er kein neues aktuelles Gutachten von mir virliegen hat, dann muss ich ir einen Job suchen, das wäre meine Mitwirkungspflicht im Insolvenzverfahren.

Ich habe dazu meine Arbeitsvermittlerin im Jobcenter kontaktiert, aber sie meint, ein neues Gutachten wäre nicht nötig, da sie dazu eine Veranlassung sieht, denn ich wäre schon so lange krankgeschrieben und wäre so oft im Krankenhsus gewesen und operiert worden, dass das ein Beweis genug wäre, dass ich tatsächlich krank bin.

So, und jetzt ? Wo soll ich denn ein neues ärztliches Gutachten her bekommen, wenn nicht von der Agentur für Arbeit ? Einen ärztlichen Gutachten kann ich schlecht beauftragen und die Kosten dafür zahlen.

Wsst Ihr einen Rat dazu ? Ich weiß nicht, wen ich sonst fragen soll.

mfG

Sophiagirl

Moin,

also bei mir muss ich es nicht machen, denn langen schon meine Erkrankungen damit ich nicht suchen muss.  :flag:  Scheint dann aber sehr unterschiedlich zu sein.

Liebe Grüße

Sylvergirl

Emmi

@Sylvergirl
mein Insolvenzverwalter( Wirtschaftsprüfer Anwalt)  ist mir sowieso suspekt, denn was der alles eingefordert hat an Unterlagen und Nachweise, da kommt mir so einiges komisch vor.

Sophiagirl

Stell doch mal anonymisiert ein? Dann kann ich es mal vergleichen.  :sehrgut:

Emmi

Zitat von: Sylvergirl am 02. Februar 2023, 19:51:23Stell doch mal anonymisiert ein? Dann kann ich es mal vergleichen.
Was soll ich denn hier einstellen ?
Die angeforderten Unterlagen ? Oder was meinst Du ?
Das wegen dem Job, hat er mir mündlich mitgeteilt.

Ich bin jetzt mal weg und komme morgen hier wieder rein. Schönen Abend noch

Sophiagirl

Zitat von: Emmi am 02. Februar 2023, 20:00:18Was soll ich denn hier einstellen ?
Die angeforderten Unterlagen ? Oder was meinst Du ?


Ja, genau. Ich habe alle Unterlagen und weiß auch noch genau, was ich einreichen musste. Kann man ja sonst mal vergleichen, ist ja nur ein Angebot. Wenn du sagst es ist so viel und komisch.

Emmi

@Sylvergirl
aber meine Unterlagen, die du hier einsehen willst, haben gar nichts mit meiner Frage hier zu tun.

Es ging mir hier um meinen Gesundheitszustand, einem neuen berufsmedizinischen Gutachten, was das Jobcenter aber nicht für nötig hält, der Insolvenzvverwalter aber haben will, weil ich arbeiten gehen soll (während meiner Wohlverhaltensphase).

MNur darauf brauche ich eine Antwort,

Sheherazade

Zitat von: Emmi am 02. Februar 2023, 20:00:18Das wegen dem Job, hat er mir mündlich mitgeteilt.

Dann tu doch einfach so als hättest du das gar nicht gehört.  :zwinker:
Er soll seinen Job machen und wenn er was will, soll er dir das schriftlich mitteilen. Ich sehe keine Rechtsgrundlage für seinen Wunsch nach einem neuen Gutachten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2023, 14:37:29Ich sehe keine Rechtsgrundlage für seinen Wunsch nach einem neuen Gutachten.
Soweit ich auswändig weiß sind es tatsächlich Mitwirkungspflichten.

Ich bin mir ohne Prüfung nicht sicher ob das möglich ist.
Aber der Inso-Verwalter kann doch ein amtsärztliches Gutachten in die Wege leiten.
Tut er das nicht wende dich doch einfach an das Inso-Gericht und erkläre was Sache ist. Dann wird wohl das Gericht (nicht sicher in dem Fall) ein GA anordnen.
Fragen kostet ja nichts und du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Ottokar

Zitat von: Emmi am 02. Februar 2023, 19:25:26Der Insolvenzverwalter meint nun, dass ich verpflichtet wäre zu arbeiten und wenn ich zu krank bin, dann muss ein neues Gutachten her, z.B. wieder von dem berufsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit und wenn er kein neues aktuelles Gutachten von mir virliegen hat, dann muss ich ir einen Job suchen, das wäre meine Mitwirkungspflicht im Insolvenzverfahren.
Das ist schlicht Blödsinn.

Soll doch der Insolvenzverwalter mal die rechtliche Grundlage aus InsO oder ZPO nennen, wonach die AfA oder DRV hier ein Gutachten zu erstellen hat.
Lt. § 287b InsO ,,obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen."
Auch die InsO stellt hier also auf die individuelle Zumutbarkeit ab.
Ist man krankgeschrieben UND krank, ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht nur unzumutbar, sie ist sogar de facto untersagt, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden, oder die Erkrankung gar zu verschlimmern, andere nicht zu gefährden etc.
Ist man arbeitsunfähig und der Arbeitgeber lässt einen dennoch arbeiten, so kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen. Das Gleiche gilt für den Kranken in Bezug zu seiner Krankenversicherung, wenn er dadurch weitere/höhere Behandlungskosten verursacht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

@ ottokar - was du schreibst rechtfertigt doch eine entsprechende Mitteilung an das Inso-Gericht. Wäre besser als eine mögliche Auseinandersetzung mit dem Inso-Verwalter oder dem JC.

Hinweis: Bei einem arbeitsfähigen Arbeitslosen genügen 2-3 Bewerbungen wöchentlich und er hat seine Erwerbsobliegenheit erfüllt, sofern entsprechende Stellen vorhanden sind - lt. BGH

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 07. Februar 2023, 19:16:42was du schreibst rechtfertigt doch eine entsprechende Mitteilung an das Inso-Gericht.
Das kann ich nicht beurteilen, denn ich weis nicht, ob es sich hier um mündliche Forderungen des Verwalters handelt, oder schriftliche.
Ist es mündlich erfolgt, kann man das ignorieren. Eine Info ans Gericht wäre imho sinnlos, da die Aussage nicht nachweisbar ist.
Handelt es sich jedoch um eine schriftliche Forderung, sollte man dazu unbedingt Stellung nehmen. Dazu muss man aber den konkreten Wortlaut kennen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2023, 08:31:53Handelt es sich jedoch um eine schriftliche Forderung
Nein.
Zitat von: Emmi am 02. Februar 2023, 20:00:18Das wegen dem Job, hat er mir mündlich mitgeteilt.
Leider mündlich wie fast üblich. Aber den Inso-Verwaler einfach ignorieren bringt sicher auch Ärger.