WBA Kontoauszüge der letzten 14 Monate rechtens?

Begonnen von Rick, 03. Februar 2023, 14:58:55

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Rick

Hallo, und zwar. Ich habe vor ein paar Tagen einen WBA gestellt da meiner abgelaufen war. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, man möchte die Kontoauszüge der letzten 14 Monate haben! Mir geht es rein aus Prinzip. Ich habe nichts zu verbergen, ich frage mich nur, da ich die oftmals rechtswidrige Sammelwut der Jobcenter kenne, ob die einfach so Kontoauszüge der letzten 14 Monate verlangen dürfen, zumal sie in meinem Fall die Kontoauszüge von Sommer bis Herbst 2022 schon haben.

Kennt sich da ggf. jemand aus? Ich weiss 3 Monate sind rechtens, wohl auch 6 Monate, aber 14????! Im Schreiben steht keine Begründung warum dieser lange Zeitraum, nur die üblichen Textbausteine.


Hartzer Rolle

Wenn die seit Herbst eh vorliegen, weise das JC darauf hin. Wenn nicht auffindbar, an den Datenschutzbeauftragten wenden.
3 Monate sind Standard,  6 mit Begründung.

War der abgelaufene Bewilligungszeitraum über 6 oder 12 Monate?

OLD-MAN

Vielleicht handelt es sich ja auch nur um einen Schreibfehler?

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 03. Februar 2023, 14:58:55Ich habe vor ein paar Tagen einen WBA gestellt da meiner abgelaufen war. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, man möchte die Kontoauszüge der letzten 14 Monate haben!
Das Schreiben müsste man lesen können, evtl. mal anonymisiert einstellen.

Hast du beim WBA Kontoauszüge mit eingereicht?

Und es dürfen nur drei Monate verlangt werden!
Alles andere muss rechtssicher begründet sein. Denn nur bei Verdacht auf Leistungsmißbrauch darf mehr gefordert werden aber für so eine Datenerhebung gelten auch entsprechende Vorschriften.
Ratgeber Kontoauszüge

Daher kann es auch kein
Zitat von: OLD-MAN am 03. Februar 2023, 15:12:18Schreibfehler?
sein.

MfG FN
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Rick

Hallo, und danke euch für eure Antworten. Also das Schreiben ist so ein typisches Textbaustein Schreiben. Mit dem Einstellen bin ich nicht so bewandert, meine Tochter ist auch gerade nicht da, um mir dabei zu helfen. Auf dem Schreiben steht auch nur "Aufforderung zur Mitwirkung" und es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für mich Anspruch auf Leistungen besteht, beziehungsweise bestanden hat. Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt. - lückenlose und ungeschwächte Kontoauszüge vom 1.12.2021 bis 30.09.2022 (keine Umsatzübersicht)

Ich hatte bis Ende September meine Bewilligung. WBA dann wieder gestellt. Der ging jetzt bis ende Januar. Also 4 Monate. Bei meinen letzten WBA im September hatte ich Kontoauszüge der letzten 6 Monate schon eingereicht.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 03. Februar 2023, 15:43:42"Aufforderung zur Mitwirkung" und es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für mich Anspruch auf Leistungen besteht, beziehungsweise bestanden hat.
Das ist keine rechtliche Begründung für die Datenerhebung.
Daher könntest du wie unten im Muster reagieren! SOLLTEST wäre besser!
Widerspruch gegen eine unbegründete Datenerhebung

Zitat von: Rick am 03. Februar 2023, 15:43:42Ich hatte bis Ende September meine Bewilligung. WBA dann wieder gestellt. Der ging jetzt bis ende Januar. Also 4 Monate. Bei meinen letzten WBA im September hatte ich Kontoauszüge der letzten 6 Monate schon eingereicht.
das ist komplett falsch vom JC und von Dir.
6 Monate wenn man Aufstocker ist 12 Monate wenn man keiner Tätigkeit nachgeht und Kontoauszüge für Erst und Folgeanträge drei Monate. Auserdem gibt es ein Recht auf Schwärzung welches dir mitgeteilt werden muss.

Vllt mal eine Beschwerde über den SB andenken auch wenn die beim ersten mal nicht so viel bringen wird. s. Anhang

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Rick

Danke Fettnäpfchen. Ich werde es so machen. Ich wollte im Januar eine Beschäftigung nachgehen, das teilte ich dem Jobcenter im September gleich mit. Es stand aber nie etwas 100% fest und das wussten die auch. Ich habe mich auch gewundert, warum das Jobcenter gleich nur 4 Monate bewilligte, obwohl ja nie etwas zu 100% fest stand.

Aus meiner Anstellung ist dann nun doch nichts geworden und so musste ich eben wieder den WBA stellen. 12 Monate habe ich noch nie gehabt. Oftmals nicht mal 6 Monate.

Danke für den Link zum User Ottokar und den Anhang!

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 03. Februar 2023, 16:34:19Ich wollte im Januar eine Beschäftigung nachgehen, das teilte ich dem Jobcenter im September gleich mit.
Das macht man erst wenn man einen unterschriebenen AV in der Tasche hat ansonsten siehst du ja was dabei rauskommt.
Liegt aber am JC/SB weil falsch ist das passierte auf jeden Fall

Genauso wie dass:
Zitat von: Rick am 03. Februar 2023, 16:34:1912 Monate habe ich noch nie gehabt. Oftmals nicht mal 6 Monate.
Beides ist gegen bestehende gesetzliche Regelungen.
Sollte man sich nicht gefallen lassen sonst tanzen die einem nur auf der Nase rum weil es (ja ohne Gegenwehr) geht.

MfG FN
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Rick

Ja, dumm von mir und von denen. Mache ich so auch nie wieder. Und das mit den Kontoauszügen wusste ich auch nicht. Da sieht man wie die einen auf der Nase rum tanzen, wenn man so unwissend ist. Da bin ich jetzt schlauer. Ich habe den Brief soweit fertig und bringe ihn an Montag zum Mobcenter. Wenn ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit reinlege, geht das doch in Ordnung oder? Das dürfen sie ja verlangen. Nur nicht über 3 Monate ohne richtige Begründung.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 04. Februar 2023, 14:45:45Wenn ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit reinlege, geht das doch in Ordnung oder? Das dürfen sie ja verlangen. Nur nicht über 3 Monate ohne richtige Begründung.
Genau

und da die sich bestimmt daran halten hast du deine Ruhe, oder auch nicht. Rate mal.

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superMeier

Ich nehme an, du hast deine Kontoauszüge letztes Jahr für den WBA auch schon eingereicht?

Dann wären diese 14 Monate insofern ja schon unlogisch, als dass diese die Kontoauszüge vom letzten Jahr bereits schon haben. Also wenn dann würden max. 12 Monate Sinn machen, aber auch das wäre schön extrem ungewöhnlich.

Ich würde auch mal empfehlen, nach dem Grund für diese Forderung zu fragen.

Rick

Zitat von: superMeier am 06. Februar 2023, 14:13:51Ich nehme an, du hast deine Kontoauszüge letztes Jahr für den WBA auch schon eingereicht?

Dann wären diese 14 Monate insofern ja schon unlogisch, als dass diese die Kontoauszüge vom letzten Jahr bereits schon haben. Also wenn dann würden max. 12 Monate Sinn machen, aber auch das wäre schön extrem ungewöhnlich.

Ich würde auch mal empfehlen, nach dem Grund für diese Forderung zu fragen.

Ja, habe ich. Von den letzten 6 Monaten, was auch nicht richtig war. Das wusste ich aber nicht. Werde jetzt nie mehr als 3 Monate einreichen. Wenn sie mehr haben wollen, dann sollen die mir das begründen! Eine Antwort habe ich aber bis heute nicht bekommen, aber das Geld ist zumindest wieder drauf. Hoffentlich klappt jetzt noch mein neuer Job ab März und dann bin ich die hoffentlich wieder los!

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 10. Februar 2023, 13:14:43Hoffentlich klappt jetzt noch mein neuer Job ab März und dann bin ich die hoffentlich wieder los!
Daumen drück!

MfG FN
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