Beratungstermin trotz Vollzeitarbeit

Begonnen von Fred, 18. Februar 2023, 11:15:10

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Fred

Ich habe einen Beratungstermin erhalten. Allerdings zu einem Tag und Uhrzeit an denen ich arbeiten muss.

Bin ich verpflichtet trotz Vollzeitarbeit an Beratungsterminen teilzunehmen, die zu Uhrzeiten stattfinden, wo ich arbeiten muss?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Quinky

einfache Antwort:

NEIN!

Allerdings trotzdem Ablehnung an das Jobcenter, Begründung: Termin liegt während der Arbeitszeit

Anmerkung:
Die Jobcenter-MA sind verpflichtet auf Arbeitszeiten Rücksicht zu nehmen, da sonst der Arbeitsplatz gefährdet sein könnte!

Ernie

Sheherazade

Zitat von: Quinky am 18. Februar 2023, 11:18:58Allerdings trotzdem Ablehnung an das Jobcenter, Begründung: Termin liegt während der Arbeitszeit

Und damit nicht noch mehr "ungünstige" Einladungstermine eintrudeln, einfach noch die möglichen Wochentage und Uhrzeiten (von bis) angeben bzw. Alternativtermine vorschlagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary

Es gibt eine Ausnahme, wenn deine Arbeit gefördert wird, dann muss dich der Arbeitgeber Freistellen zu Beratungen, dies wäre dann aber Arbeitszeit und somit bezahlt. Sofern es nicht gefördert wird und Termine kein Bestandteil sind, dann hast du einen wichtigen Grund nicht zu erscheinen.