Mietbescheinigung Grundsicherung

Begonnen von Pollyyy, 09. Februar 2023, 11:20:00

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Pollyyy

Hallo Zusammen,

ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.
Und zwar werde ich in Kürze die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und muss jetzt Grundsicherung beantragen.
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Mietbescheinigung bei meinem Vermieter einzuholen. Dies möchte ich aber unter keinen Umständen, weil ich nicht möchte, dass er von meiner Situation erfährt.
Ich habe im Internet ein Gerichtsurteil gefunden, das besagt:

Nach § 60 SGB I muss, wer Sozialleistungen beantragt, zwar alle erheblichen Tatsachen wie Höhe der Miete, der Heizkosten und der Vorauszahlung der Betriebskosten angeben. Man spricht hier von der ,,Mitwirkungspflicht" der Leistungsberechtigten.

Eine Auskunft des Vermieters selbst ist aber nicht vorgesehen. Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber müssen Sie Ihrem Vermieter nicht mitteilen. Keinesfalls darf die Behörde die Bitte um Angaben direkt an den Vermieter richten.

https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/

Hier wird nur vom Jobcenter gesprochen aber das müsste doch auch für das Sozialamt gelten oder?
Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt und kann mir helfen, wie ich jetzt weiter vorgehe?
Aktuell erhalte ich Alg2 und musste dort noch nie eine Mietbescheinigung einreichen. Der Mietvertrag hat immer ausgereicht.

Ich hatte mich auch schon mit der Sozialberatung der Caritas in Verbindung gesetzt,die meinten, die Ämter dürften das. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man wirklich dazu verpflichtet ist, seinem Vermieter davon zu erzählen.

Über ein paar Tipps und Ratschläge würde ich mich wirklich sehr freuen.  :smile:

Lina


@Pollyyy

Zitat:

"ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.
Und zwar werde ich in Kürze die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und muss jetzt Grundsicherung beantragen.
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Mietbescheinigung bei meinem Vermieter einzuholen. Dies möchte ich aber unter keinen Umständen, weil ich nicht möchte, dass er von meiner Situation erfährt."

Warum möchtest Du, dass Dein Vermieter nicht erfährt, dass Du Leistungen beantragen möchtest und dafür Informationen von dem benötigst? Nur weil es Dir unangenehm ist oder befürchtest Du negative Konsequenzen von Seiten des Vermieters?


Mache es Dir einfach und denke nur daran was Du brauchst. Lasse Dir die Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen und schnellstmöglich wieder aushändigen. Der soll sich gefälligst beeilen.




Ratlos

@ pollyyy - Das BSG hat unter Az: B 14 AS 65/11 entschieden, dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Du kannst dich problemlos weigern und musst dich nicht vor deinem VM outen.
Falls das JC dich dann sanktioniert, mache Widerspruch und und Klage ggf. bei ablehnenden Widerspruchsbescheid.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

@ Sheherazade - danke für Korrektur. Aber hilfreich für TE ist es nicht :sad:

Pollyyy

Vielen Dank für eure Antworten. Aber gilt denn das Gleiche auch für das Sozialamt? Oder nur für das Jobcenter? Das ist mir eben nicht klar. 🤔

Ratlos

Bin bestimmt kein Sozialexperte aber beides ist Grundsicherung, das JC so wie das Grusiamt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der dein VM verpflichtet wäre, dir eine Mietbescheinigung auszustellen.
Damit ist die Beibringung einer solchen Bescheinigung offensichtlich unmöglich womit nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht hierzu besteht.

Lina

Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 14:07:01Bin bestimmt kein Sozialexperte aber beides ist Grundsicherung, das JC so wie das Grusiamt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der dein VM verpflichtet wäre, dir eine Mietbescheinigung auszustellen.
Damit ist die Beibringung einer solchen Bescheinigung offensichtlich unmöglich womit nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht hierzu besteht.

Bist Du Dir da ganz sicher? Hast Du die Erfahrung gemacht?

Ratlos

Habe einen Bericht über H 4 gefunden.
Hartz IV: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung

JA ich kann auch aus Erfahrung berichten. Das Grusiamt bei uns hat auch von einem LB eine Mietbescheinigung gefordert die dieser abgelehnt hat.
Keine amtliche Reaktion darauf.

Lina


@Ratlos


"Habe einen Bericht über H 4 gefunden.
Hartz IV: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig"

Aber das JC macht das immer noch obwohl es rechtswidrig ist.

Ich mußte auch so eine Bescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen. Erst habe ich mich dagegen gewehrt weil ich mich nicht outen wollte. Der Vermieter hat den Bogen sofort ausgefüllt, ohne Probleme. So habe auch ich alle Infos über die Wohnung und das Haus bekommen. Das nützt mir beim Auszug.

Ratlos

Zitat von: Lina am 09. Februar 2023, 15:08:45Aber das JC macht das immer noch obwohl es rechtswidrig ist.
Würden die immer rechtskonform handeln wären Widerspruchsstellen unnötig und die Sozialgerichte wesentlich entlastet.  :smile:

Hartzer Rolle

Als Alternative zur Mietbescheinigung kann (egal ob SGB II oder XII) das letzte Mieterhöhungsschreiben und die letzte Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden.
Die Mietbescheinigung dient der Ermittlung der aktuellen Werte, da die Mietverträge ja nicht angepasst werden und jahrealt sind.
Wenn man nicht über den Vermieter will, s.o.

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 13:55:18@ Sheherazade - danke für Korrektur. Aber hilfreich für TE ist es nicht :sad:


Ja, genauso wenig wie Antworten am Thema vorbei.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lina

Das JC wollte auch Infos zum Baujahr des Hauses, alle Vorbesitzer, was wann modernisiert wurde, Einbauten in der Wohnung. Wie alt der Fußbelag, die Wanne usw. ist. Die Infos nutzen mir auch, die Fragerei hat das JC für mich übernommen. In Nachhinein ist das ein Vorteil für mich.


Ratlos