Kindersofortzuschlag Februar 2023 nicht erhalten?

Begonnen von K_y_r_a, 27. Februar 2023, 11:22:22

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K_y_r_a

Hallo,

seit Juli 2022 beziehe ich den monatlichen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 € pro Kind, sprich 40 € monatlich und das auch immer als separate Leistung auf mein Konto.
Bis zum Januar 2023 war dies so, für den Februar habe ich keinen Sofortzuschlag als eigener Geldeingang auf dem Konto erhalten und auf Nachfrage beim zuständigen Jobcenter, erklärte man mir, diese Leistung wird nun angeblich zusammen mit dem Regelsatz des Bürgergelds überwiesen.
Lustigerweise habe ich im Februar, weniger Geld als im Januar erhalten.
Kann mir hier Jemand bestätigen, den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 € als gesonderte Zahlung im Februar erhalten zu haben?

Liebe Grüße
Kyra

Bundspecht

Nein, war aber die ersten Monate so .... Im Februar haben wie diesen Zuschlag (40€) zusammen mit dem RS überwiesen bekommen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

JensM1

ZitatBis zum Januar 2023 war dies so, für den Februar habe ich keinen Sofortzuschlag als eigener Geldeingang auf dem Konto erhalten und auf Nachfrage beim zuständigen Jobcenter, erklärte man mir, diese Leistung wird nun angeblich zusammen mit dem Regelsatz des Bürgergelds überwiesen.

Ist prinzipiell bei Jobcenter gE (Optionskommune Umsetzung kenne ich nicht) korrekt . Aber der Sofortzuschlag seit 01.02.23 muss manuell einmalig als laufender Bedarf erfasst werden, vermutlich wurde das Stand 02/23 nicht umgesetzt.

Rettungsfuzzy

Zitat von: K_y_r_a am 27. Februar 2023, 11:22:22...für den Februar habe ich keinen Sofortzuschlag als eigener Geldeingang auf dem Konto erhalten...
Kann mir hier Jemand bestätigen, den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 € als gesonderte Zahlung im Februar erhalten zu haben?
Ich klinke mich hier mal ein, denn ich bin in genau der gleichen Situation...!

Seit 02.23 gilt ein neuer Bescheid und auch dort steht definitiv nichts von diesem Sofortzuschlag für meine Kinder, die RLS sind die normal festgesetzten (451, 451, 420, 348)
Die Überweisung entsprach dem Bescheid (zzgl. 1x Schulbedarf i.H.v. 58,00 €)

Im Net & SuFu finde ich nicht so recht die Antworten, wie wo was denn nun die Grundlagen/Anweisungen dazu sind, daher hier auch meine Fragen:
- Wie hat es für einen "Hartz IV 2.0"-Empfänger zu laufen?
- Bis wann ist dieser Sofortzuschlag nach §72 SGB II zu leisten, bzw. wann ist dieser einzustellen (bei gleicher Bezugsvorraussetzung)?
- Was hat dieser Zuschlag mit dieser ominösen Kindergrundsicherung zu tun?

Danke & LG
RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Bundspecht

Moin ....

also in unserem Bescheid steht der Kinderzuschlag auch nicht drin, und auch die Summen für mich , meine Frau und die Kinder sind gleich....

Aber... Wir bekommen 40€ mehr ausgezahlt, als das was als endgültige Summe im Bescheid drin steht. Und das zusammen mit dem RS ... :ok: 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !