Mietbescheinigung Grundsicherung

Begonnen von Pollyyy, 09. Februar 2023, 11:20:00

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Lina

Was die Leistungen zum Lebensunterhalt betrifft, sind Sozialamt und Jobcenter doch identisch, der wesentliche Unterschied ist doch, dass die Jobcenter sanktionieren können und in Maßnahmen vermitteln. Kontrolle, ob Leistungsmissbrauch besteht, findet doch bei beiden Ämtern statt.

Gibt es noch andere Unterschiede?

Pollyyy

Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe. :smile:
Ich hab im Netzt jetzt auch noch einige Artikel, ein Gerichtsurteil und eine Stellungnahme vom Bundesbeauftragten für Datenschutz gefunden und es ist definitiv rechtswidrig eine Mietbescheinigung zu verlangen.
Jetzt reiche ich alle Unterlagen ohne Mietbescheinigung ein und lass mich überraschen, ob es problemlos akzeptiert wird. Wenn nicht, wird Widerspruch eingelegt.

PaulHilft

Ich meine, dass die Behörden angefangen haben, ihren Briefkopf mit Logo zu entfernen. Also es gibt ein Schreiben mit einer Allgemeinen Meldebescheinungugn. So dass nicht sofort ersichtlich wird, das es vom JobCenter kommt.

Ratlos

Zitat von: Pollyyy am 10. Februar 2023, 18:28:16ein Gerichtsurteil und eine Stellungnahme vom Bundesbeauftragten
Lade doch bitte beides anonymisiert hier hoch. Nicht jedes Urteil muss greifen!

Lina

Zitat von: Pollyyy am 10. Februar 2023, 18:28:16Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe. :smile:
Ich hab im Netzt jetzt auch noch einige Artikel, ein Gerichtsurteil und eine Stellungnahme vom Bundesbeauftragten für Datenschutz gefunden und es ist definitiv rechtswidrig eine Mietbescheinigung zu verlangen.
Jetzt reiche ich alle Unterlagen ohne Mietbescheinigung ein und lass mich überraschen, ob es problemlos akzeptiert wird. Wenn nicht, wird Widerspruch eingelegt.


Es wäre interessant zu wissen, ob das JC Deinen Widerspruch gegen diese Mietbescheinigung akzeptiert, oder Du noch vor das Sozialgericht gehen mußte, um dagegen zu klagen.


Ratlos

Zitat von: Lina am 12. Februar 2023, 12:53:01ob das JC Deinen Widerspruch gegen diese Mietbescheinigung akzeptiert, oder Du noch vor das Sozialgericht gehen mußte, um dagegen zu klagen.
Um eine evtl. notwendige Klage vermeiden zu können hätte ich gern das Urteil und die Stellungnahme des Datenschützers gesehen

Lina

#21


Frage:

Es wäre interessant zu wissen, ob das Sozialamt das einfach so akzeptiert oder gar nicht bemerkt, dass die Mietbescheinigung fehlt.
Bitte schreib doch dann mal, ob es geklappt hat.

Andererseits,
Irgendwann weiß Dein Vermieter und die Nachbarn sowieso von was Du lebst.  :sad:

BigMama

Zitat von: PaulHilft am 12. Februar 2023, 04:31:51Also es gibt ein Schreiben mit einer Allgemeinen Meldebescheinungugn.
Es geht hier nicht um einen Meldebescheinigung sondern eine Mieterbescheinigung. Du solltest dir angewöhnen die korrekten Begriffe zu verwenden um keine Verwirrung bei Hilfesuchenden zu verursachen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

PaulHilft

Eventuell hat die Wortkorrektur da was gemacht. Ich werde in Zukunft selber nochmal nachschauen.

Ich meine ebenfalls die Mieterbescheinigung. Ich kenne viele Behörden die einfach ihr Logo weggelassen haben. Also ganz allgemein nach den Angaben fragen. Nun outet man denjenigen nicht ob der beim Sozialamt, der Wohngeldstelle oder dem JobCenter ist.

Lina

Demnächst ist es so weit, dann steht es im Personalausweis.

Ausgemustert weil nicht zu Gebrauchen

Pollyyy

Bei mir geht es nicht um das Jobcenter sondern um das Sozialamt. Aber was für das Jobcenter gilt, sollte ja auch für das Sozialamt gelten.
Ich berichte nochmal, ob mein Antrag genehmigt wurde.

Aktuell bekomme ich Leistungen vom Jobcenter und dort hat niemand eine Mietbescheinigung von mir verlangt. Die Miete wurde Anhand von meinem Mietvertrag berechnet, woran man sieht, dass eine Mietbescheinigung nicht notwendig ist.

Das sind die Links über das Gerichtsurteil bezüglich dem Recht auf Sozialgeheimnis und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz.

https://openjur.de/u/562018.html

https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-ratgeber/verletzungen-des-sozialdatenschutz-beim-jobcenter-maerkischer-kreis_a538664

https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/

Ratlos

Dass keine Mietbescheinigung erforderlich ist, ist ja klar.
Also sende deine Unterlagen ohne eine solche Bescheinigung.
Besteht das Sozialamt dennoch darauf brauchst du doch nur den Text des BSG abzuschreiben und per Einschreiben dem Amt schicken.
Das JC Märkischer Kreis ist sowieso ein "ganz besonderes" JC.

Fettnäpfchen

Pollyyy

Zitat von: Ratlos am 14. Februar 2023, 09:26:53Das JC Märkischer Kreis ist sowieso ein "ganz besonderes" JC.
Pollyyy da könnte dieser
User UW (über die Mitgliedersuche zu finden)
für dich interessant sein und uU interessiert ihn dein Thema.

MfG FN
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Ratlos

Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 13:32:31@ pollyyy - Das BSG hat unter Az: B 14 AS 65/11 entschieden, dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Du kannst dich problemlos weigern und musst dich nicht vor deinem VM outen.
Lese doch erst einmal das BSG-Urteil vollständig durch bevor die Diskussion endlos wird.
Wozu sonst wird das Urteil hier zitiert.
Das ist eine höchstrichterliche Entscheidung gegen die das Amt nicht ankommt.

Pollyyy

Falls es noch für jemanden in der Zukunft interessant sein sollte... Ich hatte keinerlei Probleme, dass ich die Mietbescheinigung nicht von meinem Vermieter ausfüllen lassen habe. Es wurde vom Sozialamt ohne Diskussion akzeptiert.

Viele Grüße