Bestätigung Vorstellungsgespräch

Begonnen von Erdmännchen, 02. März 2023, 11:57:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

BigMama

Zitat von: superMeier am 03. März 2023, 18:47:28Eine Bestätigung braucht man nicht, allerdings könnte sie auch anrufen, wenn sie weiß, wo das war. Eventuell bekommt sie aber auch gar keine Auskunft von der Firma.
Nein, die SB kann nicht einfach beim AG anrufen, ohne die Zustimmung des Kunden. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Daher ist es ja so wichtig, dass der TE sich nachträglich ne Bestätigung für die Anwesenheit beim VG geben lässt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

superMeier

Anrufen kann sie sicherlich überall, das ist nicht verboten, nur vermutlich wird es keine Auskunft geben.

Zitat von: BigMama am 03. März 2023, 19:20:36Daher ist es ja so wichtig, dass der TE sich nachträglich ne Bestätigung für die Anwesenheit beim VG geben lässt.

Aber er war ja gar nicht dort? Daher kann es auch keine Bestätigung geben.

BigMama

Zitat von: superMeier am 04. März 2023, 10:22:45Aber er war ja gar nicht dort? Daher kann es auch keine Bestätigung geben.

Wo steht das? Das habe ich nicht gesehen.

Zitat von: superMeier am 04. März 2023, 10:22:45nrufen kann sie sicherlich überall, das ist nicht verboten, nur vermutlich wird es keine Auskunft geben.
Doch, exakt das ist es.
Hier sind wir in den Grundsätzen des Verwaltungshandelns, nämlich der Gesetzmäßgkeit der Verwaltung. Ein Teil davon ist der Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet, ganz einfach ausgedrückt, dass eine Behörde und deren Mitarbeiter nur das tun dürfen, was ihnen mittels eines Paragrafen auch erlaubt ist.
Und es gibt keinen Paragrafen, der es erlaubt zu diesem Zweck einen Arbeitgeber zu kontaktieren, ohne die Zustimmung des Kunden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Zitat von: superMeier am 04. März 2023, 10:22:45Aber er war ja gar nicht dort?

Du verstehst das gerade falsch. Er hatte den Termin beim Jobcenter abgesagt unter Berufung auf einen Vorstellungstermin auf eine Initiativbewerbung zum gleichen Zeitpunkt. Und nun möchte der/die SB eine Bestätigung, dass TE auch beim Vorstellungsgespräch war, somit der Termin beim Jobcenter entschuldigt abgesagt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"