Bürgergeld: Ukrainer erhalten bis zu 40% mehr Unterkunftskosten als Deutsche

Begonnen von Ottokar, 10. März 2023, 14:51:32

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Ottokar

Bürgergeld: Ukrainer erhalten bis zu 40% mehr Unterkunftskosten als Deutsche

Unter anderem in Berlin haben Ukrainer beim Bürgergeld Anspruch auf bis zu 40% mehr Unterkunftskosten als Deutsche, darauf weist die Senatsverwaltung unter "Übernahme von Miet- und Heizkosten – Informationen für Ukraine-Geflüchtete" ausdrücklich hin.
Das sieht dann so aus:
- wer erstmals in Deutschland eine Wohnung anmietet, darf die angemessene Bruttokaltmiete um 20% überschreiten,
- ist eine Person alleinerziehend, schwanger, über 60 Jahre alt, pflegebedürftig, krank oder behindert, oder hat Aussicht auf ein Erwerbseinkommen, darf die angemessene Bruttokaltmiete um weitere 10% überschritten werden,
- handelt es sich um eine Sozialwohnung, darf die angemessene Bruttokaltmiete um weitere 10% überschritten werden,
- bei chronischer Erkrankung, oder ab fünf Personen sind weitere Überschreitungen zulässig.

Auch in anderen Kommunen soll es derartige Sonderregelungen für Migranten geben, die jedoch häufig nicht öffentlich gemacht werden, stattdessen sogar deren Existenz bestritten wird.
Uns liegen mittlerweile aus mehreren Bundesländern Berichte von Wohnungssuchenden Bürgergeldbeziehern vor, wonach deutsche Mietinteressenten von Vermietern mit dem Hinweis abgewiesen wurden, dass man lieber an Ukrainer vermiete, da man dort "mehr Geld vom Staat" bekäme.

Während immer mehr Deutsche Bürgergeldbezieher Teile ihrer Miete aus dem ohnehin zu gering bemessenen Regelsatz zahlen müssen, weil ihnen die Übernahme ihrer tatsächlichen Mietkosten wegen angeblicher Unangemessenheit verweigert wird - wobei diese Unangemessenheit überwiegend darauf beruht, dass die Kommunen bewusst zu geringe Angemessenheitswerte festlegen um Kosten zu sparen und damit klar gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verstoßen - gelten für Migranten Sonderregelungen, die nur für diese Menschen de facto den tatsächlichen Wohnungsmarkt abbilden.
Diese klare Verletzung des grundgesetzlichen Gleichstellungsgebots zeigt mal wieder, dass für die deutsche Regierung der Deutsche Bürger an letzter Stelle steht - an allerletzter Stelle.
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