Wohngeld und ALG II

Begonnen von Kein Bittsteller, 24. Februar 2023, 17:31:02

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horst

wenn die Frau Grundsicherung bezieht, wie es im Bescheid steht, sind doch die Wohnkosten schon eingerechnet.Da ist nichts mit Wohngeld.

Kein Bittsteller

Zitat von: horst am 28. Februar 2023, 15:54:10wenn die Frau Grundsicherung bezieht, wie es im Bescheid steht, sind doch die Wohnkosten schon eingerechnet.Da ist nichts mit Wohngeld.

Die Frau bezieht keine Grundsicherung....

horst

#17
wenn sie keinen Antrag mehr auf Grusi stellt, wird du auf alle Fälle einen VÄM ausfüllen müssen. Ob ihr dann über dem Bedarf seid kann jetzt hier keiner sagen. Rundfunkgebühren werden aber auch fällig .

ZitatWohngeld: ja, grundsätzlich wird Wohngeld als Einkommen angerechnet.
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/sozialleistungen-als-einkommen/

Kein Bittsteller

Als Bürgergeldempfänger bin ich befreit von Rundfunkgebühren. (inkl. Befreiungsschreiben)

horst

Zitat von: Kein Bittsteller am 28. Februar 2023, 16:38:47Als Bürgergeldempfänger bin ich befreit von Rundfunkgebühren. (inkl. Befreiungsschreiben)
ja, aber die Frau müsste es.

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Lesen Sie mehr zum Thema 'Empfänger von Sozialleistungen'
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html

Kein Bittsteller

Es geht nach Haushalt und nicht nach Personen.....
Und da ich befreit bin reicht das aus.

horst

Ja sicher und das Wohngeld Einkommen gehört ja deiner Frau und wird für die Miete benötigt. Wie die das Anrechnen wird man dann beim nächsten WBA des JC sehen.