JC übernimmt zu hohe KdU, weil kein günstiger Wohnraum vorhanden?

Begonnen von lukas28, 07. Februar 2023, 15:22:10

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lukas28

Hey liebe Community.

Ich stehe gerade vor einem Problem. Wahrscheinlich etwas generelles, was viele von uns betrifft.

Ich wohne in einer Wohnung, die laut hiesigen Angemessenheitsgrenzen zu groß/ zu teuer ist. Bisher hatte ich die Diffenrenz immer aus dem Regelbedarf aufgebracht und damit lieber aus eigener Tasche draufgezahlt und anderswo Abstriche gemacht, als in einen sozialen Brennpunkt ziehen zu müssen. Durch die gestiegenen Lebensmittelpreise und eine Ankündigung meines Vermieters, die Nebenkostenvorrauszahlung anzuheben, komme ich jetzt aber in finanzielle Not, nicht mehr alle laufenden monatlichen Kosten zahlen zu können.

Durch die Umstellung auf Bürgergeld und die damit gestiegenen Mittel für den Regelbedarf würde ich eigentlich mit dem Geld hinkommen. Das eigentliche Problem liegt bei den Kosten für die Unterkunft. Sicher kennen das alle. Die übernommenen KdU sind einfach fern ab der realen Mieten und Nebenkosten.

Ich könnte sicher hier und da bei den übrigen laufenden Kosten noch den einen oder anderen 5€er sparen, aber das Einsparpotential ist gering und wird am Ende nicht reichen.

Angesprochen auf den Sachverhalt weist mich das Jobcenter ab, mit der Begründung, ich bin 2017 ohne Zustimmung umgezogen. Das ist zwar richtig, hilft mir aber nicht weiter in meiner jetzigen Situation. (kurz erklärt: Aus der Verkettung unglücklicher Umstände, Mißverständnisse, Fehlannahmen, Zeitdruck und mangelder Beratung bin ich damals in diese Lage geraten.)

--

Wie komme ich jetzt aus der Lage heraus?

Eine günstigere Wohnung muss her. Bei der Suche kommt es weniger auf die Quadratmeter an, als auf die tatsächlichen Kosten für Grundmiete und Nebenkosten.

Wenn ich nach Wohnungen suche, die den Angemessenheitsgrenzen entsprechen, finde ich eine handvoll Wohnungen, die mir allesamt nicht gefallen.

Ich werd mal etwas präziser.
Meine jetzige Wohnung ist 60m², 359€ kalt, 167€ NK (der Vermieter will die NK jetzt anziehen auf 276€)

Ich suche jetzt also nach Wohnungen die günstiger als meine Wohnung sind oder sogar den Angemessenheitsgrenzen entsprechen und finde in einer 600.000 Einwohner Stadt gerade mal 16 Wohnungen. Davon ist keine einzige im Rahmen der Angemessenheitsgrenze. Die günstigste Wohnung mit 40m² knapp über dem maximal angemessenen Kaltmietenkosten, aber wesentlich kleiner als meine jetzige Wohnung.

(In dem Zusammenhang frag ich mich, ob ich eine Wohnung annehmen muss, die unter den Angemessenheitsgrenzen liegt oder auch auf eine gewisse Größe, wie im Gesetz bestehen darf? Einmal umgezogen bekomme ich auch nie wieder so gute Konditionen, wie jetzt gerade, der Nachteil wäre dauerhaft. Umzugskosten kämen zusätzlich auf mich zu. etc. Gibt's bei der Größe eine Zumutbarkeitsgrenze nach Unten?)

Die anderen der 16 Wohnungen sind kalt zwischen nur 10€ bis gerade mal 60€ günstiger als meine jetzige Wohnung dafür aber auch alle deutlich kleiner. Das würde mir nur Nachteile bringen, bei relativ kleinen Einsparmöglichkeiten. Die Differenz der Kaltmiete könnte ich tatsächlich aus meinem Regelsatz aufbringen. Zudem würde eine solche kleine Wohnung auch bedeuten, dass es sich dann eher um eine 1Raumwohnung handelt und ich einen einzelnen größeren Raum beheizen muss, während ich jetzt in einer 2Raumwohnung nur einen, wahrscheinlich kleineren oder maximal gleichgroßen Raum beheizen muss.

Bei weiteren Suchen fällt mir dann auch auf, dass wegen der Umkreissuche manche Wohnungen zum Teil schon im Landkreis lagen. Das schränkt es weiter ein.

