Jobcenter möchte mir eine Kind unterjubeln

Begonnen von hansstramm, 14. Februar 2023, 18:43:51

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Ottokar

Hast du hier bereits einen Anwalt hinzugezogen? Dann sollte der beides (vorläufige Bewilligung und EA beim SG) umgehend machen.
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hansstramm

Hab zwar immer noch keine Post vom JC, glücklicherweise wurde aber vom neuen JC am 1.3.2023 Geld überwiesen.
Muss wohl was richtig gemacht haben.

Ich warte mal noch ab, mit dem Einschalten eines Anwalts.

Mfg

Ottokar

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hansstramm

@Ottokar:
Meine Mama hat auch einen Bewilligungsbescheid erhalten.
Ob das alles so stimmt mit Nachzahlung weiß ich nicht.
Wäre nett, wenn da mal jemand drüber schauen könnte.
Die Bescheide sind im Anhang.

Mfg


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Warum wurde ab 16.12.2022 bewilligt? Ist das der Tag, an dem du dort eingezogen bist?

Inhaltlich sind die ALG II Bescheide imho korrekt.
Ob die Zahlen der Unterkunftskosten stimmen, musst du prüfen: jeweils gesamt KM 430€, HK 150€, NK 164€, wurden jeweils hälftig berücksichtigt.
Ob hier Mehrbedarfe "vergessen" wurden, kann ich anhand der im Thema genannten Daten nicht beurteilen.

Hinweis zur Rente
Maßgeblich ist der Zahlbetrag, der kann sich im laufenden Jahr wegen Veränderungen bei den Beiträgen zur KV und PV ändern, was dann aus dem Kontoauszug hervor geht (einen neuen Rentenbescheid gibts da nicht). In dem Fall liegt dann eine Änderung vor, die das JC zu berücksichtigen hat, nachzuweisen mittels Kontoauszug.
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Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 14. März 2023, 10:21:48Warum wurde ab 16.12.2022 bewilligt? Ist das der Tag, an dem du dort eingezogen bist?

Laut diesem Thread haben "offiziell" beide Mitte Dezember die 2-Raumwohnung bezogen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"