Bestätigung Vorstellungsgespräch

Begonnen von Erdmännchen, 02. März 2023, 11:57:56

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Erdmännchen

Hallo Zusammen,

beziehe ab diesen Monat leider ALG 1. Hatte ein Vorstellungsgespräch und habe das meiner Sachbearbeiterin schriftlich mitgeteilt da ich sie telefonisch nicht erreichen konnte.

Sie hat mir auch geantwortet. Allerdings habe ich die Mail erst später gelesen aber sie möchte eine Bestätigung das ich dort war. Wie gehe ich jetzt am besten vor ? Habe diese ja leider jetzt nicht.

Und ist es nicht so das man die eigentlich nur vorlegt wenn man Fahrtkosten beantragt ?

Hartzer Rolle

Wenn es ein VV von der Agentur war... Und gab es eine Rechtsfolgebelehrung?

Erdmännchen

Zitat von: Hartzer Rolle am 02. März 2023, 14:05:37Wenn es ein VV von der Agentur war... Und gab es eine Rechtsfolgebelehrung?

Nein es war eine Initiativbewerbung von mir. Kam nicht vom Arbeitsamt

Hartzer Rolle

Dann teilst du ihr mit, dass du da warst und die Mail zu spät gelesen hast. Machen kann deine SB gar nichts.

Kopfbahnhof

Sie braucht diese Bestätigung nicht.
Es geht sie schlicht nichts an, wenn du irgendwo auf Eigeninitiative ein Gespräch hattest.

Für die Zukunft, es kann aber besser sein man lässt sich eine geben.
Ich habe immer ein selbstgebasteltes Formular dafür mitgenommen.

Mit Datum ca. Zeit nur noch Stempel und evtl. Unterschrift von der Firma drauf, fertig.

Aus eigener Erfahrung mit einer Leihbude, kann so was extrem Hilfreich sein.

Aber es gibt keine Verpflichtung gegenüber dem JC, so eine Bestätigung vorzulegen, außer evtl. als Nachweis.

superMeier

Zitat von: Erdmännchen am 02. März 2023, 11:57:56Und ist es nicht so das man die eigentlich nur vorlegt wenn man Fahrtkosten beantragt ?

Darum wird es ja auch vermutlich gehen?

Erdmännchen

#6
Ich war mir nicht sicher ob sie diese wirklich braucht.

Könnte man ihr das denn nett schreiben also sprich gibt es da sowas wie einen Paragraphen oder ähnliches das ich das in dem Fall nicht brauche aufgrund von Eigeninitiative ?

Hatte vergessen zu erwähnen dass ich dadurch den Termin nicht wahrnehmen konnte

Hartzer Rolle

Schon wieder jemand mit Salamitaktik...
Das ist natürlich dann doch ein Grund, warum das angefordert werden kann. Wenn du einen Termin verpasst, dann nur aus wichtigem Grund, sonst Meldeversäumnis und daher Sanktion.

Erdmännchen

Warum gleich so ein Spruch ? Nur weil man einen Satz vergessen hat ? Kann passieren und keiner ist perfekt.

Möchte einfach nur eine Antwort.

Wie hoch wäre eine Sanktion ?

Tini911

Ruf doch einfach bei dem AG an und frage nach ob man dir schriftlich per Post oder email eine Bestätigung zukommen lassen kann

Patrick87

Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 07:30:31Warum gleich so ein Spruch ? Nur weil man einen Satz vergessen hat ? Kann passieren und keiner ist perfekt.

Möchte einfach nur eine Antwort.

Wie hoch wäre eine Sanktion ?

Weil es eben nicht nur ein Satz ist, sondern etwas sehr Wichtiges und es den Fall gleich mal komplett anders darstellt. Wenn man Hilfe haben will, dann muss man auch alles Relevante nennen um die richtige Hilfe zu bekommen. Und nicht nach und nach mit den wichtigen Fakten daher kommen. Daher vollkommen zurecht: Salamitaktik.

Erdmännchen

Zitat von: Patrick87 am 03. März 2023, 09:35:23
Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 07:30:31Warum gleich so ein Spruch ? Nur weil man einen Satz vergessen hat ? Kann passieren und keiner ist perfekt.

Möchte einfach nur eine Antwort.

Wie hoch wäre eine Sanktion ?

Weil es eben nicht nur ein Satz ist, sondern etwas sehr Wichtiges und es den Fall gleich mal komplett anders darstellt. Wenn man Hilfe haben will, dann muss man auch alles Relevante nennen um die richtige Hilfe zu bekommen. Und nicht nach und nach mit den wichtigen Fakten daher kommen. Daher vollkommen zurecht: Salamitaktik.

Wie gesagt: Kann versentlich passieren. Und drauf rum reiten bringt da auch nichts. Ist jetzt passiert.

Wie sieht es denn in dem Fall aus. Fakt ist die E-Mail habe ich erst später gelesen und hab nun diese Bescheinigung nicht.

Sheherazade

Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 11:11:00Wie sieht es denn in dem Fall aus. Fakt ist die E-Mail habe ich erst später gelesen und hab nun diese Bescheinigung nicht.

Zitat von: Tini911 am 03. März 2023, 09:29:08Ruf doch einfach bei dem AG an und frage nach ob man dir schriftlich per Post oder email eine Bestätigung zukommen lassen kann
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 07:30:31Möchte einfach nur eine Antwort.
Dann wäre Antwort 4 eine ganz andere gewesen.

Sollte der AG keine Bestätigung raus rücken, dann soll die SB bei ihm Anrufen.

Eine mögliche Sanktion, würde ich hier definitiv nicht Schlucken.

Zitat von: Erdmännchen am 02. März 2023, 21:08:46war mir nicht sicher ob sie diese wirklich braucht.

Du wusstest ja von dem Termin also sollte doch auch klar gewesen sein, das die SB eine Begründung haben will, wenn man nicht auftaucht.

superMeier

In dem Fall war es dann ziemlich unklug, der Vermittlerin von dem (freiwilligen) Bewerbungsgespräch zu erzählen und dann nicht hinzugehen.

Eine Bestätigung braucht man nicht, allerdings könnte sie auch anrufen, wenn sie weiß, wo das war. Eventuell bekommt sie aber auch gar keine Auskunft von der Firma.