Da die Nachfrage für solche kleinen Wohnungen ohnehin größer ist als das Angebot, lasse ich gern Leuten mit ernstem Interesse den Vortritt.

--

Die Erkenntnis daraus: Im Grunde gibt es keine Wohnungen, die adäquat wären und einen Umzug rechtfertigen, weil ich dadurch Kosten einsparen könnte.

Wie bekomme ich jetzt das Jobcenter dazu, meiner Argumentation zu folgen und die Kosten deswegen zu übernehmen? Es bleibt ja keine andere Möglichkeit.

Muss ich das einklagen oder wie stelle ich diese Ansprüche dar?

Danke für Eure Tipps und Infos

Sheherazade

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 15:22:10Gibt's bei der Größe eine Zumutbarkeitsgrenze nach Unten?)

Nicht wirklich. Und 40 qm sind für einen Single durchaus zumutbar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lukas28

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2023, 15:36:35Nicht wirklich. Und 40 qm sind für einen Single durchaus zumutbar.

Das dachte ich mir fast und ist auch respektabel.

Trotzallem, was ist, wenn ich bei der Wohnung z.B. abgelehnt werden würde, weil eben jemand anderes schneller war? Oder was ja heut auch oft der Fall ist, Wohnungen kommen ziemlich kurzfristig auf den Markt, obwohl die ausziehenden Personen schon länger gekündigt haben. Dann ist meine Kündigungsfrist 3 Monate. Der neue Vermieter sagt vielleicht, ich brauche jetzt jemanden und trotz freier Wohnung, wird man dann nicht berücksichtigt.

Die Kernfrage ist ja, wie ist das Protokoll beim Jobcenter? Wie gehe ich jetzt vor? Stelle ich die Forderung und was ist bei einer Ablehnung? Wie gehe ich vor? Man liest ja immer, das JC muss die Kosten in reale Höhe übernehmen, wenn kein Wohnraum zur Verfügung steht.


Kopfbahnhof

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 15:50:39das JC muss die Kosten in reale Höhe übernehmen, wenn kein Wohnraum zur Verfügung steht.
Dein Problem könnte hier evtl. sein, dass du 2017 schon in eine zu teure Wohnung gezogen bist.
Damit greift das hier nicht.

Kann man nur mit dem JC versuchen, irgendeine Lösung zu finden.
Wird sicher genauso schwer wie eine Wohnung zu finden.
Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 15:22:10Gibt's bei der Größe eine Zumutbarkeitsgrenze nach Unten?
Eher nicht, hier gibt es z.B. Wohnungen mit 26 m² die sind für einen Single völlig in Ordnung.

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 15:50:39was ist bei einer Ablehnung?
Kann man schlecht voraus sehen, würde auf den Grund ankommen und wie viel über den dortigen KdU.

Hilft nicht weiter aber mit entsprechendem Pass spielen die Kosten oft, eine untergeordnete Rolle.

BigMama

Jetzt mal ne ein ganz praktischer Vorschlag. Such dir ne Arbeit bei der du mit dem Freibetrag die Mehrkosten decken kannst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

lukas28

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 15:22:10Angesprochen auf den Sachverhalt weist mich das Jobcenter ab, mit der Begründung, ich bin 2017 ohne Zustimmung umgezogen. Das ist zwar richtig, hilft mir aber nicht weiter in meiner jetzigen Situation.
Mal anders gefragt:
Wie oft hat dein JC seit 2017 die KdUH angepasst?
Wie hoch ist die aktuelle Angemessenheitsgrenze?
und zwar in Bruttokalt + max. HK?
und was musst du komplett bezahlen?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

lukas28

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2023, 18:22:10lukas28

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 15:22:10Angesprochen auf den Sachverhalt weist mich das Jobcenter ab, mit der Begründung, ich bin 2017 ohne Zustimmung umgezogen. Das ist zwar richtig, hilft mir aber nicht weiter in meiner jetzigen Situation.
Mal anders gefragt:
Wie oft hat dein JC seit 2017 die KdUH angepasst?
Wie hoch ist die aktuelle Angemessenheitsgrenze?
und zwar in Bruttokalt + max. HK?
und was musst du komplett bezahlen?

MfG FN

Der Regelsatz wurde jährlich angepasst.

KdU Anpassung, meinst du für mich persönlich oder die offizielle Angemessenheitsgrenze für alle?

Meinerseits weis ich es nicht. Das ging immer mal hoch und runter. Unverständlicherweise änderte sich die KdU im Zusammenhang mit meiner Meldung als Selbständiger geringfügig, obwohl ich in der EKS beim Gewinn die 600€/ 6 Monate nicht überschritten hatte. Ich müsste es mal genau nachschauen. Warum fragst du?

