Aufforderung zu Mitwirkung Anlage VM , Vermieterbescheinigung

Begonnen von Tristan2023, 14. Februar 2023, 09:07:24

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Tristan2023

Hallo , ich grüße euch alle . Ich habe einen Weiterbewilligungsantrag abgegeben und nun bekomme ich ein aufforderung zur mitwirkungs schreiben zugesendet  .
in den Schreiben steht Folgende Unterlagen /angaben werden hierzu noch benötigt
- Anlage VM
- aktuelle Vermieterbescheinigung
Sowas habe ich noch nie bekommen ? und weiss gar nicht was ich das jetzt eintragen soll ?? Vermögen ist bei mir nix da evtl. 100 eu auf den konto .
was soll ich da reinschreiben ? danke
 

Ratlos

Lese zur Mietbescheinigung mal die Beiträge in Rubrik
"Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen" - dort Beiträge unter "Mietbescheinigung Grundsicherung"

Tristan2023

moin , also ich lese daraus das eine V.bescheinigung verweigert werden kann ? und zur anlage VM soll ich einfach alles durchstreichen und reinschreiben aktueller kontostand 100eu oder muss da alles ausgefüllt sein ?

Fettnäpfchen

Tristan2023

Zitat von: Tristan2023 am 14. Februar 2023, 10:11:12und zur anlage VM soll ich einfach alles durchstreichen und reinschreiben aktueller kontostand 100eu oder muss da alles ausgefüllt sein ?
Die musst du schon komplett ausfüllen was nicht passt kannst du streichen.

Zitat von: Tristan2023 am 14. Februar 2023, 09:07:24- aktuelle Vermieterbescheinigung
Hast du beim Erstantrag keinen MV oder die Mietbescheinigung abgegeben?

MfG FN
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JensM1

Anlage VM wird erstmalig für alle Leistungsbezieher verlangt, die ab 01.03.2020 im Leistungsbezug sind. Vom 01.03.2020 bis 31.12.22 waren Vermögensprüfungen ausgesetzt (vereinfachtes Verfahren § 67 SGB II). Falls das auf dich zutrifft, vermute ich da die Ursache.

Vermieter Bescheinigung kann man nur raten. Angemessenheitsprüfung KdU war in dem Zeitraum auch ausgesetzt, auf Druck der CDU/CSU und glaube FDP muss jetzt zumindest die Angemessenheit der Heizkosten geprüft werden, evtl waren die vorher nicht getrennt ausgewiesen. Oder deine Angaben im WBA zu den KdU passen nicht zu den nach Aktenlage bekannten Höhen. Anforderungen müssen begründet werden, aber das scheint hier wie so oft nicht erfolgt zu sein.

Tristan2023

MV wurde beim Erstantrag vor 3 jahren ca vorgelegt . was soll ich zu Vermieter Bescheinigung ausfüllen das kann doch nur der Vermieter ?? und den sehe ich kaum .

Hartzer Rolle

Hat sich in den drei Jahren etwas verändert? Kaltmiete oder Nebenkosten?

Wenn nein, weise auf den Mietvertrag hin.

Wenn ja, reiche geeignete Nachweise,  Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhungsschreiben ein.

Die Karrenzzeit hat im Januar neu begonnen und jetzt wird geprüft,  wer unangemessene Kosten der Unterkunft hat.

Tristan2023

hat sich nix geändert , wie soll ich das mit der VB am besten formulieren ?


Lockenstab

Zitat von: Tristan2023 am 17. Februar 2023, 19:03:31hat sich nix geändert , wie soll ich das mit der VB am besten formulieren ?


Wenn Du die Vorlage verwendest, müsstest du ein Nein ankreuzen können bei der Frage ob sich was geändert hat. Wenn Du nen "Zweizeiler" selber schreibst, dann einfach "Kosten der Unterkunfthaben sich nicht geändert, Mietvertag liegt vor." oder statt Mietvertrag liegt vor kannste auch ... Mitvertrag wurde bei Antragstellung eingereicht. so kannste das auch ind er Vorlage reinschreibe wenn Du ganz sicher gehen willst.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Ratlos

Zitat von: JensM1 am 15. Februar 2023, 19:48:14Vermieter Bescheinigung kann man nur raten.
Da gibt es nichts zu raten. Das ist lange entschieden.
Wozu werden Urteile hier zitiert wenns sie keiner liest?
Zitat von: Tristan2023 am 14. Februar 2023, 10:11:12moin , also ich lese daraus das eine V.bescheinigung verweigert werden kann ?
Richtig!
Das BSG hat unter Az: B 14 AS 65/11 entschieden, dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Du kannst dich problemlos weigern und musst dich nicht vor deinem VM outen.
An dieser höchstrichterlichen Entscheidung kommt kein SB und kein Amt dran vorbei