Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium

Begonnen von ABC, 03. März 2023, 18:56:19

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ABC

Hallo liebes Forum,

letztes Jahr wurde ich aufgrund meines damaligen Partners einer Bedarfsgemeinschaft zugeteilt. Ich bin Freiberuflerin. Jetzt muss ich meine EÜR bzw. Kostenaufstellung für letztes Jahr nachreichen.

Ich habe 2022 zwei steuerfreie Stipendien erhalten. Werden diese wie normales Einkommen gezählt? Die Stipendien waren projektbezogen. Gibt es da jmd, der/die Erfahrungen mit dieser Konstellation hat und weiß, wie das Jobcenter hier vorgeht?

Danke im Voraus.

Sheherazade

Zitat von: ABC am 03. März 2023, 18:56:19Ich habe 2022 zwei steuerfreie Stipendien erhalten.

Kannst du das genauer ausführen, was sagen die Stipendienbescheinigungen über den Zweck der Förderung, bist du Künstlerin, Forscherin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ABC

Hallo :) Es handelte sich um zwei Stipendien für künstlerische Projekte. Ich musste kein fertiges Produkt abliefern, nur Verwendungsnachweise schreiben. Die Stipendien wurden von öffentlichen Trägern vergeben.

Sheherazade

Zitat von: ABC am 05. März 2023, 09:48:05Ich musste kein fertiges Produkt abliefern, nur Verwendungsnachweise schreiben.

Wie lautete denn der Verwendungszweck, welche dir entstandenen Kosten wurden damit aufgefangen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ABC

Gute Frage. Leider geht das aus den Bescheiden nicht eindeutig hervor. Ein Stipendium wird im Zuwendungsbescheid einfach als "Arbeitsstipendium" bezeichnet. Das andere ist ein Aufenthaltsstipendium.

Beide Stipendien sollten vor allem zur Deckung projektbezogener Kosten zum Einsatz kommen (Transport, Unterkunft, Materialausgaben) etc.

Sheherazade

Meinem Verständnis nach sollten diese Stipendiengelder für das Jobcenter normale Einnahmen im Rahmen deiner aEKS darstellen. Vielleicht kommt aber noch ein User, der es genauer weiß.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ABC

Ok, danke dir sehr für deine Einschätzung. Falls noch eine andere Person etwas hierzu weiß, würde ich mich über weitere Antworten sehr freuen.

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 06. März 2023, 09:05:00Meinem Verständnis nach sollten diese Stipendiengelder für das Jobcenter normale Einnahmen im Rahmen deiner aEKS darstellen.
Das sehe ich ebenso.
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