Bruttokaltmiete 345,79€
Heizkosten 55,84€
sind zusammen 401,63€

bisher war meine Miete kalt 359€ + NK 167€ = 526€
jetzt NK 276€ => 635€


Zitat von: BigMama am 07. Februar 2023, 18:10:01Jetzt mal ne ein ganz praktischer Vorschlag. Such dir ne Arbeit bei der du mit dem Freibetrag die Mehrkosten decken kannst.

Ganz praktisch aber nicht konstruktiv. Es geht ja um ein generelles Problem. um 240€ Mehrbedarf auszugleichen muss ich schon nen 450€ Job annehmen. Momentan arbeite ich auf eine Weiterbildung hin, die aber selbst auch noch eine Zeit in Anspruch nimmt. Danach finde ich hoffentlich einen Job. Das löst aber nicht mein Problem jetzt. Darum hilft mir dein Vorschlag nicht bei der Lösung meines Problems.

Fettnäpfchen

lukas28

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 18:40:53KdU Anpassung, meinst du für mich persönlich oder die offizielle Angemessenheitsgrenze für alle?
Natürlich beides! sonst kann man ja nicht überlegen was machbar ist.

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 18:40:53Meinerseits weis ich es nicht.
Wenn du nicht weißt wie oft die KdUH bei dir angepasst wurden dann bringt das hier nichts.
Da sollte sich ein RA darum kümmern der dann von dir das vorgelegt bekommen sollte was er braucht und verlangt. Ergo der Schriftverkehr vom/mit dem JC seit 2017 wenn es blöd läuft.
Ohne Wissen....... oder anders:
Netiquette
Zitat•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 18:40:53Bruttokaltmiete 345,79€
Heizkosten 55,84€
sind zusammen 401,63€
und was sind das für Daten? alte oder neue KdUH?

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 18:40:53Warum fragst du?
:scratch:  weil du eine Antwort willst? am besten eine mit der man etwas anfangen kann auch wenn sie vllt. nicht so ausfällt wie es gewünscht ist oder vllt. wie gehofft.

Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 18:40:53Der Regelsatz wurde jährlich angepasst.
das ist nicht gefragt gewesen wäre auch sogar in D unvorstellbar dass da beschissen wird.

MfG FN
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Fred

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2023, 15:36:35
Zitat von: lukas28 am 07. Februar 2023, 15:22:10Gibt's bei der Größe eine Zumutbarkeitsgrenze nach Unten?)

Nicht wirklich. Und 40 qm sind für einen Single durchaus zumutbar.

Bei den realitätsfernen Angemessenheitskriterien läuft's eher auf 30 oder gar 26qm raus. Wobei mein Eindruck ist, dass man kleine Wohnungen nur sehr schwer findet. Bei uns hier gibt es fast keine. Was dann - WG?

Das ist eine schier ausweglose Situation. Man könnte sagen eine Doppelbindung. Einerseits darf die Wohnung nicht zu groß sein, andererseits entscheidet aber sowieso der Preis bzw. die Miete, ob angemessen oder nicht. Wohlgemerkt eine Angemessenheit die fernab jeglicher Realität und extra kleingerechnet ist.

Stattdessen könnte das Jobcenter verlangen, dass man drei Vergleichswohnungen bringt und davon die günstigere nehmen muss. Voraussetzung natürlich, dass es überhaupt drei gibt...
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

lukas28


Entschuldige. Ich vergaß, dass ja auch die Angemessenheitsgrenzen von JC zu JC unterschiedlich sein können. Also ich kenne natürlich meine Einkünfte. Nur nicht aus dem Kopf. Und das spontan zusammen zu suchen, war mir vorhin grad nicht gelegen. Die Zahlen sind die neuen KdU im Bürgergeld. Die zahlen danach meine Miete.

Es geht aber auch nicht um eine allgemeine Überprüfung der Richtigkeit dieser Zahlen und eventueller Differenzen. Weil das, glaube ich, wird schon stimmen.

Mir ging es eher um die generelle Handhabe momentan im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen etc. und dem nicht vorhandensein einer erlösungbringenden günstigen Wohnung.

Das ich einen Anwalt fragen kann, weis ich auch. Nur damit verbunden sind ja wieder der Gang zum Gericht, Beratungsschein. Darum war der kürzeste und einfachste Weg erstmal in der Community zu fragen.

