Bürgergeldbezug und Pflegetätigkeit

Begonnen von Bumbusch, 24. Februar 2023, 11:53:45

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Bumbusch

Liebes Forum,

ich bin neu hier und bräuchte wegen einer aktuellen Frage eure Hilfe.

Seit einem schweren unverschuldeten Verkehrsunfall bin ich schwerbehindert und auf Bürgergeld angewiesen.
Zusätzlich habe ich auch noch eine rechtliche Betreuerin, da ich wegen der erlittenen Traumata nicht mehr richtig funktioniere.
Es steht bald eine Begutachtung des med. Dienstes des Jobcenters an, inwieweit ich noch arbeitsfähig bin.

Zusätzlich gibt es seit ca. 6 Monaten das Problem, dass meine Mutter wegen Krebserkrankung und Blindheit stark pflegebedürftig wurde. Ihr wurde jedoch nur der Pflegegrad 2 bewilligt, wogegen ich Widerspruch eingeicht habe.
2 mal 2 Stunden Pflegehilfe und einmal Duschen in der Woche ist definitiv zu wenig. So muss ich 4 mal in der Woche ausserhalb meiner Stadt fahren und ihr die notwendigen Erledigungen wie Essenseinkäufe, Putztätigkeiten, etc. übernehmen.

Wie läuft dies nun rechtlich mit dem Jobcenter ab, da dies ja fast eine Vollzeitbeschäftigung ist und ich dem Arbeitsmarkt damit nicht mehr zur Verfügung stehe?

Werden Bürgergeldempfänger, die Angehörige pflegen, bzgl. Jobaufnahmepflicht anders behandelt als Personen, welche zeitlich frei sind?

Ich muss nun auch schauen, dass ich für die Fahrtkosten, die 4 mal in der Woche anfallen, irgendwie von der Pflegekasse einen Ausgleich bekomme.

Würde dies das Jobcenter dann als Einnahmen betrachten?

Meine Ausgaben sind jedoch nachweislich mehr, als man denkt. Bisher bin ich eine nicht entlohnte Pflegeperson, was eigentlich auch nicht sein dürfte. Wofür hat meine Mutter jahrzehnte lang in die Pflegeversicherung eingezahlt?

Kennt sich jemand vom Forum aus, wie die Thematik mit der Angehörigenpflege vom Jobcenter gehandhabt wird und ob der Pflegende trotzdem noch in Maßnahmen oder Jobs vermittelt werden darf?

Besten Dank für eure Hilfe und v.G. vom Bumbusch

Sophiagirl

Moin,

ja bei PG 2 und 3 soll man aber noch Teilzeit arbeiten können. Theorie und Praxis gehen da allerdings weit auseinander. Ab PG 4 ist man raus aus der Vermittlung. Das ist das was ich dir in soeitem schon mal mitteilen kann.

LG