Ausbildungsplatz gefunden, dem JC mitteilen?

Begonnen von Löwenmähne, 22. Februar 2023, 21:46:43

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Löwenmähne

Ich habe zum Glück eine Ausbildung für dieses Jahr gefunden.
Zurzeit scheint mich das JC für eine ganze Weile in Ruhe zu lassen, nach meinen letzten Berufsberatungs- und Selbstständigenberatungsgesprechen.
Ich will ungerne wieder die Aufmerksamkeit auf mich lenken indem ich das JC von der Ausbildungsstelle informiere.
Ist man überhaupt dazu verpflichtet dies mitzuteilen bzw. könnte ich mir damit zumindest Zeit lassen?
Schließlich spielt es für das JC erstmal keine Rolle für diesen Bezugszeitraum.

Hary

Zitat von: Löwenmähne am 22. Februar 2023, 21:46:43Ist man überhaupt dazu verpflichtet dies mitzuteilen bzw. könnte ich mir damit zumindest Zeit lassen?
Schließlich spielt es für das JC erstmal keine Rolle für diesen Bezugszeitraum.

Du bist verpflichtet solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen, welcher Zeitraum nun unverzüglich ist, darüber kann man natürlich streiten. Aber du solltest es zeitnahe erledigen und mitteilen dass du ab Zeitpunkt x eine Ausbildung antreten wirst.

Auch wenn es für die Leistung erst einmal keine Auswirkungen hat, so ist es doch relevant. Vermutlich wird man dich auch eher in Ruhe lassen, wenn sie wissen dass du dann ohnehin erst einmal nicht mehr zur Verfügung stehst.

Fettnäpfchen

Löwenmähne

Zitat von: Löwenmähne am 22. Februar 2023, 21:46:43Ich habe zum Glück eine Ausbildung für dieses Jahr gefunden.
an wann ist da die wichtigste Frage?
und Gratuliere!

Zitat von: Hary am 23. Februar 2023, 01:27:09Auch wenn es für die Leistung erst einmal keine Auswirkungen hat, so ist es doch relevant. Vermutlich wird man dich auch eher in Ruhe lassen, wenn sie wissen dass du dann ohnehin erst einmal nicht mehr zur Verfügung stehst.
oder sie tritzen dich erst recht weil sie es einfach können (und wollen)
und relevant ist es erst wenn alle Papiere unterschrieben sind und dann reicht die Meldung immer noch wenn du sie kurz vor Lehrantritt bekannt gibst.
Ansonsten kann es durchaus passieren das du eine zu frühe Leistungseinstellung bekommst,
oder du wegen unbekannter Möglichkeiten (wie Unfall etc.) die Lehre gar nicht zur ausgemachten Zeit antreten kannst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Hast du bereits einen Vertrag der von beiden Seiten unterschrieben wurde?

Löwenmähne

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2023, 14:39:07an wann ist da die wichtigste Frage?
und Gratuliere!

Danke, ab dem 01.08.23

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2023, 14:39:07oder sie tritzen dich erst recht weil sie es einfach können (und wollen)
und relevant ist es erst wenn alle Papiere unterschrieben sind und dann reicht die Meldung immer noch wenn du sie kurz vor Lehrantritt bekannt gibst.
Ansonsten kann es durchaus passieren das du eine zu frühe Leistungseinstellung bekommst,
oder du wegen unbekannter Möglichkeiten (wie Unfall etc.) die Lehre gar nicht zur ausgemachten Zeit antreten kannst.
Zitat von: Hary am 23. Februar 2023, 17:03:12Hast du bereits einen Vertrag der von beiden Seiten unterschrieben wurde?
Das ist auch meine Befürchtung.
Seit vorgestern ist von beiden Seiten alles unterschrieben, nur noch postalisch auf dem Weg zum Betrieb.
Ich hoffe nur das gibt dann rückläufig kein böses Nachspiel, wenn ich davon zum Beispiel im September berichte. Eventuell könnte ich es auch bei der Nächsten Einladung als Ergebnis meines Bewerbungsbemühens vorlegen :grins:

Sheherazade

Zitat von: Löwenmähne am 24. Februar 2023, 09:18:56Eventuell könnte ich es auch bei der Nächsten Einladung als Ergebnis meines Bewerbungsbemühens vorlegen

Wäre sinnvoll, dann brauchst du wenigstens keine weiteren Bewerbungen mehr schreiben - ausser vielleicht auf vorübergehende Jobs bis zum Ausbildungsbeginn.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary

Zitat von: Löwenmähne am 24. Februar 2023, 09:18:56Nächsten Einladung als Ergebnis meines Bewerbungsbemühens vorlegen
Finde ich auch eine gute Idee. Theoretisch ist dann für dich erst einmal Ruhe. Eine Maßnahme könnte man dann nicht mehr begründen. Wichtig ist nur dass du nicht bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und dies deine Erstausbildung ist.

Trotzdem wirst du dich wohl weiter bewerben müssen für den Zeitraum bis zum Start der Ausbildung, aber dass ist eher theoretisch. Wenn du in die Bewerbung gleich reinschreibst dass du ab X eine Ausbildung zum Y machst, dann wird dich keiner mal ein paar Wochen einstellen.

Fettnäpfchen

Löwenmähne

Zitat von: Löwenmähne am 24. Februar 2023, 09:18:56Ich hoffe nur das gibt dann rückläufig kein böses Nachspiel, wenn ich davon zum Beispiel im September berichte.
Zitat von: Löwenmähne am 24. Februar 2023, 09:18:56Danke, ab dem 01.08.23
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2023, 14:39:07oder du wegen unbekannter Möglichkeiten (wie Unfall etc.) die Lehre gar nicht zur ausgemachten Zeit antreten kannst.
Ich weiß was ich machen würde hab es ja geschrieben
Entscheiden musst du selber.

Ein schönes WE
FN
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Löwenmähne

Zitat von: Löwenmähne am 24. Februar 2023, 09:18:56Ich hoffe nur das gibt dann rückläufig kein böses Nachspiel, wenn ich davon zum Beispiel im September berichte.
Meinte hier natürlich Juli, nur mal als Korrektur.

Danke allen für die Tipps, dann weiß ich erstmal bescheid :)