Im Zusammenhang damit habe ich vorhin folgende Artikel gefunden. Ich hoffe ich darf das hier posten.

https://www.l-iz.de/wirtschaft/verbraucher/2020/12/kdu-kosten-bilden-leipzigs-wohnungsmarkt-nicht-realistisch-ab-sozialgericht-leipzig-gibt-klaegerin-gegen-jobcenter-entscheidung-recht-362728

https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2020/02/Auch-die-neuen-Leipziger-Richtwerte-fuer-die-Kosten-der-Unterkunft-koennten-vor-Gericht-nicht-standhalten-315770

Ich schätze aber ein Gang zum Anwalt wird mir wohl nicht erspart bleiben. Weis jemand wie lange die sich Zeit nehmen bei so einem Erstberatungsgespräch? Ich habe nicht unbedingt Lust in ein Verfahren zu gehen.

Wolverine36

Der Witz an der ganzen sache ist doch das selbst kleine Wohnungen schon bald genauso teuer sind sind wie grosse.Ich habs vor etlichen Jahren mal selbst nach einer kleinen Wohnung gesucht weil die vom Sozialamt meinte ich muss als einzel Person eine 1 Zimmer Wohnung nehmen.Hatte da das erste mal Sozi Hilfe beantragt.
Sie war der meinung 30 quadratmeter würden reichen ich zu ihr und was mache ich mit meinen ganzen Möbeln Antwort wegwerfen.Allso bei mir im Ort sind die 1 Zimmer Wohnungen kann man sagen genauso teuer wie eine 2 Zimmer Wohnung mit 60 quadratmeter. :lachen: Und es waren gar keine frei wo ich hätte einziehen können.Bei einen Vermieter hatte ich mal gefragt der sagte die kleine Wohnung würde genauso teuer sein wie meine grosse und das zu der Zeit wo es mehr Wohnungen gab wie jetzt. :lol:
KDU von mir und Sohn der ist 20 :Ich 298,50€ er 298,50€ .Miete mit allem 597,00€ . Da er bald wieder zur Schule geht bekommt er wieder Halbwaisen Rente und Kindergeld.Das wird natürlich wieder angrechnet.

Fettnäpfchen

lukas28

Zitat von: lukas28 am 08. Februar 2023, 00:53:07Die Zahlen sind die neuen KdU im Bürgergeld. Die zahlen danach meine Miete.
aus welchem Jahr?

wobei sich das erübrigt wenn deine zwei Links aus Leipzig sind und du da wohnst ist eh alles klar
denn das kam sogar schon im TV das die absolut nicht stimmen und dann werden da auch noch falsche oder überhaupt keine Infos oder machbare Möglichkeiten aufgezeigt.
Da ist der Gang zum SG, zumindest wenn man zu seinem (kleinen) Anteil Recht zu kommen, vorprogrammiert.

Zitat von: lukas28 am 08. Februar 2023, 00:53:07Weil das, glaube ich, wird schon stimmen.
Glaubensfragen gehören in die Kirche  :mocking:

Zitat von: Wolverine36 am 08. Februar 2023, 00:59:59weil die vom Sozialamt meinte ich muss als einzel Person eine 1 Zimmer Wohnung nehmen.Hatte da das erste mal Sozi Hilfe beantragt.
Sie war der meinung 30 quadratmeter würden reichen ich zu ihr und was mache ich mit meinen ganzen Möbeln Antwort wegwerfen.
Gut das die Meinung von solchen Menschen nur eine Meinung ist und bleibt.
Sogar das Hessisches LSG sieht das anders:
Zitathttps://openjur.de/u/298742.html  Hessisches LSG · Urteil vom 12. März 2007 · Az. L 9 AS 260/06

"Die Untergrenze folgt hingegen daraus, dass nach Einschätzung des Senats eine Wohnung mit einer Wohnfläche von weniger als 35 m² für eine Person nicht zumutbar ist."
leider nicht für ganz D bindend.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Joscha8888

@lukas28:
Bitte beachten, ohne Angst hier zu bekommen, dass die Übernahme der Nebenkostenabrechnungen efolgen kann, sonst könnte Verlust der wohnung drohen.
Das war bei mir so, aufgrund weiterer schwerer Schicksalsschläge und daraus schwerer Erkrankungen ist die Wohnung verloren gegangen, der Vermieter bestand auf Räumung.

Kopfbahnhof

Zitat von: Joscha8888 am 08. Februar 2023, 18:53:45dass die Übernahme der Nebenkostenabrechnungen efolgen kann
Wenn es so ist, ist doch alles gut oder?


Solche sinnfreien Beiträge helfen ganz sicher weiter :nea: