Einschränkungen für Grundsicherungsempfänger

Begonnen von Karl der Käfer, 28. Februar 2023, 17:45:09

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Karl der Käfer

Hallo, ich habe eine Frage zur Grundsicherung. Und zwar. Welchen Einschränkungen ist man als Grundsicherungsbezieher unterworfen? Ich frage mal nach einigen Stichworten: Muss ich als Grusibezieher jemanden (Amt oder so) fragen, wenn ich mal für ein paar Wochen meine Kinder oder auch Freunde in Deutschland besuchen möchte? Darf ich als Grusimpfänger meinen Wohnort frei wählen? Klar das ich mich an einem neuen Wohnort neu anmelden muss. Lieben Dank schon mal.

Sheherazade

Zitat von: Karl der Käfer am 28. Februar 2023, 17:45:09Muss ich als Grusibezieher jemanden (Amt oder so) fragen, wenn ich mal für ein paar Wochen meine Kinder oder auch Freunde in Deutschland besuchen möchte?

Nein.

ZitatDarf ich als Grusimpfänger meinen Wohnort frei wählen?

Ja.

ZitatKlar das ich mich an einem neuen Wohnort neu anmelden muss.

Und einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

tsumo

Innerhalb Deutschlands nicht, Wenns ins Ausland geht ist es wie bei Bürgergeld 3Wochen.

Karl der Käfer


Maunzi

Zitat von: tsumo am 01. März 2023, 04:10:50Innerhalb Deutschlands nicht, Wenns ins Ausland geht ist es wie bei Bürgergeld 3Wochen.

Das ist nicht ganz richtig

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/41a.html

Zitat§ 41a SGB XII Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.

Man sollte generell aber auch bei Urlaub, Klinikaufenthalt etc pp schauen, dass eventuelle Anfragen per Post einen erreichen. Ich sag nur Fristen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)