wegen verstorbenem Vermieter Mietkosten versagt

Begonnen von godevin, 17. März 2023, 13:22:00

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

godevin

Hallo,

ich habe Ende November 2022 zum Anfang Dezember 2022 Hartz4/Bürgergeld beantragt.
Es wurden nach 2 Wochen zusätzliche Dokumente angefordert, die ich per Mail schicken könnte. Ab da scheint es nicht mehr zu funktionieren. Auf Mails wird bis heute nicht reagiert, und telefonisch jemanden zu erreichen kaum möglich.
So kam es das ich erst am 13 Februar erklären konnte das ich keine Vermieterbescheinigung bereitstellen kann, weil meine Vermieterin mutmaßlich vor Weihnachten 2021 verstorben sein soll, die bis dahin in einem Hospitz lebte.
Ich bin damals nicht über den Umzug ins Hospitz informiert worden, und auch nicht über ihr ableben.
Das ich jedoch die Miete weiter zahle, war für mich bisher selbstverständlich.
Um so überraschender für mich dann jetzt folgende Info vom Jobcenter, der ganz überraschend am 13.03.2023 doch meinen Antrag bearbeitet hat:
Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Vermieterin verstorben ist und Sie die Mietkosten auf das Konto einer verstorbenen Person überweisen, werden Ihnen die Kosten der Unterkunft versagt. Falls Sie Nachweise erbringen können, auf denen ersichtlich ist, dass Sie in einem Mietverhältnis mit einem neuen Vermieter stehen, kann dies berücksichtigt werden.

Damit habe ich so meine Probleme. Sie brauchen 3,5 Monate um meinen Antrag zu bearbeiten und lassen mich die ganze Zeit Miete bezahlen um mir dann zu sagen das sie mir diese Kosten verweigern.  :wand:  Ich habe natürlich vor Schreck meinen Dauerauftrag für die Miete gelöscht.

Ich bin mir nicht sicher was rechtens ist, habe aber buchstäblich nichts in der Hand bezüglich meiner Vermieterin, also weder in welchem Hospitz sie war, noch wer sie vertreten hat.
Ich habe im Internet Hinweise gefunden das ich in einem solchen Fall die Miete weiter zahlen muss, weiß aber nicht was sich zuletzt vielleicht geändert hat. Und wenn ich weiter zahlen müsste, wieso kann mir das Jobcenter die Kosten dann verweigern?  :weisnich:

ps: bin neu hier, also falls etwas unklar ist, liegt es an mir  :nea:

Grüße aus Hessen

Michel

horst

Zitat von: godevin am 17. März 2023, 13:22:00Damit habe ich so meine Probleme. Sie brauchen 3,5 Monate um meinen Antrag zu bearbeiten und lassen mich die ganze Zeit Miete bezahlen um mir dann zu sagen das sie mir diese Kosten verweigern.  :wand:  Ich habe natürlich vor Schreck meinen Dauerauftrag für die Miete gelöscht.

Wenn kein schreiben von dem neuen Vermieter würde ich schon die letzten 2 Mieten bei der Bank stornieren, geht natürlich nur bei Lastschriftzahlung, denn sonst könnte das JC vielleicht auf die Idee kommen, das Geld von dir zurückzufordern.

Zitat von: godevin am 17. März 2023, 13:22:00Damit habe ich so meine Probleme. Sie brauchen 3,5 Monate um meinen Antrag zu bearbeiten u
da bist du sicher nicht der die einzige ich warte schon fast genauso lang auf eine Nachricht vom JC.

Patrick87

@horst Da es per Dauerauftrag überwiesen wurde, wird das nichts mit Deinem Vorschlag bezüglich des "Stornierens" der letzten 2 bereits gezahlten Mieten.

Das ist zwar nicht mein Themengebiet, von daher ohne Garantie auf Richtigkeit. Aber es wird ja wohl einen Erben geben. Der ist dann Dein neuer Vermieter und muss sich Dir gegenüber als rechtmäßiger Erbe und neuer Vermieter "ausweisen".

Bis das geklärt ist, würde ich auch weiterhin meine Miete überweisen und zwar auf das Konto des verstorbenen Mieters. Der Erbe bekommt dann ja auch Zugang auf das Konto.

Es ist meiner Meinung nach auf gar keinen Fall o.k., seitens des Jobcenters nachträglich die Miete zu versagen, vor allem nicht für den Zeitraum, wo Du gar nicht wusstest, dass Dein Vermieter bereits verstorben ist.

godevin

Die Miete habe ich gezahlt, nicht das JC, die können also mit Sicherheit nichts von mir zurückfordern.

Wenn das JC die Kosten nicht übernimmt, kann ich selbst nicht weiterzahlen. Die Miete liegt über 500€/Monat.
Meine Vermieterin ist angeblich bereits vor etwa 18 Monaten verstorben, oder noch länger. Was Genaues weiß ich halt nicht. Ich weiß nur sie hat noch kurz vor Ihrem Tod, ihre eigene Wohnung verkauft, in der sie selbst vor dem Hospiz gewohnt hat.
Aber das jemand das Erbe angetreten hat, oder wo das Problem ist, kann ich nicht sagen.
Wenn ich jetzt die Miete einstelle, hat es zumindest den Vorteil, dass derjenige sich wohl wird melden müssen, so jemand das Erbe angetreten hat.
Wenn der sich dann meldet, muss er mir ja neue Informationen geben, die ich ans JC weitergeben kann.
Mich ärgert momentan das ich 4 Monatsmieten von meinen ohnehin geringen eigenen Rücklagen bezahlt habe, und das nun verloren zu sein scheint.

Patrick87

Ja gut, 18 Monate, dann würde ich jetzt so oder so die Miete auch nicht zahlen. Aus dem Grund, den Du auch schon selbst genannt hast. Dann muss ein möglicher Erbe ja endlich mal aus seinem Versteck gekrochen kommen.Und meldet er sich nicht, lebst Du fortan erstmal Mietfrei. :grins:

Deine Miete sehe ich nicht als verloren an. Wenn sich der Erbe meldet, dann war er bisher Dein rechtmäßiger neuer Mieter, dann beweist Du das dem Jobcenter und die müssen Dir die Miete dann rückwirkend zahlen.


horst

wenn keine Nachkommen erbt die Stadt und die fordern dann von dir wieder die rückständige Miete wäre ein Teufelskreis.

Zitat von: Patrick87 am 17. März 2023, 14:08:17@horst Da es per Dauerauftrag überwiesen wurde, wird das nichts mit Deinem Vorschlag bezüglich des "Stornierens" der letzten 2 bereits gezahlten Mieten.
ja ist aber eine Praxis noch aus den Zeiten des kalten Krieges diese Daueraufträge.