Kreditbetrug während Jobcenter-Maßnahme

Begonnen von Benny, 24. Februar 2023, 13:00:09

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Ratlos

#15
Zitat von: Benny am 24. Februar 2023, 18:58:47ch habe juristisch bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt, aber das gestaltet sich schwierig und ich bekomme keinerlei Unterstützung
Momentan ist für mich alles zu undurchsichtig und alles widerspricht den üblichen Gepflogenheiten einer realen Kreditvergabe.

1. Welche juristischen Hebel hast du in Bewegung gesetzt und mit welchem Ergebnis

   Dann frage ich mich:
2. Keine Bank gibt 12.000 € an einen ALG 2 Menschen
3. Welche Sicherheiten wurden der Bank gegeben. Ohne Sicherheiten kein Geld
4. Wieso hast du blanco einen Kreditantrag an eine fremde Bank gestellt.
5. Die Überweisung auf namensfremdes Konto erfordert gute Begründung für die Bank
6- Wie ist die Laufzeit des Kredites (normal 36-48 Monate-max.= 72/84 bis absolut möglichen 144 Monate.
7. Wie ist der Zinssatz. Variabel vom Geldmarkt abhängig oder fix (fest)
Zitat von: Benny am 24. Februar 2023, 13:00:09als bei mir bereits die Raten abgebucht wurden.
"Die Raten" also mehrere hast du abbuchen lassen ohne die Reißleine zu ziehen?

Ich habe mir mal die Kreditbank Barclays angesehen! Du auch?
Deine Bonität wird geprüft.
Die Bank bietet für einen 10.000 € Kredit eine Laufzeit von nur 60 Monaten mit einer Rate von 200,05 € an
ergibt in der Endsumme bei den verlangten Zinssatz von 7,69 % einen Rückzahlungsbetrag von 12.002,70 €.

Es besteht noch die Möglichkeit (aber sehr unwahrscheinlich !!) dass dein "Betreuer"
sich als Bürge bezeichnet hat.

Auch den Kreditvertrag als wichtigstes Dokument  hätte ich gern gesehen.

Ich an deiner Stelle hätte schon längst die Beschlagnahme der Dokumente und des Geldes bei Gericht beantragt.
Falls er sich für das Geld bereits was gekauft hat, (z.B. Auto) die Beschlagnahme des Kaufgegenstandes.
Im echten Betrugsfall könnte man den Kredit u.U. vielleicht ? rückabwickeln.
Das wäre dann eine Verhandlungssache mit der Bank.

Gegen das JC vorzugehen bringt keinen Erfolg! Gegen den Maßnahmeträger ????????? glaube ich auch nicht.
Der kann ja nicht in die Köpfe seiner Mitarbeiter schauen und vorsätzlichen Betrag erahnen.
Vollendeter Betrug setzt immer Vorsatz voraus.

Alles in allem enthält dein Beitrag für mich zuviele Widersprüche zum realen Kreditgeschäft.
Ich ziehe mich aus dem Thread zurück bis greifbare Einzelfakten vorliegen.


Benny

Ein kurzer Blick auf die Website von Barclays genügt, um rauszufinden, dass bei der Bonitätsprüfung Einkommen und Vermögen nicht abgefragt werden. Aber die Diskussion ist müßig.

Fakt ist: Durch meine Unterschrift auf dem Vertrag bin ich Kreditnehmer und habe rechtlich keinerlei Handhabe, da raus zu kommen.

Wenn ich sage, ich schöpfe bereits alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel aus, heißt das: Anzeige bei der Polizei (das Strafverfahren wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt, bei mehreren Anschuldigungen kann das passieren, er hat also einges auf dem Kerbholz!), Gespräche mit Gerichten und Anwälten.

Ein Anwalt für Finanzrecht riet mir dazu, ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang zu setzen. Das oder eine Zivilklage, um die Kreditsumme zurückzubekommen und damit den Kredit ablösen zu können, seien die einzigen Wege, die mir bleiben. Ich denke mal, er als Fachmann wird das auch ganz gut beurteilen können.

Mahnverfahren wird in Kürze gestartet. Daran kann sich noch ein Prozess anschließen. Könnte also eine langwierige Sache werden. Ob und wann ich tatsächlich zu meinem Recht komme, steht in den Sternen.

Hartzer Rolle

Du schreibst, er hätte deine Unterschrift erschlichen.
Entweder wurde sie kopiert/gefälscht oder hast du blind etwas unterschrieben, was er dir hingelegt hat?

Ratlos

#18
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49Ein kurzer Blick auf die Website von Barclays genügt, um rauszufinden, dass bei der Bonitätsprüfung Einkommen und Vermögen nicht abgefragt werden.
Ja, diesen Blick hatte ich aber das gilt nur für Bestandskunden :grins:
Aus den Hinweisen der Bank:
1 Deine unverändert ** gute Bonität ** vorausgesetzt. Wir überprüfen, ob deine Kreditwürdigkeit weiterhin gegeben ist. Ob wir einen Einkommensnachweis benötigen, ist abhängig von deinem Kreditwunsch.
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49das Strafverfahren wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt,
Das ist keine Einstellung nach § 153. Die vorgetragene Einstellung kommt nur in Frage wenn Straftaten bereits vorliegen, die wesentlich schwerer wiegen als der Betrug.
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49Ein Anwalt für Finanzrecht riet mir dazu, ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang zu setzen
Warum beantragte er nicht sofort die Beschlagnahme des Geldes oder des Kaufgegenstandes.
Das ist der schnellste und sicherste Weg. Begründung hätte ich parat. Er nicht?
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49oder eine Zivilklage, um die Kreditsumme zurückzubekommen und damit den Kredit ablösen zu können,
Bei einem Kriminellen der mit Haftstrafe rechnen muss  :mocking: weil noch mehr Straftaten vorliegen? Wieviele Raten soll er da zahlen und woher das Geld nehmen?
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49Mahnverfahren wird in Kürze gestartet. Daran kann sich noch ein Prozess anschließen.
Ein Mahnverfahren hat bei Nichtzahlung bereits den Prozess zur Folge wenn die weiteren Kosten von dir einbezahlt werden. Das Verfahren geht mit Sicherheit zum LG und weiter zum OLG und kommt bei dem Streitwert teuer, denn das ist dann eine Leistungsklage und hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun.

Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49er als Fachmann wird das auch ganz gut beurteilen können.
Fachmann? Hm,
ob das wirklich ein Fachmann ist der keine Beschlagnahme veranlasst und die laufenden Regelungen von BGH und EuGH über den Widerrufsjoker der zur Entscheidung ansteht nicht beachtet und die Bank darauf hinweist?
Aus Sicht des EUGH (der spricht Europa-Recht) können viele Verbraucherkredite wegen fehlerhafter Klauseln ewig widerrufen werden.
             *** Deshalb wollte ich unbedingt dem Kreditvertrag sehen um die Klauseln zu prüfen. ***

Hat er geprüft ob die Bank dir die gesetzlichen Informationspflichten vollständig bekannt gegeben hat?
Wenn nicht ist der Vertrag sogar nach Jahren widerrufbar, denn die 14-tägige Widerspruchsfrist beginnt erst nach vollständiger Info zu laufen. Fehlen Teile der bankseitigen Infopflicht gibt es keine Widerspruchsfrist, entsprechend auch keinen Fristablauf und der Vertrag ist problemlos widerrufbar. (Rückabwicklung)

Die so genannte Kaskadenverweisung ist nicht vom Europarecht gedeckt, weshalb sie der BGH aufgegeben hat und auf die Linie des EUGH eingeschwenkt ist.
                                     Das ist Gesetz und das Recht des Europäischen Verbraucherschutzes.

Die Entscheidung des EuGH vom 26. 03.2020 und vom 09. 0.9.2021 betreffen das allgemeine Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten und erweitern die  Fehler in Widerrufsbelehrungen und Pflichtinformationen und können schnell zu einem ewigen" Widerrufsrecht für dich führen
Würde ich an deiner Stelle mal prüfen wenn es dein Fach-RA schon nicht tut oder vielleicht gar nicht kennt.

Bleiben als wichtige Fragen offen:
1. Was erwartest du von uns wo du doch einen Fachmann  :smile: als RA hast?

2. Mit welcher Begründung hast du den Kreditantrag unterschrieben.
  Auf dem Formular steht unübersehbar "Kreditantrag"

3. Wo ist das Geld oder der Kaufgegenstand jetzt/derzeit?

4. Wie äußert sich der "Betrüger"? Auch für ihn gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung solange keine Beweise ihn überführen und solche sind bis jetzt nicht erkennbar bzw. nur in Form der Geldzahlung auf sein Konto.
Und da bleibt die Frage offen wie das vor sich ging.

Das Ganze steht für mich noch immer auf sehr wackeligen Beinen.
Ich habe dich aufgeklärt in großen Umfang nach der von dir vorgegebener Datenlage.
Jetzt wünsche ich dir alles Gute, viel Erfolg in deiner Sache und schließe damit meine Beiträge.
Mehr und intensiver geht es in einem öffentlichen Forum nicht.





Oberfrank



Ich denke mehr Ratschläge als von @ratlos kann man nicht bekommen.
Denke aber das es auch ein Problem geben könnte das man Dinge einfach unterschreibt ohne vorher ALLES durchgelesen zu haben!
Du bist ja nicht entmündigt und hast ja deine Unterschrift in deiner Gewalt!

Ich drück dir die Daumen das sich alles zu deinen gunsten klärt!
Gruss aus Oberfranken
Frank

Ratlos

#20
Wenn TE keine weiteren Einzelheiten bekannt gibt und auch die Fragen nicht beantwortet bleibt die kleine Hoffnung dass die Vertragsklauseln einer Überprüfung durch das Europarecht nicht stand halten.
Etliche Banken (nicht alle) verwenden aber bereits rechtskonforme Klauseln.

Dabei stört mich dass der Fachmann den Kreditvertrag scheinbar  nicht als Ganzes einer Inhaltskontrolle unterzogen hat. Ich mache mir diese Arbeit nicht!

Bleibt die weitere Frage weshalb TE mehrere Abbuchungen hat vornehmen lassen ohne zu reagieren?
(wenn es doch Betrug war)?
Bei Rückbuchung der 1. und/ oder  2. Rate als logische Konsequenz eines Betruges ist der Kreditvertrag automatisch geplatzt.
Von der Basis aus kann man dann rechtlich tätig werden. Vor allem muss die Bank am Wohnort des TE klagen und der SB ("Betrüger") steht im Zeugenstand und kann ggf. ins Kreuzverhör genommen werden
und die Bank trägt erstmal alle Kosten.

So für mich denke ich dass allenfalls ein Eingreifen  wegen unkonkreten Angaben zu den VZ und vor allem zu deren  Anpassungsmechanismus oder der Berechnungsmethode von Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.
Denn ganz dumm ist die Bank auch nicht.
Man wird sehen was daraus wird.


Fettnäpfchen

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 26. Februar 2023, 19:04:55Wenn TE keine weiteren Einzelheiten bekannt gibt und auch die Fragen nicht beantwortet bleibt die kleine Hoffnung dass
es sich um einen
 :troll:
handelt.

MfG FN
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